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BUNDESTAG/4162: Heute im Bundestag Nr. 027 - 17.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 027
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. Januar 2014 Redaktionsschluss: 09:35 Uhr

1. Freies Parken für Elektrofahrzeuge
2. EU-Leitlinien für Justiz und Inneres
3. Risiken durch Feinstaub
4. Waffenbesitz von Neonazis
5. Zusammenarbeit der europäischen Polizeien
6. Einnahmen der Parteien in 2010 und 2011



1. Freies Parken für Elektrofahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat will eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/296) vorlegt.

Bisher gebe es keine "klare Ermächtigungsgrundlage", die eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ermögliche, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll mit dem Gesetzentwurf das Bundesverkehrsministerium ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Es sei ein "wichtiges und gemeinsames Ziel", die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen. Die Bundesregierung will deshalb das Anliegen aufgreifen. Es bedürfe allerdings eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens bedürfe, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vorschlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.

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2. EU-Leitlinien für Justiz und Inneres

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Nachfolge-Programm zum sogenannten Stockholmer Programm der Europäischen Union notwendig. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/150) erläutert, legt das Stockholmer Programm für die Jahre 2010 bis 2014 die "strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest". Es sei im Bereich Inneres durch eine Vielzahl legislativer Akte, insbesondere in den Bereichen Asyl und Schengen, geprägt, die weitestgehend umgesetzt worden seien. Die Inangriffnahme der Rechtsakte im Bereich der Migrationssteuerung und Grenzsicherung sowie IT-Sicherheit habe hingegen erst begonnen. Im Bereich Justiz habe das Stockholmer Programm zahlreiche Einzelinitiativen im Bereich der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Zusammenarbeit vorgesehen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, besteht innerhalb der Mitgliedstaaten Einigkeit, dass ein "Post-Stockholmer-Programm" (PSP) notwendig ist. Der Europäische Rat habe im vergangenen Jahr beschlossen, im Juni 2014 die künftigen Leitlinien der Justiz- und Innenpolitik zu verschieden.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Schwerpunktlegung des PSP besteht der Vorlage zufolge weitgehendes Einvernehmen, dass es keinen Katalog neuer Gesetzgebungsinitiativen geben soll. Dies sei auch die Haltung der Bundesregierung. Das PSP solle sich vielmehr auf die Umsetzung, Konsolidierung und Anwendung des geltenden EU-Rechts in den EU-Staaten einschließlich der Einbindung von EU-Agenturen konzentrieren. "Neue Gesetzesinitiativen sollten daher die Ausnahme darstellen und sich im Wesentlichen auf die Schließung erkannter Lücken und Konsolidierung bestehender Verfahren beschränken", schreibt die Bundesregierung.

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3. Risiken durch Feinstaub

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Jüngste Studien weisen auf vorzeitige Todesfälle und eine erhöhte Morbidität durch Feinstaubemissionen aus Kohlekraftwerken hin. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/276) auf eine Kleine Anfrage (18/172) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Neben einer von Greenpeace geförderten Studie habe auch eine Untersuchung der Health and Environment Alliance entsprechende Hinweise geliefert und "Handlungsbedarf aufgezeigt". Berechnungen des Bundesumweltamtes zeigten ebenfalls, dass eine verkürzte Lebensdauer, etwa weger akuter Atemwegserkrankungen oder Lungenkrebs, auf die Feinstaubbelastung der Bevölkerung zurückgeführt werden könne.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die vorgenommenen Analysen zur Ermittlung der Sterberisiken zwar auf etablierten, statistischen Verfahren basierten, diese aber dennoch mit hohen Unsicherheiten behaftet seien. Dies müsse bei der Interpretation und Kommunikation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Trotzdem hätten die Ergebnisse der Studien unter anderem dazu geführt, dass in der letzten Novelle der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen weitergehende Anforderungen an die Begrenzung der Feinstaubemissionen nach dem Stand der Technik gestellt worden seien. Darüber hinaus argumentiert die Regierung, dass die Energiewende "der wichtigste politische Hebel zur langfristigen Ablösung auch der fossilen Energiegewinnung und damit auch zur Reduktion von Feinstaub und anderer gesundheitsrelevanter Emissionen" sei.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass sie keine Informationen über systematische Grenzwertüberschreitungen im Hinblick auf einen oder mehrere Luftschadstoffe habe, die durch die Verbrennung von Kohle in Kohlekraftwerken in die Luft gelangten. Die Einrichtung und der Betrieb von Messplätzen und Messeinrichtungen in Kohlekraftwerken sei verordnungsrechtlich geregelt, erklärt sie weiter. Die Betreiber müssten den ordnungsgemäßen Einbau von Mess- und Auswerteeinrichtungen vor Inbetriebnahme der Anlage ebenso nachweisen wie die jährlich wiederkehrende Kalibrierung und Funktionsüberprüfung der Messeinrichtungen. Die Ergebnisse müssten der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ausfälle, etwa wegen Wartung oder Störung, könnten jedoch nicht gänzlich vermieden werden, räumt die Regierung ein.

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4. Waffenbesitz von Neonazis

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LDI) Der "Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis" sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/271). Darin möchte Die Linke unter anderem wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den legalen Waffenbesitz bei Funktionären der NPD und anderer rechtsextremer Parteien hat. Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion über die Erkenntnisse der Regierung über den Einsatz legaler beziehungsweise illegaler Waffen und Sprengstoff durch Neonazis von 1995 bis 2013.

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5. Zusammenarbeit der europäischen Polizeien

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LDI) Die Fraktion Die Linke macht in einer Kleinen Anfrage (18/274) die Projekte und die Kooperation europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013 zum Thema. "Internationale Zusammenarbeitsformen von Zoll, Polizeien und Geheimdiensten finden häufig in Arbeitsgruppen statt, die parlamentarisch schwer zu kontrollieren sind", heißt es in der Anfrage. Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem über die Form der Zusammenarbeit der Arbeitsgruppen beziehungsweise Unterarbeitsgruppen bei der Strafverfolgung auf europäischer Ebene.

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6. Einnahmen der Parteien in 2010 und 2011

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2011 haben die damals sechs im Bundestag vertretenen Parteien Gesamteinnahmen von zusammen 433,52 Millionen Euro verzeichnet nach 413,68 Millionen Euro im Vorjahr. Dies geht aus dem als Unterrichtung (18/100) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen hervor.

Danach kam die SPD 2011 auf Gesamteinnahmen in Höhe von 155,675 Millionen Euro und damit auf ein Plus von 5,77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2010 hatten sich ihre Gesamteinnahmen den Angaben zufolge auf fast 147,19 Millionen Euro summiert, was einen Rückgang gegenüber dem Wahljahr 2009 um 15,08 Prozent bedeutete.

Die CDU erzielte laut Bericht 2011 mit Gesamteinnahmen von 140,96 Millionen Euro einen Anstieg um 2,11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, nachdem sie 2010 Gesamteinnahmen in Höhe von 138,05 Millionen Euro (minus 15,16 Prozent) verbucht hatte. Die CSU hatte der Unterrichtung zufolge 2011 Gesamteinnahmen von fast 37,04 Millionen Euro und konnte damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 5,83 Prozent registrieren, nachdem sie 2010 mit rund 35 Millionen Euro Gesamteinahmen einen Rückgang um 16,61 im Vergleich zum vorherigen Wahljahr hinnehmen musste.

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen konnte den Angaben zufolge 2011 ihre Gesamteinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 17,88 Prozent auf knapp 36,83 Millionen Euro steigern. 2010 waren die Grünen auf Gesamteinnahmen in Höhe von mehr als 31,24 Millionen Euro (plus 2,26 Prozent) gekommen.

Die FDP verzeichnete 2011 Gesamteinnahmen in Höhe von fast 34,30 Millionen Euro und damit einen leichten Rückgang um 0,16 Prozent, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. 2010 hatten sich ihre Gesamteinnahmen auf rund 34,35 Millionen Euro belaufen, was einen Rückgang um 20,58 Prozent bedeutet hatte .

Die Partei Die Linke erzielte 2011 laut Bericht Gesamteinnahmen in Höhe von gut 28,72 Millionen Euro und damit ein Plus von 3,13 Prozent gegenüber 2010. Damals hatte sie ihre Gesamteinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 2,17 Prozent auf mehr als 27,85 Millionen Euro steigern können.

Wie es in dem Bericht heißt, sind die Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, die Spenden und die staatliche Teilfinanzierung die wichtigsten Einnahmequellen der Parteien: "Im Jahr 2011 umfassten sie bei den Bundestagsparteien zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamteinnahmen."

Dabei entfielen von den Gesamteinnahmen der CDU 2011 der Unterrichtung zufolge fast 31,7 Prozent auf staatliche Mittel, gut 28,4 Prozent auf Mitgliedsbeiträge, knapp 15,5 Prozent auf Spenden und 12,4 Prozent auf Mandatsträgerbeiträge. Die Gesamteinnahmen der CSU kamen zu gut 28,1 Prozent aus staatlichen Mitteln, zu mehr als 27,5 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen, zu 15,85 Prozent aus Spenden und zu gut 8,2 Prozent aus Mandatsträgerbeiträgen.

Bei der SPD trugen die Mitgliedsbeiträge 2011 laut Bericht zu 30,5 Prozent der Gesamteinnahmen bei, die staatlichen Mittel zu mehr als 27,2 Prozent, die Mandatsträgerbeiträge zu mehr als 14,5 Prozent und Spenden zu fast 7,8 Prozent. Bei der FDP machten 2011 die staatlichen Mittel gut 39,6 Prozent der Gesamteinnahmen aus, die Mitgliedsbeiträge knapp 21,7 Prozent, die Spenden fast 19,3 Prozent und die Mandatsträgerbeiträge knapp 9,7 Prozent. Von den Gesamteinnahmen der Partei Die Linke entfielen gut 42,2 Prozent auf staatliche Mittel, gut 33,8 Prozent auf Mitgliedsbeiträge, 13,6 Prozent auf Mandatsträgerbeiträge und mehr als 6,7 Prozent auf Spenden. Von den Gesamteinnahmen der Grünen waren gut 37,5 Prozent staatliche Mittel, mehr als 21,6 Prozent Mitgliedsbeiträge, 20,95 Prozent Mandatsträgerbeiträge und fast 13,2 Prozent Spenden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 027 - 17. Januar 2014 - 09:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014