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BUNDESTAG/4205: Heute im Bundestag Nr. 070 - 13.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 070
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Februar 2014 Redaktionsschluss: 09:50 Uhr

1. Bundestag debattiert über Stromleitungen
2. Bundesrechnungshof soll Kampagne prüfen
3. Grüne wollen "Pille danach" rezeptfrei
4. Großbanken zahlen weniger in Fonds ein
5. Gegen Homophobie im Sport
6. Gegen Homophobie im Sport



1. Bundestag debattiert über Stromleitungen

Wirtschaft und Energie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Um die Haltung der Bundesregierung zur Forderung der bayerischen Staatsregierung nach einem Moratorium für den Ausbau der Stromnetze geht es am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über das Thema debattieren. Die Aktuelle Stunde soll um 14.20 Uhr beginnen.

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2. Bundesrechnungshof soll Kampagne prüfen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) soll auf Bitten des Haushaltsausschusses die aktuelle Rentenkampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung überprüfen. Dies regten die Abgeordneten am Mittwochabend auf Initiative der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an.

Das Ministerium hatte nach eigener Darstellung die Kampagne initiiert, um über die Vorhaben der Regierung zur Rente (Mütterrente, abschlagsfreie Rente mit 63) zu informieren. Die Kampagne koste insgesamt 1,15 Millionen Euro und werde aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit bezahlt, erklärte die Vertreterin des Ministeriums im Ausschuss.

Die Oppositionsabgeordneten kritisierten unter anderem, dass es für das Jahr 2014 noch keinen beschlossenen Haushalt gebe. Deshalb müssten die Ministerien im Rahmen der so genannten vorläufigen Haushaltsführung wirtschaften. Neuvorhaben seien dabei nicht erlaubt. Zudem wiesen sie darauf hin, dass das Rentenpaket vom Bundestag weder beraten noch beschlossen worden sei. Änderung im Regierungsentwurf seien wahrscheinlich. Deshalb sei es unverantwortlich, den Menschen Tipps zu einem vom Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetz zu geben. Dies sei außerdem eine Missachtung des Gesetzgebers.

Das Arbeitsministerium hielt dagegen die Kampagne für die Fortsetzung einer schon im vergangenen Jahr begonnenen Planung. Außerdem sei das Informationsbedürfnis der Bevölkerung in diesem Falle groß.

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3. Grüne wollen "Pille danach" rezeptfrei

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Nach der Fraktion Die Linke hat nun auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag an den Bundestag gestellt, die sogenannte "Pille danach" rezeptfrei auszugegeben. Die Selbstbestimmung der Frauen bei der Notfallverhütung müsse gestärkt werden, heißt es in dem Antrag (18/492) der Abgeordneten. Beide Anträge sollen am Donnerstagabend im Plenum bei einer Debatte über die "Pille danach" beraten werden.

Es gebe keine sachlichen Gründe dafür, die rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel abzulehnen, argumentieren die Grünen-Parlamentarier. Die Verschreibungspflicht nehme zu viel Zeit in Anspruch, was im Widerspruch stehe zur pharmakologisch notwendigen möglichst schnellen Einnahme des Medikaments. Eine zeitnahe ärztliche Versorgung sei insbesondere in ländlichen Regionen und am Wochenende schwierig und stelle eine vermeidbare Hürde dar.

Junge Frauen müssten die Möglichkeit haben, das Medikament "entweder selbstbestimmt gegen Übernahme der Kosten, oder aufgrund einer ärztlichen Verschreibung kostenfrei/mit der gesetzlichen Zuzahlung zu erhalten", fordern die Grünen. Welches der beiden auf dem Markt befindlichen Mittel verordnet werde, sollte rein medizinische Gründe haben. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten für junge Frauen sowohl die Kosten für das verschreibungspflichtige wie das nicht verschreibungspflichtige Präparat übernehmen. Neben Levonorgestrel steht als Wirkstoff auch noch Ulipristalazetat zur Verfügung, dieses Medikament wird aber nur gegen Rezept ausgegeben.

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4. Großbanken zahlen weniger in Fonds ein

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Aufkommen der Bankenabgabe hat im vergangenen Jahr 520,1 Millionen Euro betragen und lag damit unter dem Wert von 2012 mit 692,5 Millionen Euro und dem Wert von 2011 mit 589 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/226) hervor. Dabei gingen 2013 besonders die Zahlungen der Großbanken zurück, während die Sparkassen etwas mehr bezahlten und die Genossenschaftsbanken einen weitgehend unveränderten Beitrag leisteten. Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen. Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet. Mit der Abgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen.

Nach Angaben der Regierung wurde der größte Teil des Aufkommens aus der Bankenabgabe in Wertpapieren angelegt. Mit 851 Millionen Euro machen Anlagen in Wertpapieren des Bundes den größten Anteil der Anlagen in Höhe von 1,681 Milliarden Euro aus. 340 Millionen flossen in ausländische Staatsanleihen, 320 Millionen in Anleihen von Förderbanken/Instituten mit öffentlichem Auftrag. Auf Anleihen supranationaler Organisationen entfielen 170 Millionen Euro. Die "zeitgewichtete finanzmathematische Portfoliorendite" habe 2012 0,01 Prozent betragen.

Zu den Kosten bisheriger Rettungs- und Stützungsmaßnahmen für Finanzinstitute teilt die Regierung mit, dass sich der Ende Dezember 2012 aufgelaufene Fehlbetrag des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin auf 21,5 Milliarden Euro belaufe. Vor Gründung des SoFFin habe der Bund haushalterische Verluste in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro aus Maßnahmen zugunsten der Banken IKB und HRE realisiert.

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5. Gegen Homophobie im Sport

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen Homophobie im Sport. In einem Antrag (18/494), den der Bundestag am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, wird die Regierung unter anderen dazu aufgefordert, über die Innenministerkonferenz darauf zu drängen, dass das Nationale Konzept Sport und Sicherheit nochmals überarbeitet wird und das Thema Homophobie als Schwerpunkt im Bereich der Prävention aufgeführt wird.

Außerdem soll nach den Vorstellungen der Grünen die Antidiskriminierungsarbeit im Sport gestärkt werden, indem Anreize geschaffen werden, Anti-Diskriminierungsstellen in Sportfachverbänden einzurichten oder auszubauen und Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender (LGBT) beim Coming-Out zu unterstützen. Mit Blick auf die derzeit stattfindenden Olympischen Winterspiele im russischen Sotchi fordern die Abgeordneten, "jede Einschränkung von Bürgerrechten für LGBT bei Sportgroßereignissen, Olympischen und Paralympischen Spielen öffentlich zu benennen und zu kritisieren und aktuell auf die russische Regierung entsprechend einzuwirken". Auch solle die Bundesregierung die eingeschränkten Möglichkeiten des Protests während der Olympischen Spiele gegenüber der russischen Regierung thematisieren und sich dafür einsetzen, dass Menschen in unmittelbarer Nähe der olympischen Stätten für die Anliegen von LGBT demonstrieren dürfen.

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Fraktion darauf, dass Homophobie als Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auch im Sport noch immer besonders präsent sei. Anders als bei der Antirassismus-Arbeit werde jedoch dem Phänomen der Homophobie seitens der Sportverbände ein vergleichsweise geringer Stellenwert eingeräumt.

Besonders alarmierend seien im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotchi die Berichte über Homophobie in Russland. So habe die russische Staatsduma im Sommer 2013 ein Gesetz verabschiedet, welches die "Propaganda nicht-traditioneller Beziehungen" unter Strafe stelle. Mit dem Gesetz, so heißt es in der Begründung zu dem Antrag weiter, könne de facto jegliche positive Darstellung der Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten und mit Geldstrafen belegt werden. Während der Olympischen Winterspiele sei der Protest gegen den Umgang mit Menschen nicht-heterosexueller Orientierung zudem nur in einer 18 Kilometer abseits von den olympischen Sportstätten gelegenen Demonstrationszone und nach vorheriger Anmeldung bei den Behörden erlaubt, kritisieren die Grünen. Außerhalb dieser Zone sei es untersagt, Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern zu zeigen. Nach Ansicht der Fraktion muss es jedoch auch in Sotchi möglich sein, öffentlich darauf hinzuweisen, "dass die menschen- und bürgerrechtliche Lage in Russland mit der olympischen Charta in eklatanter Weise nicht vereinbar ist".

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6. Gegen Homophobie im Sport

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen Homophobie im Sport. In einem Antrag (18/494), den der Bundestag am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, wird die Regierung unter anderen dazu aufgefordert, über die Innenministerkonferenz darauf zu drängen, dass das Nationale Konzept Sport und Sicherheit nochmals überarbeitet wird und das Thema Homophobie als Schwerpunkt im Bereich der Prävention aufgeführt wird.

Außerdem soll nach den Vorstellungen der Grünen die Antidiskriminierungsarbeit im Sport gestärkt werden, indem Anreize geschaffen werden, Anti-Diskriminierungsstellen in Sportfachverbänden einzurichten oder auszubauen und Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender (LGBT) beim Coming-Out zu unterstützen. Mit Blick auf die derzeit stattfindenden Olympischen Winterspiele im russischen Sotchi fordern die Abgeordneten, "jede Einschränkung von Bürgerrechten für LGBT bei Sportgroßereignissen, Olympischen und Paralympischen Spielen öffentlich zu benennen und zu kritisieren und aktuell auf die russische Regierung entsprechend einzuwirken". Auch solle die Bundesregierung die eingeschränkten Möglichkeiten des Protests während der Olympischen Spiele gegenüber der russischen Regierung thematisieren und sich dafür einsetzen, dass Menschen in unmittelbarer Nähe der olympischen Stätten für die Anliegen von LGBT demonstrieren dürfen.

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Fraktion darauf, dass Homophobie als Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auch im Sport noch immer besonders präsent sei. Anders als bei der Antirassismus-Arbeit werde jedoch dem Phänomen der Homophobie seitens der Sportverbände ein vergleichsweise geringer Stellenwert eingeräumt.

Besonders alarmierend seien im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotchi die Berichte über Homophobie in Russland. So habe die russische Staatsduma im Sommer 2013 ein Gesetz verabschiedet, welches die "Propaganda nicht-traditioneller Beziehungen" unter Strafe stelle. Mit dem Gesetz, so heißt es in der Begründung zu dem Antrag weiter, könne de facto jegliche positive Darstellung der Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten und mit Geldstrafen belegt werden. Während der Olympischen Winterspiele sei der Protest gegen den Umgang mit Menschen nicht-heterosexueller Orientierung zudem nur in einer 18 Kilometer abseits von den olympischen Sportstätten gelegenen Demonstrationszone und nach vorheriger Anmeldung bei den Behörden erlaubt, kritisieren die Grünen. Außerhalb dieser Zone sei es untersagt, Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern zu zeigen. Nach Ansicht der Fraktion muss es jedoch auch in Sotchi möglich sein, öffentlich darauf hinzuweisen, "dass die menschen- und bürgerrechtliche Lage in Russland mit der olympischen Charta in eklatanter Weise nicht vereinbar ist".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 070 - 13. Februar 2014 - 09:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014