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BUNDESTAG/4223: Heute im Bundestag Nr. 088 - 19.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 088
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Februar 2014 Redaktionsschluss: 13:10 Uhr

1. BaFin will keine Unternehmen bewerten
2. Bezahlbaren Strom für Industrie gefordert
3. Ja zu Gesetz gegen Korruption



1. BaFin will keine Unternehmen bewerten

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will keine Unternehmen bewerten. Es könne nicht Aufgabe der Finanzaufsicht sein, festzustellen, dass Unternehmen A gut und Unternehmen B schlecht sei, erklärte BaFin-Präsidentin Elke König am Mittwoch bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. Für eine staatliche Institution wie die BaFin sei es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten.

Hintergrund war eine Frage nach dem Fall "Prokon". Das Windenergie-Unternehmen "Prokon", dass bundesweit mit seinen hochverzinslichen Genussrechten geworben hatte, war kürzlich in die Insolvenz gegangen. König betonte vor den Abgeordneten das Leitbild vom mündigen Bürger, der auch mit den Konsequenzen von finanziellen Fehlentscheidungen leben müsse. Man könne die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Es sei aber ein Problem, dass nicht jeder Verbraucher das gleiche Wissen habe. Daher sollten die Themen Klassifizierung von Finanzprodukten zum Beispiel mit Ampelsymbolen und die verschiedenen Anlegertypen ernsthaft diskutiert werden.

Zur geplanten europäischen Bankenaufsicht stellte König fest, die deutsche Finanzaufsicht werde auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Bisher noch nicht beantwortet sei die Frage, wie mit den ganz großen, weltweit operierenden Banken bei Schieflagen umgegangen werden könne.

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2. Bezahlbaren Strom für Industrie gefordert

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Die SPD-Fraktion hat sich für Erhalt und Stärkung einer wettbewerbsfähigen Industrie in Deutschland ausgesprochen. Dazu gehöre eine bezahlbare Stromversorgung, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bei der Debatte über den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht (18/495). Die SPD-Fraktion lobte den Bericht, der ein Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent in diesem Jahr prognostiziert. Die wirtschaftliche Entwicklung sei positiv, sagte der Sprecher, der auch auf die Bedeutung des neuen Mindestlohns hinwies. Drei Dingen sei es zu verdanken, dass Deutschland die Krise gut überstanden habe: ein hoher Industrieanteil, ein handlungsfähiger Staat, der Programme aufgelegt habe sowie eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Dies müsse weiter im Auge behalten werden.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion legte einen Schwerpunkt auf die Wagniskapitalfinanzierung, die er als ganz wichtig bezeichnete. Es müsse geprüft werden, was mehr getan werden könne. Die vorhandenen Fondsinstrumente seien erschöpft. Vor allem müsse versucht werden, privates Wagniskapital zu mobilisieren. Dafür sollten steuerliche Möglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel steuerliche Verlustvorträge. Andere Länder seien in dieser Frage weiter.

Die Fraktion Die Linke griff einige Daten aus dem Jahreswirtschaftsbericht auf. So werde mit einer Erhöhung der Arbeitnehmereinkommen um 3,2 Prozent gerechnet. Die Unternehmenseinkommen würden aber um 4,6 Prozent steigen. Damit werde die seit dem Jahr 2000 schon sinkende Lohnquote noch weiter absinken. Damit werde der Weg der völlig falschen Einkommensverteilung weiter gegangen. Würde es heute noch die höhere Lohnquote von 2000 geben, hätten die Sozialkassen um 40 Milliarden Euro höhere Einnahmen.

Bündnis 90/Die Grünen stellten die öffentliche und privaten Investitionen in den Vordergrund. Es handele sich um eine große Zukunftsaufgabe. Die Planungen der Bundesregierung wurden allerdings als "Scheinriese" bezeichnet: Je näher man komme, desto kleiner werde er.

Von der Bundesregierung hieß es zur Frage nach dem Wagniskapital, es gebe einen bunten Strauß an Fördermöglichkeiten. Diese Instrumente müssten geschärft werden. Die von der Linksfraktion angesprochene Einkommensverteilung sei ein wichtiges Thema. Mit der Einführung des Mindestlohns werde neuer Schwung erwartet. Sorgen bereite allerdings die abnehmende Tarifbindung. Auf die Frage von Bündnis 90/Die Grünen nach der Zukunft des deutschen Meisterbriefs, der möglicherwiese von der EU in Frage gestellt werden könnte, verwies die Regierung auf den Koalitionsvertrag. Darin sei ein klares Bekenntnis zum Großen Befähigungsnachweis enthalten. Auf Vorstöße der EU werde entsprechend reagiert, kündigte die Regierung an.

Der Ausschuss nahm den Jahreswirtschaftsbericht sowie das Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (18/94) zur Kenntnis. Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/493) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch Innovation und Zukunftsinvestitionen. Die Fraktion verlangt darin die Schaffung von Investitions- und Planungssicherheit durch verlässliche ökologische Leitplanken. Durch Entwicklung einer Willkommenskultur und eines transparenten und liberalen Einwanderungssystems soll Deutschland für gut qualifizierte und motivierte Fachkräfte attraktiv werden. Außerdem sollen die Potenziale der erneuerbaren Energien ausgeschöpft werden. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

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3. Ja zu Gesetz gegen Korruption

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/KOS) Ohne Gegenstimmen haben alle Fraktionen am Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf von Union und SPD (18/476) gebilligt, dessen Ziel der verstärkte Kampf gegen Korruption in den Volksvertretungen aller Ebenen ist. Es gab lediglich zwei Enthaltungen in den Reihen von CDU/CSU. Das neue Gesetz, das im Fall von Bestechung Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren vorsieht und am Freitag vom Plenum des Bundestags verschiedet werden soll, ebnet auch den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Ein Gesetzentwurf der Grünen (18/478) zur Übernahme dieses UN-Übereinkommens wurde im Prinzip auch von der Koalition befürwortet, doch setzten Union und SPD gegen das Votum von Linken und Grünen eine Vertagung dieses Themas durch. Der entsprechende Beschluss soll nun gefasst werden, wenn das neue Gesetz zur Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit bei Mandatsträgern formell in Kraft getreten ist.

Bislang machen sich Mitglieder gewählter Volksvertretungen vom Gemeinderat bis zum Bundestag nur im Fall von Stimmenkauf strafbar, wenn also ein Mandatsträger Zuwendungen für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten entgegennimmt, etwa beim Votum über ein konkretes Gesetzesvorhaben. Die neuen Regeln dehnen den Begriff der parlamentarischen Korruption hingegen auf alle unsauberen Verhaltensweisen bei der Ausübung eines Mandats aus, also auch auf den Versuch, Gesetzesinitiativen im Sinne eines spendablen Lobbyisten auszugestalten. In der Vorlage heißt es dazu: "Wer ... einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im Auftrag oder Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mehrere Formulierungen im Gesetzentwurf sollen die Zahl jener Fälle begrenzen, die als Anlass für strafrechtliche Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht dienen können. So will man parlamentarische Mandatsträger vor einer leichtfertig und vorschnell eingeleiteten Strafverfolgung möglichst bewahren, da allein solche Ermittlungen einen Politiker diskreditieren können, auch wenn sie sich später als ungerechtfertigt erweisen sollten.

Grundsätzlich wird deshalb zwischen "Amtsträgern" und "Mandatsträgern" unterschieden, wobei für Letztere der Begriff der Bestechung enger definiert wird. Bestraft werden sollen Abgeordnete nur dann, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" annehmen und wenn sie "im Auftrag oder auf Weisung" eines Interessenvertreters handeln. Solange sich das Verhalten eines Mandatsträgers im Rahmen "anerkannter parlamentarischer Gepflogenheiten" bewegt, soll nicht von Korruption die Rede sein. Die Gesetzesvorlage verzichtet indes darauf, "parlamentarische Gepflogenheiten" oder die erlaubte Annahme von Vorteilen mit "Regelbeispielen" zu veranschaulichen. Begründet wird dies u.a. mit dem Hinweis, die "Sozialüblichkeit" solcher Verhaltensweisen könne sich im Laufe der Zeit verändern. Bei "parlamentarischen Gepflogenheiten" geht es etwa um die Frage, ob ein Abgeordneter die Einladung zu einem Essen akzeptieren darf, zu einer mehrtägigen Reise aber nicht.

Seitens der Unions-Fraktion hieß es, man müsse jene belangen, die sich kaufen ließen. Der Begriff der Bestechung müsse jedoch präzise gefasst werden. Deshalb sei es richtig, die Strafbarkeit eines Verhaltens davon abhängig zu machen, dass ein Mandatsträger "im Auftrag oder auf Weisung" handele. Auf diese Weise werde ein streng und eng zu beurteilender Maßstab angelegt. Die SPD nahm das Votum des Ausschusses zum Anlass, von einem "wirklich guten Tag" zu sprechen. Jetzt werde verboten, was in einer Demokratie nicht erlaubt sein dürfe. Eigentlich stehe in dem Gesetz nur eine Selbstverständlichkeit.

Auch Linke und Grüne stimmten der Vorlage zu, obwohl sie die Formulierung kritisieren, dass nur dann von Korruption gesprochen werden soll, wenn ein Mandatsträger "im Auftrag oder auf Weisung" agiere. Bei einer Anhörung des Ausschusses hatte ein Teil der Sachverständigen erklärt, es lasse sich kaum beweisen, ob jemand "in Auftrag oder auf Weisung" gehandelt habe. Für die Plenardebatte am Freitag kündigten die Grünen an, in einem Änderungsantrag eine Formulierung vorzuschlagen, wonach es bei Bestechung darum gehe, über Zuwendungen bestimmte Interessen durchzusetzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 088 - 19. Februar 2014 - 13:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014