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BUNDESTAG/4243: Heute im Bundestag Nr. 108 - 28.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 108
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 28. Februar 2014 Redaktionsschluss: 14:25 Uhr

1. Vorstoß für Anleger
2. Kostenentwicklung bei Ortsumgehung
3. Breitbandversorgung im ländlichen Raum
4. Bedarfsplan Schiene in Sachsen
5. Gesetze gegen illegal geschlagenes Holz
6. Leiharbeit auf dem Vormarsch



1. Vorstoß für Anleger

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details. In einer Antwort (18/631) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/434) zu den teils dramatischen Folgen der Prokon-Pleite für Inhaber von Genussrechten heißt es: "Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird." Nach Angaben der Regierung wird etwa geprüft, ob zusätzliche Auflagen für Prospekte ratsam sind, die für solche Vermögensanlagen werben.

Seit der Insolvenz des Windkraftbetreibers Prokon, der sich in hohem Maße über die Ausgabe von Genussrechten finanziert hat, wird über eine strengere Reglementierung des Grauen Kapitalmarkts diskutiert. Im Fall von Prokon erhielt das Unternehmen von rund 74.000 Anlegern, die Genussrechte erworben hatten, über eine Milliarde Euro. Nach der Pleite der Firma fürchten sie jetzt um ihr Geld. Käufer von Genussrechten sind zwar direkt an einem Betrieb beteiligt, verfügen jedoch nicht über Mitbestimmungsrechte. Zudem kommen nach einer Insolvenz zunächst die anderen Gläubiger zum Zug. Im ungünstigsten Fall können Inhaber von Genussrechten ihr investiertes Geld vollständig verlieren. In ihrer Anfrage hatten die Grünen kritisiert, dass für das öffentliche Angebot von Genussrechten bislang keine Regulierung existiere, von einigen Auflagen wie etwa der Prospektpflicht abgesehen. Anhand zahlreicher Fragen wollte die Fraktion von der Regierung wissen, ob aus ihrer Sicht ein besserer Anlegerschutz erforderlich ist und wie sie dieses Anliegen umzusetzen gedenke.

In ihrer Stellungnahme betont die Regierung, dass eine allgemeingültige Einschätzung der Risiken von Genussrechten nicht möglich sei. Dies hänge von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ab, das sich auf diese Weise finanziert. Man werte derzeit die Erfahrungen aus dem Fall Prokon aus und untersuche, ob in den momentan geltenden Rechtsrahmen eventuell "Schutzlücken" existieren. Näher unter die Lupe genommen werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tätigkeit der Finanzaufsicht BaFin. Falls Schutzlücken offenbar werden sollten, so zieht die Regierung in Betracht, für mehr Transparenz zu sorgen, Vertriebsbeschränkungen ins Auge zu fassen oder die behördliche Aufsicht auszuweiten.

In der Antwort der Regierung wird erläutert, dass die BaFin nach den geltenden Regelungen nicht die Aufgabe hat, Verkaufsprospekte zu Genussrechten inhaltlich zu prüfen. Untersucht werde von der Behörde, ob solche Unterlagen "alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten und diese verständlich und widerspruchsfrei sind". Die BaFin müsse die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts dann untersagen, "wenn dieser nicht vollständig, kohärent oder verständlich ist", heißt es in der Stellungnahme zu der Anfrage der Grünen. Diese Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes sollen jetzt kritisch analysiert werden.

Die Regierung weist auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD hin, wonach vor dem Hintergrund entsprechender EU-Regelungen die BaFin künftig die Möglichkeit erhalten soll, "den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger in sich bergen". Die EU-Vorgaben sollen, wie es in der Antwort heißt, vom EU-Parlament noch in dessen laufender Legislaturperiode verabschiedet werden.

Nach Angaben der Regierung ist die Einführung einer Instanz geplant, die in der öffentlichen Debatte als "Finanzmarktwächter" firmiert. Deren Tätigkeit solle den gesamten Finanzmarkt umfassen, auch den Vertrieb von Genussrechten an Verbraucher. Die Einzelheiten eines solchen Konzepts würden derzeit geprüft.

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2. Kostenentwicklung bei Ortsumgehung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die Kostenentwicklung bei den Planungsentwürfen der Ostumgehung B 2/B 175 im Bereich der Ortsteile Großebersdorf/Burkersdorf/Frießnitz interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/660). Die Bundesregierung soll unter anderem erklären, warum sich die Kosten der sogenannten "Gartenvariante" innerhalb von elf Jahren auf 29 Millionen Euro mehr als verdreifacht haben.

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3. Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Zukunft der Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/657). Am Beispiel der Landkreise Salzwedel und Stendal soll die Bundesregierung angeben, wie viele Haushalte keine Breitbandversorgung von mindestens Mbit/s mit festnetzbasierter Technologie haben. Weitere Fragen beziehen sich unter anderem auf den ausbau der neuen LTE-Übertragungstechnologie

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4. Bedarfsplan Schiene in Sachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene in Sachsen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/652). Die Abgeordneten stellen konkrete Fragen zu insgesamt sechs im Bau befindlichen oder geplanten Projekten.

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5. Gesetze gegen illegal geschlagenes Holz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Das beschlossene EU-weite Import- und Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/655) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, ob die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) ihren Erkenntnissen nach bereits zur Verminderung des Volumens an Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem europäischen oder nationalen Markt beigetragen hätten. Außerdem wollen sie wissen, wie viel Holz und Holzprodukte in den zwölf Monaten vor uns nach Inkrafttreten des HolzsiG am 3. März 2013 in Deutschland importiert worden seien, wie viel davon aus illegalen Quellen stammen und wie viele Kontrollen und Stichproben von deutschen Behörden bei Holzimporteuren seit März 2013 durchgeführt worden seien.

Die Grünen-Fraktion hält die neuen Gesetze für einen wichtigen Schritt gegen die Zerstörung der Regenwälder. Doch sowohl EUTR als auch HolzSiG weisen ihrer Auffassung nach "enorme Schwächen" auf. So sei ein Problem der Umfang der Produkte, auf die die Verordnungen angewendet würden. Beispielsweise seien darin keine weiterverarbeitenden Druckerzeugnisse, wie Bücher oder Magazine, erfasst.

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6. Leiharbeit auf dem Vormarsch

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Leiharbeitsbranche boomt weiter. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/673) zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012 hervorgeht, ist sowohl die Zahl der Verleihfirmen als auch die Anzahl der verliehenen Mitarbeiter in den Jahren deutlich gestiegen. So wurden im zweiten Halbjahr 2012 bundesweit 18.024 Verleihbetriebe mit mindestens einer Leiharbeitskraft registriert. Im zweiten Halbjahr 2008, zum Ende des vorangegangenen Berichtszeitraums, waren es noch 15.581 Betriebe. Das entspricht einem Anstieg um rund 16 Prozent.

Den Angaben zufolge waren im zweiten Halbjahr 2012 insgesamt 11.218 Unternehmen ausschließlich oder überwiegend als Verleihbetriebe aktiv im Vergleich zu 10.085 im zweiten Halbjahr 2008. Das entspricht einer Steigerung um rund elf Prozent. Die Zahl der Mischbetriebe, die nicht nur im Verleih, sondern überwiegend in anderen Branchen tätig sind, stieg um rund 24 Prozent, von 5.496 im Jahre 2008 auf 6.806 im Jahre 2012.

Im Jahresdurchschnitt stieg die Zahl der Leiharbeiter im Berichtszeitraum von 625.411 im Jahre 2009 auf 877.599 im Jahre 2012. Zwischenzeitlich lag die Zahl der Leiharbeiter im Jahre 2011 mit 881.728 sogar noch höher. Der absolute Höchststand wurde im August 2011 mit 927.103 Leiharbeitern erreicht.

Der Anteil der Frauen an der Leiharbeit kletterte von 28 Prozent im Dezember 2008 auf 30 Prozent im Dezember 2012. Die Leiharbeit sei weiter von Männern dominiert, heißt es in dem Bericht, wenn auch ihr Anteil seit 2002 kontinuierlich zurückgehe. In der Zeitarbeit gewännen inzwischen Bereiche wie Gesundheit, Soziales, Lehre oder Erziehung an Bedeutung, in denen überwiegend Frauen in den Kundenunternehmen tätig seien.

Auch die Zahl der ausländischen Leiharbeiter wächst weiter. Waren im Dezember 2008 noch 13 Prozent Ausländer in der Branche registriert, stieg ihr Anteil auf 17 Prozent im Dezember 2012.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 108 - 28. Februar 2014 - 14:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2014