Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4317: Heute im Bundestag Nr. 181 - 07.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 181
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 7. April 2014 Redaktionsschluss: 16:25 Uhr

1. Experten sind uneins über Grünlandregelung
2. Weniger Zuschuss für Gesundheitsfonds
3. Steuerbelastung seit 1998 gesunken
4. Rückwirkung im Steuerrecht
5. Beschäftigung an Forschungszentren
6. Nationales Programm zum Hochwasserschutz



1. Experten sind uneins über Grünlandregelung

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Grün und gerechter soll die Landwirtschaft in Europa werden. Doch wie dieses Ziel konkret zu erreichen ist, darüber scheiden sich die Experten. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft wurde anlässlich der Beratungen über das Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen (18/908) deutlich, dass die Brüsseler Vorgaben zur Koppelung der Agrarunterstützung an besondere Umweltleistungen durch die Landwirte von den Sachverständigen kritisch gesehen werden. Die im Jahr 2013 auf EU-Ebene beschlossene Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) gibt vor, dass die Landwirte 30 Prozent der Direktzahlungsmittel nur dann erhalten sollen, wenn Leistungen wie der Erhalt von Wiesen, der Anbau vielfältiger Feldfrüchte sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen erbracht werden. Zudem sollen in der kommenden Förderperiode ab 2015 jährlich 4,5 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als Förderung für die ländliche Entwicklung umgeschichtet werden. Diese Mittel betragen für den gesamten Zeitraum über eine Milliarde Euro. Die Festlegungen gelten für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2015. Auf Deutschland entfallen jährlich rund fünf Milliarden Euro EU-Agrarfördermittel im Bereich der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber, um finanzielle Verluste aufgrund hoher Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU auszugleichen.

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Folkhard Isermeyer bezeichnete es als unglücklich, dass die EU-Vorgabe ausschließlich Grünlandflächen innerhalb sogenannter Natura-2000-Flächen als sensibel definiert. Natura-2000-Flächen umfassen Schutzgebiete in Europa, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder der Vogelschutzrichtline ausgewiesen wurden. Isermeyer: "Viele sensible Grünlandflächen liegen außerhalb solcher Flächen." Zur einfacheren Handhabung schlug der Wissenschaftler vor, dass es im Interesse des Grünlandschutzes und damit der Artenvielfalt sei, generell ein Umwandlungsverbot von Grünlandflächen zur Umnutzung als Ackerflächen zu erlassen. Werner Hilse vom Deutschen Bauernverband stellte fest: "Dauergrünland ist nicht gleich Dauergrünland." In einigen Regionen Deutschlands seien viele neue Grünlandflächen entstanden, sodass die jetzige Abgrenzung nicht den Kern treffe und zu viele Schutzgebiete nach unterschiedlichen Kriterien erstellt würden. Aus Sicht der Bauern müsse eine Grünlanderneuerung im Sinne einer kostendeckenden Bewirtschaftung und der Umbruch der Grasnarbe weiter möglich sein, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Der Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), unterstützte die Position, indem er ausführte, dass der Grünlandumbruch unter anderem erforderlich ist, wenn falsche Pflanzengesellschaften vorliegen würden. "Wir müssen uns daran orientieren, was für die Praxis zuträglich ist", sagte er. Milchviehbetriebe seien auf leistungsfähige Grünlandbewirtschaftung angewiesen. Landwirte sollten diese Bedingungen durch Bewirtschaftung beeinflussen können. Aeikens hielt deshalb eine Beschränkung eines Grünlandumbruchverbots auf FFH-Gebiete für sinnvoller, statt auf eine umfassende Ausweitung auf Natura-2000-Flächen zu setzen.

Ein Punkt, den der Einzelsachverständige Jochen Dettmer nicht teilte, denn er hielt die Vorschrift für sinnvoll, das gesamte Grünland in Natura-2000-Gebieten zu umweltsensiblen Grünland zu erklären. Dettmer wollte dadurch Vogelschutzflächen mit inbegriffen wissen. Auch wenn er sich in diesem Punkt für den Gesetzentwurf aussprach, forderte Dettmer mehr Umweltschutz und Unterstützung des ländlichen Raumes beim Strukturwandels mithilfe der Mittel für die Direktzahlungen. Ulrich Jasper von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als zu wenig ambitioniert. "Denn wir haben insgesamt schon genug Dauergrünland verloren", sagte er und forderte, dass jede geplante Umwandlung von Grünland unter einem Genehmigungsvorbehalt gestellt werden sollte. "Der Rückgang der Artenvielfalt hält weiter an." Die Kriterien sollten Jaspers Ansicht nach schärfer gefasst und nur solche Flächen als ökologische Vorrangflächen zur Förderung anerkannt werden, die einen Beitrag zum Stopp und zur Umkehr des anhaltenden Verlustes der Artenvielfalt leisten.

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Johannes Isselstein machte deutlich, dass für Grünland eine unterschiedliche Wertigkeit gelte und damit auch ein differenzierter Umgang in der Frage nach einer Erlaubnis für den Umbruch. Ältere Grasnarben seien ökologisch viel wertvoller als jüngere. Die Neuaussaat nach dem Pflügen lasse diese durch den Umbruch zerstörte Vielfalt nicht kurzfristig wiederherstellen. Für den Landwirt sei aber solch eine Behandlung des Grünlandes von Vorteil, weil dadurch die Ertragsfähigkeit und die Futterqualität kurzfristig deutlich verbessert werde. Dass der Erhalt von jeglichem Grünland von Bedeutung sei, stellte der Wissenschaftler außer Frage, denn generell biete es eine dreifach höhere Vielfalt an Flora und Fauna im Vergleich zum Ackerland. Günther Czerkus vom Bundesverband Berufsschäfer hob die Bedeutung der Direktzahlungen für die Schäfer und Ziegenhirten hervor. "Ohne die Agrarunterstützung können wir bei der Bewirtschaftung von Extensivgrünlandstandorten nicht bestehen", sagte er. Die Leistung der Pflege des Grünlandes für die Gesellschaft sollte in Zukunft deshalb stärker aus den Fördermitteln des ländlichen Ruumes honoriert werden. Laut EU-Vorgaben sei dies jedoch bisher nicht möglich, sollte für die Zukunft aber berücksichtigt werden, wenn die Schafherden dem Strukturwandel nicht zum Opfer fallen sollen.

*

2. Weniger Zuschuss für Gesundheitsfonds

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 10,5 Milliarden Euro absenken. Dazu hat sie den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (18/1050) vorgelegt, der am Dienstag im Rahmen der allgemeinen Finanzdebatte erstmals beraten wird. Im kommenden Jahr soll der Bundeszuschuss 11,5 Milliarden Euro betragen.

Im vergangenen Jahr war der Zuschuss an dem Gesundheitsfonds von 14 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt worden, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve könne der Bundeszuschuss deshalb in diesem und im kommenden Jahr "vorübergehend" abgesenkt werden.

Die Mindereinnahmen aus den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds könnten in beiden Jahren durch Einnahmen von 3,5 Milliarden Euro für 2014 und von 2,5 Milliarden Euro für 2015 aus der Liquiditätsreserve ausgeglichen werden, schreibt die Regierung. Dadurch werde in diesem Bereich abermals ein erheblicher Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet.

Trotz der derzeit guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sei aber davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds übersteigen würden. Daher will die Bundesregierung die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig stärken und auf eine dauerhaft solide Grundlage stellen. In diesem Zusammenhang sei es auch erforderlich, den Bundeszuschuss ab 2016 wieder auf seine ursprüngliche Hilfe von 14 Milliarden Euro anzuheben und ihn ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festzuschreiben.

*

3. Steuerbelastung seit 1998 gesunken

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Abgabenlast durch direkte Steuern und Sozialabgaben ist im Zeitraum zwischen 1998 und 2012 tendenziell gesunken. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/811). Ausgehend vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass sich der Anteil des verfügbaren Einkommens erhöht hat. So habe der durchschnittliche Jahresarbeitslohn eines ledigen Arbeitnehmers (keine Kinder) im Jahr 1998 24.704 Euro betragen. Das verfügbare Einkommen habe bei 14.876 Euro gelegen, was einem prozentualen Anteil von 60,2 Prozent entspreche. 2013 habe der Durchschnittslohn dieses Arbeitnehmers 31.089 Euro betragen. Netto seien davon 20.225 Euro geblieben, was 65,1 Prozent entspreche.

Auch bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei der Anteil des verfügbaren Einkommens von 70,4 auf 74 Prozent gestiegen. Der Anteil des verfügbaren Einkommens bei einem verheirateten Arbeitnehmers ohne Kinder (Steuerklasse III) erhöhte sich zwischen 1998 und 2013 von 72,5 auf 74,1 Prozent.

Auch verheiratete Arbeitnehmer mit zum Beispiel zwei Kindern (Steuerklasse III) haben mehr Netto. Der Jahresarbeitslohn wird für 1998 mit 24.704 Euro angegeben. Netto bleiben davon 20.967 Euro, was 84,9 Prozent entspricht. 2012 betrug das Bruttojahresgehalt 30.432 Euro, das Nettogehalt 26.999 Euro (88,7 Prozent). 2013 verringerte sich das Netto leicht auf 88,6 Prozent.

*

4. Rückwirkung im Steuerrecht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Rückwirkende Regelungen im Steuerrecht sollten "sparsam und mit Augenma… unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden. Sie könnten dann helfen, eine zutreffende, gleichheitsgerechte und vollständige Besteuerung sicherzustellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/810).

*

5. Beschäftigung an Forschungszentren

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung sind in keinem Arbeitgeberverband Mitglied. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/881) auf die Situation der Angestelltenverhältnisse an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hervor. Innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sind die Mitglieder einzelner Zentren auf verschiedene Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen verteilt. Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz ist Mitglied in Arbeitgeberverbänden von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein Westfalen, schreibt die Bundesregierung.

Die Linke hatte in einer Kleinen Anfrage (18/659) nach der Finanzierung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit öffentlichen Geldern durch den Bund gefragt und angemahnt, dass die Arbeitsbedingungen, tarifliche Regelungen und Löhne in diesen Einrichtungen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden müssten. Mit Blick auf die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst will Die Linke mit ihrer Anfrage den Status quo feststellen, um der Öffentlichkeit einen Überblick über die Arbeitsbedingungen an öffentlichen Forschungseinrichtungen zugänglich zu machen.

Die Bundesregierung listet detailliert auf, welche Tarifverträge von Bund und Ländern wann zur Geltung kommen. Zudem gibt sie Antwort zu unbefristeten und befristeten Stellen und der Geschlechteraufteilung. Deutlich wird, dass bei der Max-Planck-Gesellschaft bis auf die Bundesländer Saarland, Bremen, Hamburg und Sachsen die unbefristeten Stellen gegenüber den befristeten überwiegen. Zudem gibt es mehr Vollzeitstellen als Teilzeitstellen. Bei der Fraunhofer Gesellschaft ergibt sich ein anderes Bild: Dort gibt es in den meisten Bundesländern - bis auf Baden Württemberg, Niedersachsen und Saarland - mehr befristete Stellen als unbefristete Stellen. Gleichwohl bietet die Fraunhofer Gesellschaft ebenfalls deutlich mehr Vollzeit- als Teilzeitstellen an. Ähnliche Tabellen finden sich auch zur Helmholtz-Gemeinschaft und zur Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leipzig.

*

6. Nationales Programm zum Hochwasserschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit an einem Programmvorschlag für ein Nationales Hochwasserschutzprogramm gearbeitet. Dieser soll bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst 2014 vorgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/938) auf eine Kleine Anfrage (18/748) der Fraktion Die Linke.

Der Programmvorschlag solle eine Liste prioritärer und insbesondere überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes, insbesondere zur Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf die Hochwasserscheitel enthalten, heißt es darin. Außerdem sollen Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen bei vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie für eine gemeinsame Finanzierungstrategie erarbeitet werden.

Die Länder prüften derzeit, welche Maßnahmen für die Aufnahme in das Nationale Hochwasserschutzprogramm in Betracht kämen. Die Maßnahmenvorschläge seien anschließend noch einer Abstimmung zwischen den Ländern und einer Plausibilisierung in den Flussgebietsgemeinschaften zu unterziehen, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach dem Koalitionsvertrag sollen für den Bau von Hochwasserschutzanlagen die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgeschöpft werden. Zur Stärkung der Koordinierungskapazität des Bundes solle zudem im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit ein Referat Hochwasserschutz eingerichtet werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 181 - 7. April 2014 - 16:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2014