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BUNDESTAG/4337: Heute im Bundestag Nr. 201 - 15.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 201
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. April 2014 Redaktionsschluss: 15:00 Uhr

1. Anerkennung ausländischer Berufe
2. Einhaltung von Europarats-Standards
3. Wahl beim Europarat
4. Neues Gesetz zu Hochschulstatistik
5. Linke fragt nach "gezielten Tötungen"
6. Linke fragt nach "gezielten Tötungen"



1. Anerkennung ausländischer Berufe

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Das Anerkennungsgesetz des Bundes führt zu einem Paradigmenwechsel und stößt national und international auf große Zustimmung. Diese Bilanz zieht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/1000) über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen. Das Gesetz garantiere individualisierte Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit, die in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen seien. Gleichzeitig eröffne es Anerkennungsmöglichkeiten für weitere Zielgruppen: Von dem Gesetz profitierten nicht nur Fachkräfte in reglementierten Berufen, wie Ärzte oder Pflegekräfte, sondern erstmals auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in nicht reglementierten Ausbildungsberufen, die zur Berufsausübung zwar keine formale Anerkennung benötigen, aber ihre Berufschancen durch eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses verbessern können. Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist.

Das Anerkennungsgesetz sei auf der Grundlage der Erkenntnis geschaffen worden, dass Deutschland Fachkräfte braucht. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Diese Tendenz werde sich in Zukunft verstärken: Im Jahr 2030 werde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter voraussichtlich über sechs Millionen Menschen weniger zählen als noch im Jahr 2010. Daher hätten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern bereits im Jahr 2008 anlässlich des Bildungsgipfels in Dresden auf Verbesserungen der Rechtslage und Verfahren bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verständigt.

Mit dem Anerkennungsgesetz seien Rahmenbedingungen und Strukturen für eine schnelle und gelungene Umsetzung des Anerkennungsgesetzes insbesondere im Kammerbereich geschaffen worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Anerkennungsgesetzes sei die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit im Verwaltungsvollzug. Dafür würden Rahmenbedingungen und Verwaltungsstrukturen benötigt, die einen Vergleich und eine Abstimmung der Verfahrenspraxis in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gewährleisteten. Zudem seien die Informations- und Beratungsangebote wirkungsvoll und garantieren Anerkennungserfolge. Ferner betont die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung, dass die meisten ausländischen Abschlüsse anerkannt würden. 82 Prozent der Anträge in 2012 hätten eine volle Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bekommen. Besonders groß sei das Interesse an medizinischen Berufen.

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2. Einhaltung von Europarats-Standards

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht eine "bedenkliche" Tendenz einer Reihe von Mitgliedstaaten des Europarates, "bei ihrer Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen zur Umsetzung von Europarats-Standards bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nachzulassen". wie es in dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates" in der ersten Jahreshälfte 2013 weiter heißt (18/1046), zeige dies etwa die Ablehnung einer Entschließung zur "Lage von politischen Gefangenen in Aserbaidschan" auf Basis des Berichts des Bundestagsabgeordneten und damaligen Mitglieds der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates, Christoph Strässer (SPD). Dieser habe den Bericht ohne Besuch des Landes verfassen müssen, nachdem ihm "ein Einreisevisum hartnäckig verweigert wurde". Die Berichtsablehnung in der PV markiert "unter zweifelhaften Begleitumständen" das Ende einer dreijährigen Auseinandersetzung um die mit dem Eintritt in den Europarat eingegangene Verpflichtung Aserbaidschans, alle politischen Gefangenen freizulassen, schreibt die Bundesregierung.

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3. Wahl beim Europarat

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Für die turnusmäßige Wahl des Generalsekretärs des Europarates im Juni 2014 haben die Regierungen der Mitgliedstaaten drei Kandidaten benannt. Wie es in dem als Unterrichtung vorliegendem "Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates" in der zweiten Jahreshälfte 2013 heißt (18/1047), habe Norwegen den amtierenden Generalsekretär Thorbjorn Jagdland für eine zweite Amtszeit vorgeschlagen, Deutschland habe die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Frankreich Jean-Claude Mignon nominiert, der bis Januar 2014 Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewesen ist.

Als zentrale Themen in der Arbeit des Europarates und seiner Parlamentarischen Versammlung benennt die Bundesregierung für den Berichtszeitraum die Lage in Syrien und in der Ukraine. Die Parlamentarische Versammlung habe unter anderem eine Dringlichkeitsdebatte zur Grundwerteinitiative der EU "unter dem Aspekt der Vermeidung institutioneller Dopplungen" geführt und kontrovers über das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit debattiert. Dazu habe das Gremium eine Entschließung verabschiedet, die mit ihrer Thematisierung der Beschneidung auch in Teilen der europäischen Öffentlichkeit und insbesondere der jüdischen Bevölkerung Debatten ausgelöst habe.

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4. Neues Gesetz zu Hochschulstatistik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung plant für die laufende Legislaturperiode eine Überarbeitung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG). Hierbei werden Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung sowie der Ausschuss für die Hochschulstatistik beteiligt sein, schreibt die Bundesregierung in ihre Antwort (18/1040) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/816).

Grundsätzlich betont die Bundesregierung, dass sie die Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses aufnehme und ihre Umsetzung prüfe. Zum jetzigen Zeitpunkt befänden sich zahlreiche Vorschläge noch in einer Prüfbeziehungsweise Konzeptionsphase. Der Ausschuss für Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt in Fragen der Weiterentwicklung der Hochschulstatistik, insbesondere bei der Erstellung des Erhebungs- und Aufbereitungsprogramms und dessen jährlicher Anpassung an die Bedürfnisse der Hochschulplanung. Mitglieder des Ausschusses seien neben mehreren Bundesministerien Vertreter von Landesministerien, der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der Wissenschaft.

Die Grünen hatten konstatiert, dass der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 dem Deutschen Bundestag im Mai 2013 vorgelegt (17/13668) worden und nicht mehr in der 17. Legislaturperiode beraten worden sei. Er enthalte aber wertvolle Hinweise darauf, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen.

Die Grünen hatten Fragen unter anderem zur Hochschulstatistik, zum Analyseverfahren und zu ausländischen Studenten und dem dualem System gestellt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass die Vorausberechnungen über die Studienanfänger durch das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erfolge. Die Bundesregierung sei an der Erstellung nicht beteiligt und es sei der Regierung zudem kein Verfahren zur zuverlässigen Vorausberechnung ausländischer Studienanfänger an deutschen Hochschulen bekannt. Da nach dem aktuellen HStatG verschiedene Merkmale nicht erhoben werden könnten, berechne das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH in einer Modellrechnung alle zwei Jahre die Abbruchquoten von Studenten sowohl nach den geplanten Abschlüssen als auch nach verschiedenen Fächergruppen. Diese Modellrechnung stoße allerdings an methodische Grenzen. Für verlässliche empirische Daten zum Bildungsverlauf und insbesondere zum Studienabbruch und zum Studienfach- und -ortswechsel sei die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studenten erforderlich. Im Rahmen der Novellierung des HStatG werde dies geprüft werden.

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5. Linke fragt nach "gezielten Tötungen"

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach "gezielten Tötungen" durch US-Drohnenangriffe erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1059). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wann, wo und unter welchen Umständen deutsche Staatsbürger beziehungsweise aus Deutschland ausgereiste Ausländer bei solchen Angriffen getötet wurden. Außerdem verlangen die Abgeordneten Auskunft zu "Adressaten, Häufigkeit, Zeitpunkt und genauem Inhalt der Daten", die deutsche Behörden möglicherweise an US-Behörden weitergaben in Bezug auf Personen, die später bei Drohnenangriffen getötet worden sind.

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6. Linke fragt nach "gezielten Tötungen"

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach "gezielten Tötungen" durch US-Drohnenangriffe erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1059). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wann, wo und unter welchen Umständen deutsche Staatsbürger beziehungsweise aus Deutschland ausgereiste Ausländer bei solchen Angriffen getötet wurden. Außerdem verlangen die Abgeordneten Auskunft zu "Adressaten, Häufigkeit, Zeitpunkt und genauem Inhalt der Daten", die deutsche Behörden möglicherweise an US-Behörden weitergaben in Bezug auf Personen, die später bei Drohnenangriffen getötet worden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 201 - 15. April 2014 - 15:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2014