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BUNDESTAG/4412: Heute im Bundestag Nr. 277 - 26.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 277
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. Mai 2014, Redaktionsschluss: 13.20 Uhr

1. Plädoyer für Gruppenverfahren
2. Linke fordert Verbandsklagerecht
3. Höchstspannungsnetz ist 34.780 km lang
4. Keine Details zu Ausfuhren über Hamburg
5. Steueranpassungen für Lebensgemeinschaften



1. Plädoyer für Gruppenverfahren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich dafür stark, den Bürgern mehr Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht zu verschaffen. In einem Gesetzentwurf (18/1464) plädiert sie deshalb für die Einführung sogenannter Gruppenverfahren.

Mit dem Begriff der Gruppenverfahren wird die rechtliche Bündelung gleichgelagerter individueller Ansprüche beschrieben, die eine große Zahl von Bürgern beispielsweise gegenüber Energieversorgungsunternehmen bei einem Streit um die Höhe des Strom- und Gaspreises geltend machen. In ihrer Gesetzesvorlage erläutern die Abgeordneten, dass zentrale gesellschaftliche Bereiche wie etwa der Lebensmittelkonsum, das Versicherungswesen, die Altersversorgung durch den Kapitalmarkt, die Anmietung von Wohnraum, der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Versorgung mit Wasser und Energie in weiten Teilen mit Hilfe des Privatrechts geregelt würden. Das Privatrecht werde jedoch immer noch mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Kern dieses Modells sei die Individualklage, mit deren Hilfe einzelne Bürger ihre Belange vor Gericht einbringen können. Zwar habe sich die deutsche Zivilprozessordnung bei der individuellen Rechtdurchsetzung bewährt, es seien aber neue Instrumente nötig, argumentieren die Grünen.

Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass auch die Brüsseler Kommission die EU-Staaten zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren aufgefordert und dazu eine Reihe von Grundsätzen formuliert habe. Diese Vorschläge sind für die EU-Länder indes nicht verbindlich, wie es in der Vorlage heißt. Die Grünen erwähnen, dass hierzulande im Fall des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes die Bündelung individueller Ansprüche im Sinne eines Gruppenverfahrens bereits möglich sei. Anhand dieses Beispiels solle die kollektive Rechtsdurchsetzung als allgemeine Regel in die Zivilprozessordnung integriert werden.

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2. Linke fordert Verbandsklagerecht

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Die Verankerung eines Verbandsklagerechts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/1474) heißt es, in seiner derzeitigen Ausgestaltung könne das AGG den Schutz vor Diskriminierung nicht in ausreichender Weise sichern. Die Fraktion verweist darauf, dass bislang Bürger darauf angewiesen seien, persönlich vor Gericht zu ziehen. Im Blick auf Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen legt die Individualbeschwerde aus Sicht der Oppositionspartei das finanzielle Risiko allein auf die Schultern der Kläger, die zudem in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stünden. Die Linke spricht von einem "strukturellen Ungleichgewicht" zwischen Klägern und Unternehmen. Der Antrag verlangt ein Verbandsklagerecht im AGG, das Verbände ermächtigt, auch dann die Justiz einzuschalten, wenn es keine Kläger gibt, die sich persönlich an ein Gericht wenden wollen.

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3. Höchstspannungsnetz ist 34.780 km lang

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Gesamtstromkreislänge des Höchstspannungsnetzes der Übertragungsnetzbetreiber betrug im Jahr 2012 insgesamt 34 780 km. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1425) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1181) mit. Die Gesamtstromkreislänge sei deswegen größer als die Länge der Stromtrassen der Übertragungsnetze mit knapp 18.000 km, weil an den Strommasten dieser Trassen mehrere Stromkreise mit zum Teil unterschiedlichen Spannungsebenen hängen könnten. Die Aufwendungen für den Erhalt der Netzinfrastruktur hätten 2012 rund 185 Millionen Euro betragen.

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4. Keine Details zu Ausfuhren über Hamburg

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will zu Details bestimmter Ausfuhren über den Hamburger Hafen keine Auskunft geben. Die durch die Bundeszollverwaltung erhobenen Daten würden einer besonderen Vertraulichkeit unterliegen, "da diese Einzelheiten über Warenbewegungen offenlegen und damit Rückschlüsse auf bestimmte Handelsströme und bei Nennung der Warenart auf die beteiligten Unternehmen erlauben würden", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/1392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1231).

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5. Steueranpassungen für Lebensgemeinschaften

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die verbliebene Anpassung der steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1004). Die Bundesregierung soll darlegen, inwieweit mit der Vorlage des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/1306 die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Bereich der Steuergesetze erfüllt wird. Außerdem soll die Bundesregierung begründen, warum in der Abgabenordnung im Rahmen der Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die Förderung von Ehe und Familie abgestellt werde und warum eine Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaften nicht geplant sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 277 - 26. Mai 2014 - 13.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2014