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BUNDESTAG/4429: Heute im Bundestag Nr. 294 - 04.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 294
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Juni 2014, Redaktionsschluss: 09.30 Uhr

1. Ausschuss will mehr Geld für SED-Opfer
2. Klarstellung zu Lebenspartnerschaften
3. Bundesrat verlangt Änderungen am EEG
4. Bundesrat gegen Mandatsbeschränkung



1. Ausschuss will mehr Geld für SED-Opfer

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine Erhöhung der monatlichen "besonderen Zuwendungen" für Haftopfer des SED-Regimes in der DDR. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird gefordert, die monatlichen Zuwendungen nach Paragraf 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen. In Paragraf 17a ist geregelt, dass Opfer, "einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind" auf Antrag eine Zuwendung von 250 Euro erhalten können.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die sogenannte Opferpension "weder Sozialhilfe- noch Rentencharakter" habe. Eine regelmäßige Anpassung an die Inflation sei daher durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zu bedenken ist aus Sicht der Regierung zudem, dass die Mehrzahl der Begünstigten sich bereits im Rentenalter befinde. Dieser Personenkreis werde schon dadurch privilegiert, dass Renten und vergleichbare Leistungen bei der Berechnung der Einkommensgrenze unberücksichtigt blieben und etwaige Rentenerhöhungen den Berechtigten voll zugutekämen.

Ungeachtet dessen erwarte der Petitionsausschuss, dass die Rehabilitierungsleistungen im Allgemeinen und die Höhe der sogenannten Opferpension im Besonderen in dieser Legislaturperiode "auf den Prüfstand kommen", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Opferpension seit 2007 nicht angehoben worden sei. Zugleich verweist der Petitionsausschuss darauf, dass sich schon in der vergangenen Legislaturperiode eine breite Mehrheit für eine entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung stark gemacht hätte. Union und SPD hätten zudem in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode eine Erhöhung der Opferpension beschlossen.

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2. Klarstellung zu Lebenspartnerschaften

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat sorgt sich um die begriffliche Klarheit in Steuergesetzen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1575) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306) wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Bezeichnungen "Lebenspartner" und "Lebenspartnerschaften" mit den bereits bestehenden Regelungen zur steuerlichen Gleichstellung gewährleisten, dass die betreffenden Vorschriften nur auf eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzuwenden sind. Die Verwendung unterschiedlicher Begriffe für gleiche Inhalte sollte vermieden werden, fordert der Bundesrat und will, dass alle Begriffe durch den Zusatz "eingetragene" beziehungsweise "eingetragenen" ergänzt werden. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen, merkt aber grundsätzlich an, dass die Begriffe Lebenspartner und Lebenspartnerschaft als Legaldefinitionen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Zusatz verwendet würden.

Mit dem Gesetzentwurf soll der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt werden. "Auf diese Weise sorgt der Gesetzgeber für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen", heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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3. Bundesrat verlangt Änderungen am EEG

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen. Bei Ausschreibungen von Windkraft an Land müssten Projektierer Angebotskalkulationen ohne konkretes Vorliegen aller Genehmigungen vornehmen und gegebenenfalls ohne Absicherung durch Vorverträge Angebote einreichen. "Sie müssten also das Risiko, bei der Auktion nicht zum Zuge zu kommen, bei der Angebotserstellung einpreisen."

Außerdem kritisiert der Bundesrat die seiner Ansicht nach zu starke Drosselung des Ausbaus der Biomasse. Es müsse mindestens die Stilllegung bestehender Anlagen zur Neubaugrenze von 100 Megawatt installierter Leistung hinzugerechnet werden. Die Stromeigenerzeugung aus produktions- oder prozessbedingt anfallenden Restgasen, Reststoffen oder Restenergie soll generell von der Zahlung der EEG-Umlage freigestellt werden. Zudem verlangt der Bundesrat Änderungen an Stichtagen: "Dass die Bundesregierung mit dem Stichtag des Kabinettsbeschlusses vom 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigten Windenergieanlagen, die noch dieses Jahr in Betrieb gehen können, mit abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte, ist kein Vertrauensschutz für Investoren." Bürgerprojekte und Bürgerwindparks seien in besonderem Maße betroffen.

Die Bundesregierung stimmt einigen Änderungswünschen des Bundesrates zu, beharrt aber auf Ausschreibungen aufgrund des europäischen Rechts. nur in Ausnahmefällen könne die Förderung anders erfolgen. Auch höhere Grenzen für den Biomasseausbau werden abgelehnt.

Ziel der Reform ist es nach Angaben der Regierung, "die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen". Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. "Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen", formuliert die Regierung. Weiter heißt es in dem Entwurf: "Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt." Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden.

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4. Bundesrat gegen Mandatsbeschränkung

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Mehrere Leitungs- oder Aufsichtsmandate innerhalb von Versicherungsgruppen oder kreditwirtschaftlichen Gruppen sollen nur als ein Mandat gelten. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1574) vorgelegt wurde. Die Länder begründen ihre Forderung damit, dass durch die Mandatsbeschränkung Mandate in Verbundunternehmen nur noch sehr eingeschränkt wahrgenommen werden könnten. Ausnahmen von Mandatsbeschränkungen sollten auch für staatliche Vertreter gelten, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesregierung lehnt den Wunsch nach Korrekturen an der Mandatsbeschränkung ab. Zu weitreichende Ausnahmevorschriften würden der Grundentscheidung des EU-Gesetzgebers zuwiderlaufen. Andere Änderungswünsche des Bundesrates werden zum Teil akzeptiert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 294 - 4. Juni 2014 - 09.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2014