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BUNDESTAG/4466: Heute im Bundestag Nr. 331 - 24.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 331
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. Juni 2014, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Pflegereformgesetz eingebracht
2. Grünen: Entwurf für Klimaschutzgesetz



1. Pflegereformgesetz eingebracht

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Das erste Pflegereformgesetz (18/1798) der Bundesregierung liegt nach der Kabinettsentscheidung Ende Mai jetzt dem Bundestag zur Beratung vor. Demnach werden Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung.

Zunächst werden ab 2015 mit 2,4 Milliarden Euro jährlich (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind konkrete Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege. In der stationären Pflege soll den Angaben zufolge die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden. Demenzkranke sollen dann auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.

Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der Baby-Boomer-Generation reserviert. Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird nach Berechnungen der Bundesregierung die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf mehr als vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen. Nach 2055 soll die Zahl der Pflegefälle dann wieder sinken. Das maximale Kapitalvolumen des Fonds wird auf 37 bis 42 Milliarden Euro geschätzt.

Noch in dieser Wahlperiode soll schließlich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll unter anderem den Demenzkranken nachhaltig zugute kommen. Derzeit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis noch erprobt, um eine Fehlsteuerung auszuschließen. Erst anschließend wird die neue Systematik offiziell eingeführt.

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2. Grünen: Entwurf für Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz (18/1612) vorgelegt, in dem die nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 verbindlich festgeschrieben werden. Ziel sei es, heißt es darin, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Die Bundesregierung solle dem Bundestag zudem künftig alle vier Jahre einen Klimaschutzplan vorlegen, der die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele beschreibt und angibt, in welchem Zeitraum diese umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sollten darin weitere Ziele mit Bedeutung für den Klimaschutz festgesetzt werden, etwa für Energieeinsparung und Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien oder den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass die bisherige Gesetzeslage keine verlässliche Grundlage für die Eindämmung des Klimawandels biete. Um die Folgen des Klimawandels einzudämmen, sei ein tiefgreifender Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft und eine langfristig ausgerichtete Politik notwendig, schreiben die Abgeordneten. Überdies seien erhebliche Investitionen in den Klimaschutz erforderlich.

Für die Zeit nach 2020 habe Deutschland keine verbindlichen Klimaziele und keinen langfristigen Pfad der Emissionsminderung festgelegt, kritisiert die Grünen-Fraktion. Auch das von der Bundesregierung und dem Bundestag getragene Ziel, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, sei "nur eine politische Willenserklärung ohne rechtliche Substanz". Die dadurch entstehende Planungs- und Investitionsunsicherheit werde durch starke Schwankungen des Preises für Emissionszertifikate verstärkt und bilde ein wesentliches Hindernis für den Erfolg der Energiewende. Außerdem bemängelt die Fraktion, dass es an einer konsequenten Überprüfung der Zielerreichung fehle.

Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzes sollte die Bundesregierung daher künftig nach Ansicht der Grünen sektorale Klimaziele und detaillierte Klimaschutzprogramme beschließen. Die Umsetzung solle durch den Bundestag und eine unabhängige Klimaschutzkommission regelmäßig überprüft werden. Ein nationaler Mindestpreis für Kohlenstoffdioxid (CO2) solle zudem extremen Schwankungen des CO2-Preises vorbeugen.

Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Lesung vom Bundestag an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 331 - 24. Juni 2014 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2014