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BUNDESTAG/4621: Heute im Bundestag Nr. 486 - 01.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 486
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 01. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Ratifizierung des Adoptionsübereinkommen
2. Unbefristeter Zugang zu Werken
3. Stärkung des Instituts für Menschenrechte
4. Visa für syrische Flüchtlinge
5. Aufklärung der Maidan-Vorfälle



1. Ratifizierung des Adoptionsübereinkommen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll nach Willen der Bundesregierung das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2654) vorgelegt. Laut Darstellung der Bundesregierung besteht nur technischer Anpassungsbedarf im deutschen Recht. So müsse eine Frist im Adoptionsvermittlungsgesetz künftig anders berechnet werden. Die gesetzliche Anpassung soll "alsbald" erfolgen.

Das Übereinkommen modernisiert laut Begründung des Entwurfs ein gleichnamiges Übereinkommen von 1967 und nimmt zudem Regelungen aus weiteren europäischen und UN-Konventionen auf. In dem Übereinkommen wird den Staaten unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, so genannte Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner zuzulassen. Darauf sei die Bundesrepublik Deutschland "angewiesen", da durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2013 das Verbot dieser Adoptionsart aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung des Urteils trat Ende Juni 2014 in Kraft.

Das Übereinkommen stellt den Staaten zudem frei, auch gleichgeschlechtlichen Paaren, die verheiratet sind beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Adoptionsrecht einzuräumen. Davon "wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen", heißt es dazu in der Begründung.

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2. Unbefristeter Zugang zu Werken

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Bildungseinrichtungen sollen ihren Studenten und Schülern urheberrechtlich geschützte Werke zukünftig unbefristet zugänglich machen können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (18/2602) der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hervor. Eine solche Regelung, die es einem abgegrenzten Personenkreis erlaubt, "kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften" für Bildungs- und Forschungszwecke einem abgegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen, beispielsweise eingescannt im Intranet der Universität, gibt es bereits seit 2003. Sie war bisher nur zeitlich befristet und wurde mehrmals verlängert, um die Auswirkungen auf die wissenschaftlichen Verleger zu überprüfen, und um ein Verfahren zwischen den Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) über den Abschluss eines Gesamtvertrages abzuwarten. Nun soll die Regelung entfristet werden.

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3. Stärkung des Instituts für Menschenrechte

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung soll die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2618). Das DIMR wurde laut der Fraktion im Dezember 2000 durch einen interfraktionellen Beschluss des Bundestages ins Leben gerufen. Seit März 2001 habe es nun schon äußerst erfolgreich für den Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland gearbeitet. Thematische Schwerpunkte dabei seien beispielsweise der Schutz vor Diskriminierung, wirtschaftliche Menschenrechte und Rechte von Flüchtlingen. Seit seiner Gründung fehle dem DIMR allerdings eine gesetzliche Grundlage, schreiben die Antragssteller. Eine solche jedoch sei nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen Voraussetzung für die Akkreditierung nationaler Institutionen zur Förderung der Menschenrechte. Die Pariser Prinzipien verlangten ein klar festgelegtes Mandat "mit Verfassungs- oder Gesetzesrang", was das DIMR bis heute nicht habe. Deshalb drohe dem DIMR der Verlust des für nationale Menschenrechtsinstitute höchstmöglichen A-Status. Das Institut laufe Gefahr, einen großen Reputationsverlust zu erleiden, und zudem maßgebliche Beteiligungsrechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu verlieren, schreiben die Abgeordneten.

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4. Visa für syrische Flüchtlinge

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Visumerteilungen an Flüchtlinge aus Syrien, die eine Aufnahmezusage in Deutschland haben, erfolgt laut Bundesregierung "unverzüglich". Wie es in einer Antwort (18/2563) auf eine Kleine Anfrage (18/2465) der Fraktion Die Linke heißt, bearbeiten die befassten Auslandsvertretungen in Amman, Ankara, Beirut, Erbil, Istanbul, Izmir, Kairo und Tunis solche Visaanträge vorrangig. Gleichwohl könne die Bearbeitung in komplexen Einzelfall-Prüfverfahren an verschiedenen Punkten stocken. "Zunächst muss im Visumverfahren weiterhin die Zustimmung der Sicherheitsbehörden eingeholt werden, die diese, wenn auch bisher in sehr wenigen Fällen geschehen, auch verweigern können", schreibt die Bundesregierung. Darüber hinaus würden gesetzliche Zustimmungserfordernisse verschiedener Innenbehörden, nicht zuletzt für die Ausstellung der - häufig mangels gültiger Dokumente - notwendigen Reiseausweise für Ausländer. "Dies kann - ebenso wie die für die Bearbeitung durch die Innenbehörden erforderlichen Übersetzungen - zu einer Verlängerung der Verfahren führen." Weiterhin zeigten sich praktische Herausforderungen: "Identitätsprüfungen sind aufwendiger, weil zum Teil nicht auf gültige syrische Reisepässe oder andere hinreichend identitätsfeststellende offizielle syrische Dokumente zurückgegriffen werden kann", heißt es in der Antwort weiter. In einigen Fällen könne auch die Verwandtschaft zum Einlader gegenüber der Ausländerbehörde nicht nachgewiesen werden, so dass die Visastellen detaillierte Prüfungen vornehmen müssten.

Die Zahl der Ersuchen um Zustimmung zur Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge aus Syrien, die über eine Aufnahmezusage verfügen, beziffert die Bundesregierung zwischen Ende März und Anfang September 2014 auf 916. In allen Fällen sei der Ausstellung eines Reiseausweises zugestimmt worden.

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5. Aufklärung der Maidan-Vorfälle

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) verweist in seinem jüngsten Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine darauf, dass 84 Strafverfahren im Zusammenhang mit den Protesten in Kiew und in anderen Städten der Ukraine zwischen November 2013 und Februar 2014 bislang eingeleitet worden seien. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2418) weiter schreibt, gestalteten sich die Ermittlungen dem Bericht zufolge schwierig. Als Drahtzieher der Eskalation zwischen Polizei und Sicherheitskräften und Regierungsgegnern zwischen 19. und 21. Januar sowie zwischen 18. und 20. Februar 2014 benenne der Bericht, der sich auf Aussagen aus dem Büro des ukrainischen Generalstaatsanwalts stützt, den ehemaligen Staatspräsidenten Viktor Janukowitsch sowie einige weitere ehemalige hochrangige Offizielle. Drei ehemalige Polizisten, die für die Tötung von 39 Protestierenden im Zeitraum zwischen 18. und 20. Februar 2014 verantwortlich sein sollen, seien verhaftet worden. Nach 24 weiteren Verdächtigen werde gefahndet.

Die Bundesregierung verweist zudem auf das auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates eingerichtete internationale Beratergremium zur Untersuchung der gewaltsamen Zwischenfälle, die sich zwischen 30. November 2013 und 21. Februar 2014 im Zusammenhang mit den sogenannten Maidan-Demonstrationen in Kiew ereignet haben. Das Mandat des Gremiums bestehe darin, zu kontrollieren, ob die Untersuchung der gewaltsamen Zusammenstöße durch die zuständigen ukrainischen Behörden den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht. Dazu stehe das Gremium in regelmäßigem Kontakt mit staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen. Ein Zwischenbericht über die bisherige Tätigkeit des Gremiums werde für Ende September erwartet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 486 - 1. Oktober 2014 - 14.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2014