Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4640: Heute im Bundestag Nr. 505 - 10.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 505
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. BKA-Ermittler im Zeugenstand
2. Grüne fordern Reform der Hofabgabeklausel
3. Mittelfristig kein Impfstoff gegen ASP
4. Keine Haltungsverbote für wilde Zirkustiere
5. Die Linke interessiert der Schutz der Tiefsee



1. BKA-Ermittler im Zeugenstand

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/PST) Sie hatten als erste die kanadischen Dateien in Händen, in denen sich der Name des damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy befand: Drei Beamte des Bundeskriminalamts, die der 2. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 9. Oktober 2014, als Zeugen befragt hat.

Die Unterlagen stammten aus Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Vertrieb. Edathy war als Kunde der Firma gelistet, die sowohl strafbare als auch nicht strafbare Bilder und Videos im Angebot hatte. Warum der Name des Politikers so spät auffiel, ist eine der Fragen, die der Ausschuss zu klären versucht.

In der öffentlichen Sitzung unter Vorsitz von Eva Högl (SPD) befragten die Abgeordneten zunächst Kriminalkommissar Florian Gruber. Er saß im September 2011 gerade an Ermittlungen in einem schweren Missbrauchsfall, als ihn die E-Mail einer kanadischen Kollegin erreichte: Sie habe Material, das für seine Ermittlungen wichtig sein könnte. So schilderte Gruber die erste Berührung eines deutschen Ermittlers mit dem, was mehr als zwei Jahre später als "Edathy-Affäre" Schlagzeilen machen sollte.

Da die kanadische Polizistin zwei Monate später zu einer Europol-Fortbildung ins westfälische Selm kommen wollte, vereinbarte Gruber den Schilderungen zufolge, dass sich eine Kollegin und eine Kollegin aus seinem Referat, die ebenfalls zu der Schulung angemeldet waren, das Material dort auf eine Festplatte überspielen lassen. Es handelte sich um rund 150 Videos, hunderte Fotos sowie eine Liste deutscher Kunden der kanadischen Firma, die das Material vertrieben hatten.

Gruber sagte aus, er habe nur mit einer Stichwortsuche geprüft, ob es in dem Material Verbindungen zu seinem Fall geben könnte, das Material dann in der Beweismittelablage auf dem gesicherten Server seines Referats abgespeichert. Der Datei gab er den Namen "Selm". Mit der späteren "Operation Selm" des BKA, der Suche nach Straftätern in den übergebenen Daten. habe er nichts mehr damit zu tun gehabt.

Der zweite Zeuge, Kriminalkommissar Ronny Liersch, hatte zusammen mit der dritten Zeugin, Kriminaloberkommissarin Julia Wiegand die Dateien in Selm entgegengenommen. Liersch versicherte, nach der Übergabe der Festplatte an Gruber nicht mehr mit den Daten befasst gewesen zu sein. Wiegand dagegen wurde von ihrem Vorgesetzten mit der Auswertung des Materials beauftragt.

Warum es dann immer noch fast zwei Jahre dauerte, bis gegen Edathy ermittelt wurde, erscheint nach den Aussagen der drei Zeugen über die Abläufe in ihrem Referat plausibel. Danach muss zunächst alles Bildmaterial daraufhin gesichtet werden, ob es strafbare Darstellungen enthält. Dann muss anhand der Bestelllisten geklärt werden, welcher Kunde Material der strafbaren Kategorie 1 erhalten hat. Die Namen dieser Kunden werden dann den jeweiligen Landeskriminalämtern zur Identitätsprüfung zugesandt. Dabei geht es auch darum zu prüfen, ob sie, etwa aufgrund ihres Berufs, Umgang mit Kindern haben, weil dann zur Gefahrenabwehr vorrangig ermittelt werden müsste.

Erst wenn die Datensätze komplettiert und den Staatsanwaltschaften übergeben sind, kommen die Personen in Bearbeitung, die nur nicht strafbares Material der Kategorie 2 bestellt hatten. Darunter befand sich auch Sebastian Edathy. Dass es sich bei ihm um den damaligen Bundestagsabgeordneten handelte, fiel der Zeugin Wiegand zufolge erst einem Polizeibeamten in Edathys Heimatregion Nienburg auf, der eine Identitätsprüfung vornehmen sollte. Warum es danach noch einmal Monate dauerte, bis bei Edathy eine Hausdurchsuchung stattfand, wird der Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt bei der Vernehmung niedersächsischer Ermittler zu klären versuchen.

Zwei der drei am Donnerstag befragten Kriminalbeamten hatten, ebenso wie viele weitere benannte Zeugen, bereits vor dem Innenausschuss ausgesagt, der sich in der ersten Jahreshälfte in mehreren Sondersitzungen mit der "Affäre Edathy" befasst hatte. Einige Fragen waren dabei insbesondere aus Sicht der Opposition ungenügend oder sogar widersprüchlich beantwortet worden, weshalb man sich fraktionsübergreifend zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses entschieden hatte. Hier droht Zeugen, ähnlich wie vor Gericht, bei einer Falschaussage Strafverfolgung. Aus dem umfangreichen Aktenmaterial, das der Untersuchungsausschuss mittlerweile erhalten hat, haben sich zudem neue Fragen ergeben.

In den nächsten fünf Sitzungen bis Anfang Dezember sollen noch elf weitere Beamte des Bundeskriminalamtes befragt werden, dazu ab November die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staatsanwaltschaften, die mit Teilen des Ermittlungskomplexes befasst waren. Dabei geht der Ausschuss in der zeitlichen Reihenfolge vor, in der die einzelnen Ermittler involviert waren. Die Ausschussmitglieder wollen so die Abläufe auf der Arbeitsebene im Detail klären, bevor sie sich der Führungsebene und Fragen der politischen Verantwortung zuwenden.

*

2. Grüne fordern Reform der Hofabgabeklausel

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Der Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte soll nicht mehr von der Hofabgabe abhängig gemacht werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2770), der dem Bundestag vorliegt. Demnach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens mithilfe der sogenannten Hofabgabeklausel nicht zur Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente macht. Die Grünen begründen die Forderung damit, dass die Regelung nicht mehr zeitgemäß und ungerecht sei.

*

3. Mittelfristig kein Impfstoff gegen ASP

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mittelfristig wird kein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Antwort (18/2708) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/2502) der Fraktion Die Linke hervor. Das Virus verfüge über zahlreiche Mechanismen, dem Immunsystem seiner Wirte zu entgehen, was die Entwicklung eines Impfstoffes mit konventionellen Methoden erschwere. Um das Risiko eines Eintrags des ASP-Virus nach Deutschland zu minimieren, habe die Regierung vorbeugende Maßnahmen veranlasst und setze auf die Aufklärung von Reisenden und Fernfahrern. Der Ausbreitung über Speisereste, die an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen hinterlassen und von Wildschweinen aufgenommen werden können, werde eine hohe Bedeutung beigemessen. Deshalb würden Hinweise in deutscher, russischer, polnischer und rumänischer Sprache an entsprechenden Orten plakatiert. Die Afrikanische Schweinepest ist eine virale Erkrankung von Wild- und Hausschweinen und verläuft seuchenhaft. Für Menschen bestehe jedoch keine Infektionsgefahr. Der Erreger stammt ursprünglich aus Afrika.

*

4. Keine Haltungsverbote für wilde Zirkustiere

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Bislang konnte nicht belegt werden, dass das Halten von Wildtieren in Zirkussen zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren führt. Das geht aus einer Antwort (18/2690) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/2526) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weiter heißt es dazu, dass die Situation weiter beobachtet wird und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2013 ist eine Ermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden, die das Zurschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten erlaubt. Nach erhobenen Daten durch die Bundesländer hielten im Jahr 2012 genau 141 Zirkusbetriebe in Deutschland Wildtiere. Allerdings waren laut Antwort zu diesem Zeitpunkt nicht alle Betriebe registriert. Insgesamt hätten in den registrierten Zirkussen mehr als 900 Wildtiere gelebt, darunter unter anderem 148 Großkatzen, 82 Elefanten und drei Flusspferde. Im Hinblick auf Verstöße hätten die Bundesländer für das Jahr 2011 bei 895 Kontrollen insgesamt 409 Verstöße gegen Haltungsanforderungen für Tiere gemeldet. Konkrete Angaben nach Tierarten und Art der Verstöße würden der Bundesregierung jedoch nicht vorliegen.

*

5. Die Linke interessiert der Schutz der Tiefsee

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke sieht die EU in der Pflicht, die Tiefsee, die Europa umgibt, zu schützen. Deshalb interessiert die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/2718), wie viele deutsche Fischereifahrzeuge unter der gegenwärtig gültigen Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 über eine Lizenz zum Fang von Tiefseearten verfügen. Außerdem soll unter anderem darüber Auskunft gegeben werden, welche Menge an Tiefseearten von deutschen Fischereifahrzeugen in den Jahren 2009 bis 2012 gefischt wurden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 505 - 10. Oktober 2014 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2014