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BUNDESTAG/4648: Heute im Bundestag Nr. 513 - 15.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 513
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Reform des Staatshaftungsrechts
2. Ratifikation von Menschenrechtprotokoll
3. Durchführung des Haager Übereinkommens
4. Regierung: Effektive Kontrolle der Prüfer
5. Regierung: Stille SMS rechtlich gedeckt
6. EU-Polizeiposten in Libyen oder Tunesien



1. Reform des Staatshaftungsrechts

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Reform des Staatshaftungsrechts. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wir darauf verwiesen, dass das deutsche Staatshaftungsrecht zum Großteil auf Richterrecht beruhe, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in übersichtlicher Form dem Rechtssuchenden zugänglich sei. "In einer Zeit zunehmender Inanspruchnahme Privater ist das Haftungsrecht nicht mehr zeitgemäß", urteilen die Petenten. Da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege, sei es schwer verständlich, warum dieser sich nicht dazu entschließe, wieder ein modernes Staatshaftungsrecht zu erlassen.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt die Bundesregierung ein, dass einige wichtige Haftungsregelungen - wie etwa bei Entschädigungsansprüchen - "nur auf Gewohnheits- und Richterrecht beruhen". Auch wenn es richtig sei, dass bisher weder der Bund noch die Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hätten, gehöre die Haftung von Bund, Ländern und Kommunen für rechtswidriges hoheitliches Handeln jedoch zum "gesicherten Bestand der deutschen Rechtsordnung", wird angemerkt. In den vergangenen Jahrzehnten habe sich eine umfangreiche, insgesamt kontinuierliche und homogene Rechtsprechung entwickelt, die in den allermeisten Fällen zu - auch aus der Sicht der geschädigten Bürger - angemessenen Ergebnissen führe.

Dennoch hätten die Koalitionsfraktionen vereinbart, das Staatshaftungsrecht zusammenzufassen, um das Verfahren für jene Bürger zu vereinfachen, die Schäden durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten hätten, heißt es weiter. Derzeit werde die Realisierung dieses Vorhabens geprüft, das der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.

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2. Ratifikation von Menschenrechtprotokoll

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2847) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Protokolls geschaffen werden. Es sieht Änderungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor, "die zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beitragen sollen". Dessen Arbeitsbelastung sei "kritisch hoch", schreibt die Regierung.

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3. Durchführung des Haager Übereinkommens

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 zu Gerichtsstandsvereinbarungen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2846) vorgelegt. Das Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit für Sachverhalte, bei denen eine ausschließliche Gerichtsstandortvereinbarung getroffen wurde. Nach dem Übereinkommen hat das vereinbarte Gericht die Rechtssache zu verhandeln, während die Gerichte aller anderen Vertragsstaaten sich für nicht zuständig erklären müssen. Die Vertragsstaaten haben danach die Entscheidungen des Gerichts anzuerkennen und zu vollstrecken. Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umsetzen zu können, bedürfe es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht, schreibt die Bundesregierung.

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4. Regierung: Effektive Kontrolle der Prüfer

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hält die Kontrolle der berufsständischen Organisation der Wirtschaftsprüfer für "effektiv". Dies geht aus ihrer Antwort (18/2689) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2486) hervor. Die Zuständigkeit verschiedener Ressorts und verschiedener Aufsichtsstellen beruhe darauf, dass sich die Aufsicht jeweils auf unterschiedliche Bereiche erstrecke, nämlich die Richtigkeit von Jahresabschlüssen und die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer. Dies sei sachgerecht und führe nicht zu Reibungsverlusten, heißt es in der Antwort.

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5. Regierung: Stille SMS rechtlich gedeckt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/JBB) Das Versenden von "Stillen SMS" ist nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen nach den Paragrafen 100a, b und g der Strafprozessordnung rechtlich gedeckt. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2695) auf eine Kleine Anfrage (18/2504) der Fraktion Die Linke. In dieser hatte sich die Fraktion nach der Rechtmäßigkeit des Versands von sogenannten "Stillen SMS" erkundigt. Dabei handelt es sich um Kurznachrichten, die die Polizei oder Geheimdienste versenden, um Mobiltelefone zu orten oder anhand der Verbindungsdaten Bewegungsprofile zu erstellen. Allerdings werden die SMS nicht beim Nutzer der Geräte angezeigt. Nach Ansicht der Linken können deshalb mögliche Grundrechtseingriffe durch die Betroffenen nicht erkannt werden und diese auch nicht gegen diese Rechtswidrigkeit klagen.

Wie die Bundesregierung ausführt, würden "Stille SMS" nur dann eingesetzt, wenn dazu ein richterlicher Beschluss vorliegt oder wenn Gefahr im Verzuge sei. Um einen solchen Beschluss zu erhalten, müssten die Staatsanwaltschaften erst prüfen, ob eine elektronische Überwachung erforderlich und verhältnismäßig ist, und dann einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Nach Ansicht der Bundesregierung erfolge der eigentliche Grundrechtseingriff durch die Erhebung der Daten. Dies erfolge, außer bei Gefahr im Verzuge, aber nur unter Richtervorbehalt. Das reine Absenden einer "Stillen SMS" sei als isolierte, taktische Maßnahme gesetzlich nicht gesondert geregelt.

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6. EU-Polizeiposten in Libyen oder Tunesien

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um die "Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2771). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, was der Bundesregierung "über das Zustandekommen eines Vorschlags der italienischen Regierung" bekannt ist, "wonach in Libyen oder Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit angesiedelt werden soll". Ferner wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, inwiefern die Bundesregierung die "von der Regierung in Rom aufgestellte Behauptung" teilt, "besonders 'Terrorismus, illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen' seien ein Problem und sollten über das neue Zentrum bekämpft werden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 513 - 15. Oktober 2014 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2014