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BUNDESTAG/4681: Heute im Bundestag Nr. 546 - 03.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 546
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 03. November 2014, Redaktionsschluss: 15.45 Uhr

1. Kooperationsverbot auf dem Prüfstand
2. Fachgespräch zur Versicherungsaufsicht
3. Ausgaben für Ärzte stetig gestiegen
4. Mehr Bildungsbeteiligung



1. Kooperationsverbot auf dem Prüfstand

/Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung)

Berlin: (hib/ROL) Die von der Bundesregierung angestrebte Aufhebung des Kooperationsverbotes des Bundes mit den Ländern in der Wissenschaft stößt bei Experten auf ein positives Echo. Einigen der Sachverständigen ging dies während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montag zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)" (18/2710) jedoch nicht weit genug, sie forderten eine Aufhebung auch für den Bildungsbereich. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen der Anhörung Anträge der Fraktionen Die Linke (18/588) und Bündnis 90/Die Grünen (18/2747) zugrunde.

Max-Emanuel Geis von der Universität Erlangen-Nürnberg riet dringend davon ab, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die Bildung mit zu integrieren. Das wäre auch zeitlich eine "Diskussion ad infinitum" und auch "dogmatisch" würde sich der Wissenschaftsbereich vom Bildungsbereich unterscheiden. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), betonte die geplante Aufhebung als "notwendigen ersten Schritt". Die Stärke des Hochschulsystems sei die Qualität und die Exzellenz in der Vielfalt. So könnten künftig zentrale bildungspolitische Ziele verfolgt werden, für die den Ländern allein die Finanzkraft fehle. Klaus Klemm von der Universität Duisburg-Essen machte aber auch deutlich, dass das Gesetz lediglich die Spitze stärke. Durch die Grundgesetzänderung werde thematisch nicht die frühkindliche Bildung, der Ganztagesbereich von Schulen, die Inklusion, der Bereich für Ausbildung, und die benötigten Schulplätze für Flüchtlinge angegangen.

Professor Wolfgang Löwer vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn warnte davor, die Verfassungsänderung auch für die Schulen durchzuführen. Aus staatsrechtlicher Sicht würde die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund die föderale Struktur verändern. Im Bildungsbereich solle man lieber über eine Neuregelung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern nachdenken. Thomas May, Generalsekretär des Wissenschaftsrates (WR), sagte, dass die Länder auch aufgrund ihrer unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit überfordert sein werden, ihr Wissenschaftssystem aus eigener Kraft zukunftssicher zu finanzieren.

Joybrato Mukherjee, Vizepräsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) machte auf die internationalen Herausforderungen aufmerksam, vor denen die Hochschulen stünden. Aufstrebende Bildungsnationen wie Brasilien, China, Indien und Russland hätten ihre Ausgaben für den Wissenschaftsbereich massiv erhöht. Auch Staatssekretär Marco Tullner (CDU) vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt und Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), begrüßte im Hinblick auf die internationale Konkurrenz den Gesetzentwurf und dankte dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Leistungen der letzten Jahre insgesamt. "Das ist eine gemeinsame Anstrengung und die Erfolge können sich ja durchaus sehen lassen", sagte der Vertreter der KMK und der Länder

Margrit Seckelmann vom Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer begrüßte das Gesetz als einen guten Schritt in die richtige Richtung. Da es keine Spitze ohne Breite gebe, plädierte sie für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. Auch Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), plädierte für eine weitergehende Änderung des Artikels 91b und sprach von einem "Kooperationsgebot". Sie forderte, in den Gesetzentwurf den Bildungsbereich mit aufzunehmen.

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2. Fachgespräch zur Versicherungsaufsicht

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Ein öffentliches Fachgespräch zur "Umsetzung der gesetzlichen Normen und Ziele durch die Versicherungsaufsicht" hält der Finanzausschuss am Mittwoch, den 5. November 2014, ab. Das Fachgespräch findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal 4.200 statt und beginnt um 12.00 Uhr.

Als Sachverständige sind geladen: Gabriel Bernardino (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung - EIOPA), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Professor Meinrad Dreher (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Christoph Jurecka (ERGO Versicherungsgruppe AG), Professor Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin) und Professor Fred Wagner (Institut für Versicherungswirtschaft e.V. an der Universität Leipzig).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Ausgaben für Ärzte stetig gestiegen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ambulante vertragsärztliche Versorgung sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. So erhöhte sich der Betrag von rund 30,488 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf rund 36,197 Milliarden Euro 2013, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/2987) auf eine Kleine Anfrage (18/2827) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Der relative Anteil der Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung an den ambulanten Gesamtkosten blieb in den Jahren seit 2008 mit Werten zwischen 33,3 und 34,0 Prozent allerdings recht konstant. Die absoluten Ausgaben der GKV für die gesamte ambulante Versorgung erhöhten sich den Angaben zufolge von rund 91,615 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 108,143 Milliarden Euro 2013. Die Krankengeld- und Krankenhausausgaben sind hier nicht enthalten.

Kontinuierlich gestiegen sind seit 2008 auch die durchschnittlichen Bruttoeinkommen der im Gesundheitswesen beschäftigten Vollzeitmitarbeiter, und zwar von 3.514 Euro pro Monat im Jahr 2008 auf 3.992 Euro im Jahr 2013.

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4. Mehr Bildungsbeteiligung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Der Bildungsbericht 2014 zeigt abermals eine Steigerung der Bildungsbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung in Deutschland. Dies sei Folge einer Vielzahl positiver Entwicklungen über alle Bildungsbereiche hinweg, die sich in den letzten Jahren verstetigt haben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung zum fünften nationalen Bildungsbericht (18/2990). Die Beteiligung der unter 3-Jährigen an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung habe sich in Westdeutschland seit 2006 verdreifacht und habe im März 2013 deutschlandweit bei 29 Prozent gelegen. Nach wie vor gebe es große Unterschiede zwischen dem Westen und Osten Deutschlands: Im Westen hat diese Zahl 2013 bei 24 Prozent gelegen, im Osten bei 50 Prozent. Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, frühkindliche Betreuung und Bildung weiter auszubauen. Bei den 3- bis unter 6-Jährigen betrage die Bildungsbeteiligung insgesamt 94,1 Prozent. Das Angebot schulischer Ganztagsbetreuung nehme ebenfalls weiter zu. 2012 hätten 56 Prozent aller Schulen Ganztagsangebote gehabt. Auch diese sollen ausgebaut werden, wobei der qualitativen Gestaltung des Ganztagsbetriebs und der Verlässlichkeit von Ganztagsangeboten mehr Aufmerksamkeit zukommen soll.

Immer weniger Schüler verlassen zudem laut Bildungsbericht die Schule ohne Hauptschulabschluss. Ihr Anteil sei von acht Prozent im Jahre 2006 auf 5,9 Prozent 2012 gesunken. Die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt habe sich in den letzten Jahren verbessert. Darüber hinaus sei mit 257.600 Anfängern im Übergangssystem 2013 ein neuer Tiefststand erreicht. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen systematisiert werden müssten. Ungebrochen sei der Trend zum Erwerb der Fachhochschul- und allgemeinen Hochschulreife. Mittlerweile verfüge mehr als jeder zweite Schulabsolvent über eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Anzahl der Studienanfänger übersteige bei weitem die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke von 40 Prozent und habe 2012 bei 51,4 Prozent gelegen. Bei erstmals höheren Studienanfängerzahlen als Anfängern in der dualen Ausbildung müsse das Verhältnis von Hochschulbildung und beruflicher Bildung neu austariert werden, schreibt die Bundesregierung.

Trotz leichter Erfolge beim Abbau sozialer Disparitäten im schulischen Kompetenzerwerb bleibe außerdem weiterhin eine soziale Ungleichheit bei der Bildungsbeteiligung bestehen. In Deutschland sei fast jedes dritte Kind von mindestens einer Risikolage wie Bildungsarmut, materieller Armut oder Arbeitslosigkeit im Elternhaus betroffen, die sich negativ auf den Bildungserfolg auswirke. Dies gelte besonders für Kinder mit Migrationshintergrund.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 546 - 3. November 2014 - 15.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2014