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BUNDESTAG/4703: Heute im Bundestag Nr. 568 - 07.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 568
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 07. November 2014, Redaktionsschluss: 10.25 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur Selbstanzeige
2. Urbanisierung in Entwicklungsländern
3. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
4. Interessen der Anwohner wichtig
5. Statistische Angaben zu Selbstanzeigen
6. Krisenprävention in der Republik Moldau



1. Öffentliche Anhörung zur Selbstanzeige

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu den geplanten Änderungen der Abgabenordnung eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei geht es um Veränderungen an dem Instrument der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 12. November 2014, ab 12.00 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus im Sitzungssaal 1.302 statt.

Folgende Sachverständige werden erwartet: Hans-Peter Buckenberger (Finanzamt Verden), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V., Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Professor Frank Hechtner, (Freie Universität Berlin), Markus Henn (Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland),

Klaus Herrmann (Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz), Berend Holst (Leiter Steuern und Zölle Konzern, Volkswagen AG), Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof), Matthias Lefarth (Stiftung Familienunternehmen), Heinz-Joachim Mallach (Finanzamt Hagen), Professor Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs), Frank Wehrheim (Diplom-Finanzwirt/Steuerberater), Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht erheblich enger gefasst werden als bisher, unter anderem durch niedrigere Grenzwerte. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. "Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung", heißt es im Entwurf.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Urbanisierung in Entwicklungsländern

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Anhörung)

Berlin: (hib/AHE) Das Thema Urbanisierung steht in der kommenden Woche im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach UN-Prognosen wird bis zum Jahr 2050 der Verstädterungsgrad auf 66 Prozent oder um 2,5 Milliarden Menschen wachsen, der überwiegende Anteil dieses Anstiegs entfalle auf Entwicklungs- und Schwellenländer, heißt es in einer Mitteilung des Ausschusses. Es stelle sich die Frage, wie das Phänomen der Urbanisierung berücksichtigt werden kann, wenn es um die Erreichung der Millennium Development Goals (MDGs) und perspektivisch die Sustainable Development Goals (SDGs) geht. "Inwiefern kann die Urbanisierung eine Chance sein, um Mütter- und Kindersterblichkeit zu senken, Bildung zu stärken, HIV/AIDS zu reduzieren, den Zugang zu Trink- und Abwasserversorgung zu verbessern und mehr für das Klima zu tun?"

Im ersten Block der Anhörung soll es um die gesellschaftlichen, sozialen und politischen Aspekte und im zweiten Block um technische, planerische und rechtliche Aspekte der Urbanisierung gehen. Als Sachverständige sind geladen: Clara Brandi (Deutsches Institut für Entwicklungspolitik), George Deikun (UN-Habitat Liaison Office Geneva), Christian Schmidt (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich), Einhard Schmidt-Kallert (Universität Dortmund) und Albert Friedrich Speer junior (Architektur- und Planungsbüro AS&P).

Die Anhörung findet am Mittwoch, 12. November, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal E.800 des Paul-Löbe-Hauses statt. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Sekretariat des Ausschusses anmelden (Tel: 030 227 33011; E-Mail: awz@bundestag.de). Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

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3. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Digitale Agenda/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Oppositionsfraktionen wollen Rechtssicherheit für die Betreiber von privaten und gewerblichen WLAN-Netzen schaffen. Ein dazu gemeinsam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf (18/3047) sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLANs als "Diensteanbieter" im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung "auch für Unterlassungsansprüche" vorgesehen wird.

Zur Begründung ihrer Initiative schreiben die Fraktionen, dass ein leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet Voraussetzung für die Teilhabe in der digitalen Gesellschaft sei. Eine solche Teilhabe möglichst allen Menschen zu ermöglichen und ihr entgegenstehende Hürden zu beseitigen, müsse politischer Handlungsauftrag sein, da sonst einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zum Internet unnötig erschwert werde. Zur besseren Teilhabe könnten nach Ansicht von Linken und Grünen die "Millionen privater und öffentlicher Funknetze" (WLANs), die in Deutschland betrieben würden, beitragen. Derzeit schütze jedoch ein Großteil der WLAN-Betreiber seine Netze vor einer Mitnutzung durch Dritte, was vor allem in der rechtlichen Unsicherheit begründet liege.

So werde laut derzeitiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) eine verschuldensunabhängige Störerhaftung für rechtswidrige Handlungen Dritter angenommen, die über ein nicht hinreichend geschütztes WLAN vorgenommen werden. Dies laufe jedoch der eigentlichen Intention des Telemediengesetzes sowie der ihm zugrundeliegenden e-commerce-Richtlinie zuwider, urteilen die Oppositionsfraktionen. Die Störerhaftung sei heute ein erheblicher Hinderungsgrund für die Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Dritte, da angenommen werden müsse, sich dem Risiko auszusetzen, im Rahmen der Störerhaftung für rechtswidrige Handlungen im Wege einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Trotz der seit mehreren Jahren bestehenden rechtlichen Unsicherheit für die WLAN-Betreiber, trotz wiederholter Ankündigungen der Bundesregierung, für rechtliche Klarheit sorgen zu wollen, und trotz wiederholter Aufforderungen aus den Ländern, dies tatsächlich zu tun und die Störerhaftung zu beseitigen, sowie das im Telemediengesetz verankerte "Providerprivileg" auszubauen, sei dies bis heute durch die Bundesregierung nicht erfolgt, kritisiert die Opposition. Zwar habe die Regierung unlängst angekündigt, rechtliche Klarstellungen für WLAN-Anbieter in öffentlichen Bereichen wie Flughäfen, Hotels und Cafés vorzunehmen. Jedoch bleibe unklar, ob die Störerhaftung für private Anbieter weiterhin gelten solle. Diese Rechtsunsicherheit müsse jedoch schnellstmöglich beseitigt werden, schreiben Linke und Grüne.

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4. Interessen der Anwohner wichtig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung wird die Sanierung von Streckenabschnitten an Schienenwegen mit den Maßnahmen durchgeführt, deren Wirkung besonders hoch ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3010) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2803). Unter Berücksichtigung der Situation vor Ort und der Interessen der Anwohner würden aktive wie auch passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt.

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5. Statistische Angaben zu Selbstanzeigen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die geplante Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3036). Die Abgeordneten fragen nach Details der geplanten gesetzlichen Änderungen sowie nach statistischen Angaben. Die Bundesregierung soll unter anderem über die Zahl von Steuerstrafverfahren und über die Zahl von Verurteilungen wegen Steuerdelikten informieren.

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6. Krisenprävention in der Republik Moldau

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Initiativen der Bundesregierung zur Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in der Republik Moldau erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3037). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie sich die Beziehungen zwischen der Autonomen Territorialen Einheit Gaugasien und der moldauischen Zentralregierungen in den letzten Jahren entwickelt haben und inwieweit im EU-Assoziierungsabkommen die in der Republik Moldau "vorhandenen beziehungsweise latenten Konflikte" berücksichtigt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 568 - 7. November 2014 - 10.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014