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BUNDESTAG/4755: Heute im Bundestag Nr. 620 - 03.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 620
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. DDR-Opferrente wird erhöht
2. DFG muss immer mehr Anträge ablehnen



1. DDR-Opferrente wird erhöht

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Einstimmig hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3120) zur Erhöhung der DDR-Opferrente beschlossen. Nach dem Entwurf soll die monatliche Opferrente für politisch Verfolgte der DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ab dem 1. Januar 2015 um 50 Euro erhöht werden, von 250 auf 300 Euro. Auch die Ausgleichleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, sollen steigen. Und zwar um jeweils 30 Euro, von derzeit 184 Euro auf 214 Euro monatlich. Mit diesen Erhöhungen will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessern, die sich "als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten", wie es in dem Entwurf heißt.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, es sei wichtig, dass das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werde, damit die Opfer das zusätzliche Geld auch im Januar auf dem Konto hätten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion stimmte dem zu. Gerade in dem Jahr, in dem 25 Jahre Mauerfall gefeiert werde, sei die Erhöhung der Opferrente eine wichtige symbolische Gesetzgebung. Die Fraktion Die Linke hatte einen eigenen Gesetzentwurf (18/3145) vorgelegt, der allerdings mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde. In dem Entwurf fordert die Fraktion, den Empfängerkreis der Zahlungen zu erhöhen und die Opferrente unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Empfänger zu gewähren. Ein Vertreter der Fraktion sagte, man wolle so das Engagement derjenigen, die sich gegen die DDR-Diktatur engagiert haben, würdigen. Man hoffe, dass man sich auch nach Verabschiedung des Gesetzes anderen Aspekten des Themas widme. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, die Fraktion teile zwar die Forderungen der Linken, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, könne deren Gesetzentwurf jedoch trotzdem nicht zustimmen.

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2. DFG muss immer mehr Anträge ablehnen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Wissenschaft, Forschung und Lehre sind kein Nebeneinander sondern gehören zur Wissenschaftsfreiheit", betonte Professor Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Berliner Paul-Löbe-Haus. Die DFG ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und verfügt über 96 Mitglieder, wovon 69 Universitäten sind. Zu ihrer Kernaufgabe gehört es, die besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten auszusuchen und diese finanziell zu unterstützen.

Die DFG, die in allen Disziplinen Wissenschaftler fördert, steht jedoch zunehmend vor einem Problem, wie Professor Strohschneider verdeutlichte. Obwohl die DFG in den letzten Jahren stetige Mittelzuwächse bewilligt bekommen habe, können sie nur noch rund 30 Prozent der Anträge positiv bescheiden. Der Grund: Es würden immer mehr und immer teurere Anträge bei der DFG gestellt. "Die DFG kommt zunehmend in die Situation, für die Grundfinanzierung an Hochschulen einzuspringen", machte Strohschneider das Dilemma deutlich. Denn eigentlich seien die DFG-Mittel als Drittmittel gedacht, die zusätzlich zu der Grundfinanzierung exzellente Forschung ermöglichen sollen. In diesem Kontext warnte Strohschneider davor, dass die "Unterfinanzierung der Universitäten" letztlich auch dazu führen könnte, dass die Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland de facto eingeschränkt werde. "Die Verhältnismäßigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein Wissenschaftler nicht mehr fragt, was brauche ich für meine Forschung, sondern was forsche ich, um an Geld heran zu kommen", sagte Strohschneider. Grundsätzlich begrüßte er deshalb auch noch mal ausdrücklich die vom Bundestag kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung des Paragraphen 91b, wonach es dem Bund nun möglich ist, kontinuierlich und institutionell Hochschulen zu fördern. Dieser Grundgesetzänderung muss der Bundesrat noch am 19. Dezember zustimmen.

Auch die Generalsekretärin der DFG, Dorothee Dzwonnek, ging auf das Problem der hohen Zahl von Anträgen ein. Sie schilderte, dass es mittlerweile in einigen Fällen Schwierigkeiten bereite, bei den aus finanziellen Gründen nötigen Ablehnungen, inhaltlich überzeugende Begründungen zu finden. Seit 2009 sei die Anzahl der Anträge jeweils jährlich um 3.000 gestiegen und es seien mittlerweile 14.000 Gutachter für die DFG tätig, die teilweise auch aus dem Ausland kämen. Insgesamt fördere die DFG derzeit rund 30.000 Projekte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 620 - 3. Dezember 2014 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014