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BUNDESTAG/4783: Heute im Bundestag Nr. 648 - 16.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 648
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 16.00 Uhr

1. Athen-Hilfe soll verlängert werden
2. Bilanz der Taskforce Schwabinger Kunstfund
3. Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland
4. Linke fragt nach Stand der Empfehlungen
5. 16,35 Millionen Euro für Entwicklungsbank



1. Athen-Hilfe soll verlängert werden

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur technischen Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands beantragt (18/3532).

Dabei geht es um die Verlängerung des laufenden Programms um zwei Monate bis zum 28. Februar 2015. Insgesamt würden noch 1,8 Milliarden Euro der durch das EFSF-Programm bereitgestellten Darlehenssumme zur Auszahlung anstehen, heißt es weiter.

Zudem beantragt der Finanzminister die Zustimmung, grundsätzlich eine vorsorgliche Finanzhilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen in Höhe von bis zu 10,9 Milliarden Euro für bis zu zwölf Monaten zu gewähren.

Ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages würde es dem Vertreter der Bundesregierung in der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einerseits ermöglichen, eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist für Darlehen im Rahmen des noch laufenden, zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms zuzustimmen, heißt es weiter. Eine abschließende Entscheidung der Europäischen Gremien über die Verlängerung der Bereitstellungsfrist ist für den 19. Dezember 2014 geplant. Ziel der Verlängerung sei es, das jetzige Programm ordnungsgemäß abzuschließen.

Andererseits würde der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ermächtigt, zuzustimmen, Griechenland grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie zu gewähren. Die konkrete Finanzhilfevereinbarung und die wirtschaftpolitische Konditionalität würde dem Bundestag vor einer abschließenden Entscheidung der ESM-Gremien erneut zur Entscheidung vorgelegt, schreibt die Regierung.

Der Bundestag wird über den Antrag am kommenden Donnerstag abschließend beraten.

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2. Bilanz der Taskforce Schwabinger Kunstfund

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Taskforce Schwabinger Kunstfund konnte bislang drei Gemälde aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt mit "höchster Wahrscheinlichkeit" als sogenannte NS-Raubkunst identifizieren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3105) hervor. Die Gemälde "Reiter am Strand" von Max Liebermann, "Sitzende Frau" von Henri Matisse und "Das Klavierspiel" von Carl Spitzweg seien während der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Besitzern entzogen wurden. Bei 507 Werken aus Gurlitts Sammlung konnte nach Regierungsangaben hingegen ausgeschlossen worden, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. So seien in 276 Fällen die Werke als rechtmäßiges Eigentum der Familie Gurlitt eingestuft worden. 231 Werke seien zwar im Rahmen der NS-Aktion "Entartete Kunst" beschlagnahmt worden, hätten sich aber schon vor 1933 im Besitz öffentlicher Museen und Sammlungen befunden. Von den insgesamt 1.258 Werken der Sammlung Gurlitt habe die Taskforce 1.230 einem bestimmten Künstler zuordnen können. Diese Zuordnung sei die Voraussetzung für die Provenienzforschung, die auch im kommenden Jahr fortgesetzt worden. In der Vereinbarung vom 24. November zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und dem Kunstmuseum Bern, in dessen Besitz die Sammlung Gurlitt mit Ausnahme der NS-Raubkunst übergehen soll, sei die weitere Provenienzforschung vereinbart. Die als Raubkunst identifizierten Werke hingegen sollen an ihre rechtmäßigen Besitzer beziehungsweise Erben restituiert werden.

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3. Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Situation gleichgeschlechtlicher Ehen. In einer Kleinen Anfrage (18/3349) will sie unter anderem wissen, wie viele gleichgeschlechtliche Ehen es in Deutschland gibt, ob der Bundesregierung Probleme bei der Ausstellung von Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare bekannt sind und wie sie diese gegebenenfalls zu lösen gedenkt. Hintergrund der Anfrage ist der Fall eines Ehepaares, bei dem der transsexuelle Ehemann nach der Hochzeit eine personenstandsrechtliche Änderung zur Frau hatte vornehmen lassen. Die Ausstellung einer neuen Eheurkunde mit dem weiblichen Vornamen durch das Standesamt sei jedoch mit dem Hinweis, es existiere kein Formular für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, verweigert worden. Nach der Änderung des Transsexuellengesetzes im Jahr 2009 sind gleichgeschlechtliche Ehen im Fall einer Änderung des Personenstandes eines Ehepartners möglich.

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4. Linke fragt nach Stand der Empfehlungen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/3511) bei der Bundesregierung nach dem konkreten Stand der Umsetzung der ersten Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages. Die Empfehlung lautet, dass zukünftig in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistischen oder anderweitig motivierten Hintergrund haben könnten, von Anfang an auch in diese Richtung ermittelt werden soll, wenn sich nicht ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Die Regierung soll darüber Auskunft geben, ob das Thema auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister besprochen worden ist und was diesbezüglich beschlossen wurde. Weiter fragt die Fraktion danach, wie der weitere Zeitplan zur Umsetzung der Empfehlung aussieht, welche Arbeitsgruppen dazu auf welcher Ebene tagen, wer daran beteiligt ist und bis wann Ergebnisse vorgelegt werden.

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5. 16,35 Millionen Euro für Entwicklungsbank

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt, die überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 16,35 Millionen Euro für Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe zu leisten. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3486) hervor.

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Zahlung von Beiträgen an den Asiatischen Entwicklungsfonds seit dem Haushaltsjahr 2007 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Verpflichtung erst dann zu erfüllen, wenn auch andere Geberländer ihren Zahlungen nachgekommen sind, heißt es weiter. Die USA hätten ihre Beiträge im Oktober 2014 gezahlt, so dass jetzt auch die Bundesrepublik Deutschland ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen müsse.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 648 - 16. Dezember 2014 - 16.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014


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