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BUNDESTAG/4849: Heute im Bundestag Nr. 050 - 29.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 050
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Januar 2015, Redaktionsschluss: 10.05 Uhr

1. 1,5 Millionen auf der Flucht vor Boko Haram
2. Experte: Genügend Transparenz bei TTIP
3. Experten diskutieren Sexualstrafrecht
4. Grüne wollen Gemeinden stärken
5. Grüne machen Druck im Fall Badawi
6. Freilassung von Raif Badawi



1. 1,5 Millionen auf der Flucht vor Boko Haram

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/AHE) Die Gewalt der islamistischen Terrororganisation Boko Haram hat in Nigeria und den Nachbarländern deutlich zugenommen. Seit 2009 seien 13.000 Todesopfer zu beklagen, davon allein im vergangenen Jahr 7.700, sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Es komme regelmäßig zu Massakern, Entführungen, Zwangsverheiratungen, Menschenhandel und Sklaverei - Menschenrechtsverletzungen würden jedoch auch dem nigerianischen Militär im Kampf gegen Boko Haram vorgeworfen. Die Zahl der Flüchtlinge belaufe sich auf 1,5 Millionen - neben dem größten Teil der Binnenflüchtlinge hätten mehr als 150.000 Menschen Zuflucht im benachbarten Niger, 36.000 in Kamerun und 11.000 im Tschad gesucht.

Die Unfähigkeit des nigerianischen Militärs, Boko Haram in den Griff zu bekommen, ziehe inzwischen auch die Nachbarländer in Mitleidenschaft, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes und verwies auf Anschläge in Kamerun. Ein im Frühjahr 2014 vereinbartes gemeinsames Vorgehen von Nigeria, Niger und Tschad und eine eigens eingerichtete gemeinsame "Task Force" hätten bisher kaum Fortschritte erzielt. Die Bundesregierung begrüße den Vorschlag Ghanas, eine regionale afrikanische Eingreiftruppe zu gründen. Das Thema stehe auf der Tagesordnung des AU-Gipfels an diesem Wochenende, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes.

Dass Boko Haram mittlerweile drei nördliche Bundesstaaten Nigerias kontrolliere, bezeichnete er als "Ergebnis einer jahrzehnlangen Vernachlässigung einer Region" und eines "massiven Governance-Problems" der nigerianischen Zentralregierung. Zwar setze man in der Hauptstadt Abuja inzwischen neben militärischen Operationen auf den Ansatz eines "soft approach", also eine langfristige Aufbauarbeit gegen den Terror. Im Augenblick jedoch liege die Aufmerksamkeit der Regierung auf den bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen Mitte Februar. Es sei mit einem möglicherweise knappen Wahlausgang zu rechnen, den ein Kandidat des Nordens mit Verweis auf die von Boko Haram kontrollierten Gebiete anfechten könnte.

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2. Experte: Genügend Transparenz bei TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Berlin: (hib/HAU) Für die Ratifizierung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Das bestätigte Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission, am Mittwochabend während einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, indem er darauf hinwies, dass TTIP ein "gemischtes Abkommen" werde, für dessen Ratifizierung alle 28 Mitgliedsstaaten zustimmen müssten.

Schlegelmilch machte vor den Abgeordneten zugleich deutlich, dass das Verhandlungsmandat und auch die Position der EU-Kommission in den Verhandlungen seit Anfang des Jahres öffentlich zugänglich seien. Man habe damit dem Wunsch nach mehr Transparenz Rechnung getragen, sagte der EU-Vertreter. Zugleich machte er deutlich, dass es laut Mandat der EU nicht um den Handel als reinen Selbstzweck gehe. Vielmehr würden dabei die Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt. Auf Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten sagte Schlegelmilch, seitens der EU könne man sich sehr gut ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel in dem Abkommen vorstellen. Was die Frage der Streitschlichtung angeht, so räumte er ein, dass die Idee eines Handelsgerichtshofes interessant sei. Man habe diese aber schon vor Jahren im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verfolgt, sei schließlich aber gescheitert. Man müsse nun schauen, "was man bilateral mit den Amerikanern machen kann, um ein vernünftiges Streitschlichtungsverfahren durchzusetzen".

Die Aussagen des EU-Handelsdirektors zur Setzung von Standards führten zu mehreren Nachfragen der Abgeordneten. Schlegelmilch hatte gesagt, die EU berufe sich auf "internationale Standards". Zugleich jedoch auch betont, es werde keine Absenkung europäischer Schutzniveaus geben. Zur Erläuterung sagte er, es gehe zuallererst um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Man könne den Amerikanern nicht die europäischen Vorgaben vorschreiben. Die USA müssten aber akzeptieren, wenn die EU höhere Standards setze. "Es geht nicht um die Absenkung von Schutzniveaus", machte Schlegelmilch deutlich.

Auf die Kritik an dem Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen der Abkommenspartner gegen getroffene Regelungen sagte der EU-Vertreter, dies sei eine philosophische Frage. Er wisse, dass die USA in Handelsabkommen mit anderen Partnern Sanktionen als Druckmittel nutzen würden. Die EU habe allerdings einen anderen Weg gewählt. Man setze auf Kooperation und wolle den Partner überzeugen, die Regelungen einzuhalten, sagte Schlegelmilch.

Was den geplanten Investorenschutz angeht, so bemühte er sich Befürchtungen zu zerstreuen, Fracking-Verbote in der EU könnten zu Investorenschutzklagen amerikanischer Unternehmen führen. Wenn es ein Fracking-Moratorium gebe, könne niemand darauf klagen, seine Investitionen ersetzt zu bekommen. Der Investorenschutz, so Schlegelmilch weiter, sei als eine Art Minimalschutz gedacht und beruhe durchaus auf europäischen Interessen. Schließlich seien die Europäer die größten Investoren weltweit.

Angesprochen auf Pressemeldungen, wonach die Amerikaner als Folge der regulatorischen Zusammenarbeit ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in der EU erhalten sollten, sagte der EU-Vertreter, diese stimmten nicht. Es gehe vielmehr um eine "vernünftige Transparenz zwischen den Regulatoren, die normalerweise immer in ihren Grenzen arbeiten". Damit solle verhindert werden, "dass der eine nicht weiß, was der andere tut". Der gesetzgeberische Prozess aber, so Schlegelmilch, werde nicht verändert. "Es wird nicht so sein, dass wir die Amerikaner plötzlich mit am Tisch haben", betonte er.

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3. Experten diskutieren Sexualstrafrecht

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochnachmittag haben die geladenen Experten überwiegend Handlungsbedarf im Sexualstrafrecht hinsichtlich der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention konstatiert. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1969), der unter anderem eine Änderung des § 177 StGB fordert. Nach Ansicht der Antragssteller besteht im Strafgesetz eine Lücke in den Fällen von sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung, in denen das Opfer zwar seinen entgegenstehenden Willen ausdrückt, der Täter aber kein Zwang einsetzen muss, um sein Vorhaben umzusetzen. Damit werden nach Ansicht der Antragssteller zum Beispiel Fälle, in denen das Opfer nur mit Worten widerspricht, überrascht wird oder vor Angst erstarrt ist, nicht erfasst. Dies sei aber genau Sinn von Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention).

In der Anhörung waren sich die geladenen Experten vor allem hinsichtlich der Strafbarkeitslücke in Bezug auf überraschende Angriffe überwiegend einig. Gemeint sind damit zum Beispiel überraschende, ungewollte Griffe in den Intimbereich Dritter. In anderen Bereichen variierten die Aussagen deutlich. Birgit Cirullies, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Dortmund, und Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, sprachen sich gegen eine Reform aus. Laut Cirullies umfasst die bestehende Norm schon zahlreiche Fälle. In ihrer Stellungnahme schreibt die Staatsanwältin, dass kaum Fälle denkbar seien, in denen das Opfer ausdrücklich "Nein" sage, die Handlungen dann aber hinnehme. Meist ließe sich auf bestehende Zwangslagen wie Gewalt, Drohung oder die schutzlose Lage abstellen. Eine Erweiterung der Norm, so Cirullies, könne zu einer "ausufernden Strafverfolgung" führen, ohne praktische Verbesserung oder besseren Schutz für die Opfer mitzubringen. Es seien - aufgrund der Beweisproblematik - eher mehr Einstellungen oder Fre isprüche zu erwarten. Fischer betonte, dass eine Gesetzesänderung weder rechtspolitisch erforderlich sei, noch sich aus den Vorgaben der Istanbul-Konvention ergebe. Der Verweis der Befürworter auf aus ihrer Sicht falsche Urteile begründe noch keine Schutzlücke. Die Rechtsprechung zu der betreffenden Norm habe sich in den vergangenen Jahren entwickelt und würde viele der vermeintlich nicht gedeckten Fälle abdecken.

Gregor Eisenhuth, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München, bejahte bei der Anhörung eine Lücke im Strafrecht, mahnte aber ein behutsames Vorgehen an. In der Regel handle es sich um Fälle, in denen Aussage gegen Aussage stehe. Bei der Strafverfolgung auf den "entgegengestellten Willen" abzustellen, sei schwierig, denn auch der Täter müsse diesen Willen erkennen können und dies müsse auch nachweisbar sein. Es brauche in der Strafverfolgung weiterhin objektive Anknüpfungspunkte. Eisenhuth warnte davor, per Strafrecht ein Signal setzen zu wollen, denn letztlich bliebe die Kritik an den Strafverfolgungsbehörden hängen, wenn die Verurteilungsquote weiter sinke.

Deutlich für eine Novellierung der Norm sprachen sich Rechtsanwältin Christina Clemm und Katja Grieger, Leiterin des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V., aus. Clemm verwies darauf, dass für Opfer schon eine Anerkennung der Strafbarkeit wichtig sei und nach aktuellem Stand eben zahlreiche Übergriffe nicht strafbar seien. Sie sprach sich für eine Regelung aus, nach der ein - auch für den Täter - deutlich erkennbares "Nein" ("No means No") die Strafbarkeit begründe. Ein Zustimmungserfordernis ("Yes means Yes") lehnte sie als zu weitgehend ab. Grieger verwies auf eine Analyse ihrer Organisation von 107 Fällen, in denen angezeigte sexuelle Übergriffe entweder eingestellt oder der angebliche Täter im Verfahren wegen Nicht-Erfüllung des Straftatbestands freigesprochen wurden. Es werde auf den Widerstand, die Gegenwehr der Opfer abgestellt, was aber der weiblichen Sozialisation nicht entspräche. Grieger forderte zudem, eine Verlaufsstatistik einzurichten, um zum Beispiel Verurteilungsquoten und Ähnliches besser bewerten zu können.

Der Rechtswissenschaftler Jörg Eisele von der Eberhard Karls Universität Tübingen stellte ebenfalls eine mögliche Strafbarkeitslücke fest und schlug eine Reformulierung vor, mit der auch andere Normen im StGB gestrichen werden könnten. Der Rechtswissenschaftler Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mahnte ebenfalls eine Veränderung an. Mögliche Beweisprobleme, die dadurch auftreten könnten, seinen insofern unproblematisch, als dass sie jetzt auch schon bestünden.

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4. Grüne wollen Gemeinden stärken

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Alle selbstständigen Tätigkeiten sollen in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden. Eine Ausnahme soll es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3838). Die Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, stärke die Einnahmen der Städte und Gemeinden und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren, erwartet die Fraktion. Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen. Es soll einen angemessenen Freibetrag geben. Außerdem bleibe bei Einbeziehung in die Gewerbesteuer grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, viele Kommunen seien längst nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten. Ihre Handlungsfähigkeit sei stark eingeschränkt. "Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt werden", stellt die Fraktion fest. Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden.

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5. Grüne machen Druck im Fall Badawi

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich "nachdrücklich und auf allen politischen Ebenen für die Freilassung" des saudi-arabischen Bloggers und Internetaktivisten Raif Badawi und seines Anwalts Waleed Abu al-Khair einzusetzen. Wegen "Beleidigung des Islam" sei Badawi im November 2014 zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe, einer Geldstrafe und zu 1.000 Stock- und Peitschenhieben verurteilt worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/3835) der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nachdem die erste Einheit von 50 Peitschenhieben Anfang Januar öffentlich vollstreckt worden sei, sei die weitere Vollstreckung aufgrund der noch nicht verheilten Wunden zumindest momentan ausgesetzt. Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien sei nach wie vor "erschreckend", schreiben die Abgeordneten. "Neben der Prügelstrafe gibt es die Todesstrafe mit teilweise mittelalterlichen Vollzugsmethoden wie Enthauptungen." Hunderte sitzen in den Todeszellen, viele von ihnen würden jedes Jahr hingerichtet, darunter auch Minderjährige. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit seien stark eingeschränkt.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, "bei den anstehenden Reisen von Bundesaußenminister Steinmeier und Vizekanzler Gabriel (beide SPD) die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien und das Vorgehen gegen Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abu al- Khair klar und unmissverständlich anzusprechen". Zudem sollen die "umfangreichen Rüstungsgeschäfte" - auch im Bereich der Überwachungstechnologien - mit Saudi-Arabien umgehend gestoppt, Exportgenehmigungen aus der Vergangenheit neu geprüft und gegebenenfalls widerrufen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, das Sicherheitsabkommen mit Saudi-Arabien aufzukündigen sowie "Transparenz darüber herzustellen, ob nun ein Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien im Bundessicherheitsrat beschlossen wurde und welche Geschäfte davon umfasst sind".

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6. Freilassung von Raif Badawi

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke macht sich für eine sofortige Freilassung des saudi-arabischen Bloggers Raif Badawi und die Aufhebung des gegen ihn verhängten Urteils stark. Badawi habe in seinen "regierungskritischen Kommentaren die Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verteidigt und Missstände im Land aufgezeigt", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/3832), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die gegen ihn verhängte Strafe von 1.000 Peitschenhieben und zehn Jahren Haft sei "barbarisch".

Saudi-Arabien gelte der Bundesregierung als strategischer Verbündeter. "Von einem strategischen Verbündeten muss jedoch eingefordert werden, dass er elementare Grundrechte und Menschenrechte nicht mit Füßen tritt", argumentieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für die Freilassung Badawis und die Aufhebung des Urteils einzusetzen und den deutschen Botschafter in Riad zu beauftragen, Badawi im Gefängnis zu besuchen. Zudem solle "die enge sicherheitspolitische und rüstungspolitische Zusammenarbeit" mit Saudi-Arabien ausgesetzt werden, bis sich das Land zur Einhaltung menschenrechtlicher und demokratischer Standards verpflichtet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 050 - 29. Januar 2015 - 10.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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