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BUNDESTAG/4890: Heute im Bundestag Nr. 091 - 23.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 091
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Februar 2015, Redaktionsschluss: 18.10 Uhr

1. Bundeswehr muss attraktiver werden
2. Schutz vor Ausspähung von Daten
3. Ermittlungen gegen Neonazis
4. Situation Bundeswehr in Sardinien


1. Bundeswehr muss attraktiver werden

Verteidigungsausschuss

Berlin: (hib/AW) Gewerkschaften und Berufsverbände, der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus, und der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, fordern trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen am geplanten Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (18/3697). Dies wurde während der Öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am Montag deutlich.

Für den Deutschen Bundeswehrverband forderte dessen Bundesvorsitzender André Wüstner, dass die geplante Rentennachversicherung für Zeitsoldaten um 15 Prozent auf mindestens 21 Prozent angehoben wird. Zudem sollten nicht nur vier, sondern alle zehn Stellenzulagen für Soldaten um bis zu 40 Prozent angehoben werden. Ebenso setzt sich der Bundesverband dafür ein, dass die Hinzuverdienstgrenzen für aus dem Dienst ausgeschiedene Zeitsoldaten ohne zeitliche Unterscheidung aufgehoben werden. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD vereinbart worden, sagte Wüstner. Verbesserungsbedarf sieht der Verband auch bei der Regelung des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Berufssoldaten. Der Abzug des Versorgungsausgleichs müsse bis zur beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze verschoben werden. Insgesamt begrüßte Wüstner aber den Gesetzentwurf. Es ginge nicht darum, "Wohlfühloasen" für die deutschen Soldaten zu schaffen, sondern die Voraussetzungen für einsatzbereite Streitkräfte. Die Bundeswehr müsse deutlich attraktiver werden als Arbeitgeber, um das geeignete Personal rekrutieren zu können.

Dieser Einschätzung schlossen sich auch der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr, Wolfram Kamm, und Christian Fuhrmann von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an. Sie begrüßten einerseits ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für die Bundeswehrsoldaten. Allerdings monierten sie übereinstimmend, dass sich das Gesetz zu wenige Maßnahmen enthalte, um den Dienst von Beamten und Zivilangestellten attraktiver zu gestalten. Auch in diesen Bereichen käme es schon jetzt zu erheblichen Personalengpässen, etwa bei Technikern, Ingenieuren und Feuerwehrleuten. Es dürfe keine "Zweiklassen-Armee" entstehen, sagte Kamm.

Unterstützung bekamen die Berufsverbände und Gewerkschaften vom Wehrbeauftragten Königshaus und BA-Chef Weise. Königshaus forderte ebenso wie Wüstner die Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Auch dies sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Viele Soldaten seien von Versetzungen betroffen, aber nicht in allen Fällen könne die Familie der Soldaten umziehen. Die versetzten Soldaten müssten deshalb pendeln und an ihrem neuen Standort zusätzliche Wohnungen mieten. Der Bezug von Trennungsgeld sei deshalb für viele Soldatenfamilien existenziell. Weise warnte davor, um die Verbesserungen für Soldaten zu "feilschen". Dies schade auch dem Image der Bundeswehr als Arbeitgeber. Es müsse ein "großer Wurf" angestrebt werden, um die Streitkräfte attraktiver zu machen. Auf der Gehaltsebene könne die Bundeswehr in vielen Fällen nicht mit anderen Arbeitgebern konkurrieren. Deshalb müssten die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden. In diesem Sinne äußerte sich auch Gregor Richter vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Studien hätten ergeben, dass die Gehälter und die soziale Absicherung bei der Bundeswehr von den befragten Soldaten und potenziellen Bewerbern als eher gut eingeschätzt würden. Nachholbedarf existiere hingegen beispielsweise bei familienfreundlicheren Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten, wie sie das Gesetz jetzt vorsieht.

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2. Schutz vor Ausspähung von Daten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Schutz von deutschen Bürgern sowie von Asylsuchenden in Deutschland vor einer Ausspähung ihrer Daten durch ausländische Nachrichtendienste ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3852). Danach ist der Bundesregierung bekannt, "dass eine Vielzahl von Stellen des Bundes von elektronischen Angriffen mit vermutlich nachrichtendienstlichem Hintergrund betroffen sind, darunter auch an Asylverfahren beteiligte Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Auswärtige Amt". Es seien bisher nur Mutmaßungen darüber möglich, wer diese Angriffe mit welcher Zielsetzung initiierte. Ein spezieller Zusammenhang mit der durch bestimmte fremde Nachrichtendienste betriebenen gezielten Ausspähung von Oppositionellen sei bislang nicht ersichtlich.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist sie sich der "anhaltenden Bedrohung durch Spionage fremder Nachrichtendienste für Staat und Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger gerade in Zeiten einer weiter zunehmenden digitalen Vernetzung bewusst". Um die Bürger besser vor einer Ausspähung privater und geschäftlicher Daten zu schützen - unabhängig davon, ob diese Ausforschung durch fremde Nachrichtendienste oder etwa kriminelle Hacker erfolge -, habe sie sich in der Digitalen Agenda zum Ziel gesetzt, Verschlüsselung von privater Kommunikation "in der Breite zum Standard werden zu lassen" und die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie beispielsweise De-Mail auszubauen. Hierbei habe sich auch das Konzept der staatlichen Zertifizierung von im Wettbewerb angebotenen Produkten und Diensten auf Basis definierter Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewährt.

Die innerhalb der Bundesverwaltung für die Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Asylsuchenden zuständigen Behörden BAMF und Bundesverwaltungsamt (BVA) setzten ein Informationssicherheitsmanagement um und seien in die gesicherten IT-Infrastrukturen des Bundes eingebunden und somit besonders vor IT-Angriffen geschützt, heißt es in der Antwort weiter. Zur Durchführung des Asylverfahrens würden die Daten von Asylbewerbern beim BAMF in einer elektronischen Asylverfahrensakte vorgehalten, die unter anderem nach Vorgaben des BSI gesichert sei. Das im BVA betriebene Ausländerzentralregister, in dem Daten von Ausländern zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften vorgehalten werden, verfüge über keine Verbindung zum Internet und kommuniziere mit anderen Behörden und Stellen nur innerhalb der besonders gesicherten IT-Netzinfrastruktur der Verwaltung und dort nur mittels gesicherten Verbindungen. Die Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich seien sicherheitsüberprüft und arbeiteten in besonderen Sicherheitsbereichen. Weitere Schutzmaßnahmen seien in Absprache mit dem BSI eingerichtet.

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3. Ermittlungen gegen Neonazis

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen in Nord- und Süddeutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4038). Darin schreiben die Abgeordneten, durch Presseberichte sei bekannt geworden, dass es in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Bundesländern "Strafverfolgungsmaßnahmen gegen militante Neonazis wegen mutmaßlicher rechtsterroristischer Bestrebungen und Organisierungspläne gegeben hat". Wissen will die Fraktion unter anderem, gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen sich die Ermittlungen "gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe 'Neue Ordnung'" richten.

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4. Situation Bundeswehr in Sardinien

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SKO) Ob es einen Abzug der Bundeswehr von Sardinien geben soll und auf welchen Gründen dieser basiere, interessiert die Fraktion die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4003). Die Fraktion bezieht sich auf Berichte italienischer Medien vom Januar 2015. Im September vergangenen Jahres war es bei einer Nato-Übung der Bundeswehr zu Buschbränden gekommen. Die Linke fragt nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem angeblichen Rückzug und den von der Bundeswehr verursachten Buschbränden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 091 - 23. Februar 2015 - 18.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2015

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