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BUNDESTAG/4895: Heute im Bundestag Nr. 096 - 25.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 096
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Februar 2015, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Unentgeldliche TV-Mitschnitte
2. Gesetzentwurf für technische Zulassung
3. Todesopfer unter Flüchtlingen
4. Regierung sieht Erfolg gegen illegale Fischer
5. Lärmschutz bei Görlitz-Bahn


1. Unentgeldliche TV-Mitschnitte

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, das Urheberrecht dahingehend zu ändern, dass urheberrechtlich geschützte Werke unentgeltlich im Schulunterricht sowie an Universitäten genutzt werden können. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, "dass Mitschnitte im TV-Programm Schülern und Studenten unentgeltlich gezeigt werden können". Zur Begründung heißt es, die Qualität des Unterrichts an Bildungseinrichtungen leide, wenn entsprechende Mitschnitte nicht kostenlos genutzt werden dürften. Die Abführung eines Entgelts für die Nutzung der Mitschnitte ist aus Sicht des Petenten nicht geboten, "da die Schüler und Studenten oder deren Eltern bereits in Form einer zwangsweisen Abgabe für das Fernsehprogramm (den Rundfunkbeitrag) zahlen".

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass schon jetzt der Mitschnitt von Sendungen in Paragraf 47 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) "unter stark einschränkenden Voraussetzungen" geregelt sei. Danach dürften nur Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung, Heime der Jugendhilfe, staatliche Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft Mitschnitte herstellen. Außerdem dürften nur Schulfunksendungen mitgeschnitten werden - also Sendungen, die didaktisch auf den Unterricht an Schulen zugeschnitten sind. Andere Sendungen dürften entsprechend der Paragrafen 48 und 49 UrhG nur mitgeschnitten werden, soweit es sich um Nachrichten, öffentliche Reden oder um Sendungen "zur Unterrichtung über Tagesfragen" handelt.

Der Verweis des Petenten auf den gezahlten Rundfunkbeitrag greift laut Petitionsausschuss nicht. Dieser Beitrag diene der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht der angemessenen Vergütung der vom jeweiligen Urheber erbrachten Leistung.

Der Petitionsausschuss teilt weiterhin mit, dass die Regelungen des UrhG den bindenden europarechtlichen Vorgaben folgten. Darin sei auch geregelt, dass sogenannte Schrankenregelungen, die es ermöglichen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich genutzt werden dürfen, nur in besonderen Fällen angewendet werden dürfen. Für die Nutzung zum Kirchen- und Schulgebrauch habe aber das Bundesverfassungsgericht eine Schrankenregelung ohne einen Vergütungsanspruch des Urhebers für verfassungswidrig erklärt.

Vor diesem Hintergrund, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, habe die Bundesregierung mitgeteilt, sie beabsichtige entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Laufe dieser Legislaturperiode in das UrhG zu integrieren. Die genauen Einzelheiten seien zurzeit noch offen. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen zur künftigen Gesetzgebung einbezogen zu werden.

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2. Gesetzentwurf für technische Zulassung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/4049) zur Neufassung der Anhänge F und G zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vorgelegt. Dabei geht es vor allem um einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird. Durch den Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation der Neufassung der Anhänge F und G geschaffen werden.

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3. Todesopfer unter Flüchtlingen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Todesopfer unter Flüchtlingen in die Europäische Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3906). Darin verwiesen die Abgeordneten darauf, dass im vergangenen Jahr nach einer Zählung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) im Mittelmeer 3.419 Bootsflüchtlinge ums Leben gekommen seien und damit "ein Großteil der 4.270 ertrunkenen oder anders auf See ums Leben gekommenen Bootsflüchtlinge".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bedauert sie "jeden Einzelfall, bei dem Personen im Rahmen legaler oder irregulärer Migration zu Tode kommen oder anderweitig Schaden nehmen". Zugleich weist sie darauf hin, "dass neben der Verantwortung für das eigene Schicksal gerade auch Schleuserorganisationen bewusst die Notlage von Personen in ihren Heimatländern aus reinem Profitstreben und zur Gewinnmaximierung ausnutzen und Schleusungshandlungen unter menschenverachtenden Bedingungen" anbieten und durchführen. "Sie trieben gerade im Jahr 2014 bedenkenlos Flüchtlinge in großer Zahl auf Boote im Mittelmeer", schreibt die Regierung weiter. Todesfälle durch den Untergang der wenig seetauglichen Boote oder das Ersticken in geschlossenen Schiffsräumen seien billigend in Kauf genommen worden. Die Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU träten der Schleusungskriminalität daher konsequent entgegen.

Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Migrationslage insbesondere seit Mitte des Jahres 2014 deutlich angespannt habe. Mit der Erhöhung der Flüchtlingszahlen seien auch die zu beklagenden Opferzahlen gestiegen. Ihr lägen für das Jahr 2014 keine amtlichen Erkenntnisse über weltweite Opferzahlen vor, führt die Bundesregierung ferner aus. Entsprechende Statistiken würden nicht geführt. Selbstverständlich nehme sie Veröffentlichungen anderer Stellen und der Medien zur Kenntnis. Inwieweit diese Veröffentlichungen vollständig und valide sind, könne abschließend nicht beurteilt werden. Im Verantwortungsbereich der Bundesregierung werde jeder Einzelfall rückhaltlos aufgeklärt und auf notwendige Konsequenzen geprüft.

Darüber hinaus setze sie sich "insbesondere mit Blick auf die tragischen Ereignisse im Mittelmeer dafür ein, die Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu beseitigen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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4. Regierung sieht Erfolg gegen illegale Fischer

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bekämpfung der illegalen Fischerei (IUU-Fischerei) auf den Weltmeeren macht Fortschritte. Die Bundesregierung schätzt in ihrer Antwort (18/4034) auf eine Kleine Anfrage (18/3908) der Fraktion Die Linke die Einführung von "Rückverfolgbarkeitsmechanismen" und "abschreckenden Sanktionen" durch die im Jahr 2010 auf EU-Ebene in Kraft getretene IUU-Verordnung (EG) 1005/2008 als wirksam ein. IUU-Fischerei ist die nicht gemeldete und unregulierte Fischerei ohne Lizenz entgegen gültiger Gesetze, die als eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen betrachtet wird. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die Verordnung zu Fortschritten bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände unter anderem im Nordostatlantik beigetragen habe. In den untersuchten Fanggründen sei eine Absenkung der Überfischung von 86 Prozent der Bestände im Jahr 2009 auf heute 40 Prozent festgestellt worden. Zudem seien die eingeführten Mechanismen, wie die Listung von IUU-Schiffen und von nichtkooperierenden Staaten, unter den EU-Mitgliedstaaten "gut" abgestimmt.

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5. Lärmschutz bei Görlitz-Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Görlitzer Bahn will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4036) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Baumaßnahmen von der Deutschen Bahn AG seit dem Jahr 2006 an der Strecke von den Bahnübergängen zwischen Königs Wusterhausen und Grünau durchgeführt wurden und welche Maßnahmen geplant sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 096 - 25. Februar 2015 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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