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BUNDESTAG/4899: Heute im Bundestag Nr. 100 - 25.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 100
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Februar 2015, Redaktionsschluss: 16.05 Uhr

1. Keine Werbung für die Pille danach
2. Regierung: Leiharbeit wird nicht gefördert
3. Kontrolle von Mindestlöhnen
4. Teilzeitarbeit in Deutschland


1. Keine Werbung für die Pille danach

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die künftig rezeptfreie "Pille danach" soll für junge Frauen weiter kostenlos verfügbar sein und nicht kommerziell beworben werden dürfen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch einstimmig einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu einem Gesetzentwurf (18/3699) der Bundesregierung, in dem unter anderem Regelungen zur Notfallverhütung enthalten sind. Federführend zuständig für den Gesetzentwurf ist nicht der Gesundheitsausschuss, sondern der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Die EU-Kommission hatte am 7. Januar 2015 das Notfallverhütungsmittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (Handelsname "ellaOne") aus der Rezeptpflicht entlassen. Daraufhin entschied die Bundesregierung, auch die "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG - Handelsname "PiDaNa") künftig rezeptfrei abzugeben. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurde bereits auf den Weg gebracht. Voraussichtlich Anfang März werden die Mittel frei verfügbar sein.

Um jungen Frauen die Notfallverhütung weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird nun das Gesetz geändert. Für Versicherte bis zum 20. Lebensjahr werden die Kosten für ärztlich verordnete Notfallkontrazeptiva bisher von der Krankenkasse übernommen, wobei für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung anfällt. Für Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, müssen die Versicherten die Kosten bisher in der Regel selbst tragen.

Die neue Ausnahmeregelung sieht vor, dass Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Nofallkontrazeptiva haben. So übernehmen die Kassen auch künftig die Kosten für junge Frauen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Mit der "Pille danach" kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Je eher die Pille genommen wird, umso effektiver ist die Wirkung. Unter anderem aus dem Grund soll ein Versandhandel mit den Notfallverhütungsmitteln unterbunden werden.

Nach den Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) wäre Werbung für die künftig rezeptfreien Notfallverhütungsmittel möglich, was aber durch eine Änderung des HWG verhindert wird. Befürchtet wird, dass Frauen häufiger von der "Pille danach" Gebrauch machen könnten als nötig oder diese Pillen gar als reguläre Verhütungsmittel einsetzen und Vorräte anlegen, ohne sich im Einzelfall beraten zu lassen, zumal die Standardpille zur Verhütung verschreibungspflichtig ist. Diese mögliche Folge der Rezeptfreigabe soll verhindert werden.

Einen alternativen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3834) zur "Pille danach" mit ähnlichen Inhalten lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich ab.

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2. Regierung: Leiharbeit wird nicht gefördert

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung wiederspricht der Behauptung, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Vermittlung von Arbeitslosen in Zeitarbeitsverhältnisse besonders fördert. Das unterstreicht sie in ihrer Antwort (18/4022) auf eine Kleine Anfrage (18/3879) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, dass die BA darauf hinzuwirken habe, dass auch Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche geeignete Arbeitnehmer erhalten. "Es wäre unzulässig, Zeitarbeitsunternehmen bei der Suche nach Arbeitnehmern die Unterstützung zu verweigern", betont die Regierung. Die Zusammenarbeit der BA mit Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen begründe keine besondere Partnerschaft zwischen BA und diesen Unternehmen und beinhalte auch keine besondere Förderung. Jedoch habe die BA ihr Zielsystem neu ausgerichtet, wonach die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt nun höher bewertet werde, heißt es weiter.

Aus der Antwort geht ferner hervor, dass im Juni 2014 insgesamt rund 779.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt waren. Das entspricht einem Anteil von 2,6 Prozent an allen sozialversicherungspflichtigen Jobs. Von Dezember 2013 bis November 2014 verzeichnete die BA rund 2,3 Millionen Abgänge arbeitsloser Personen in den ersten Arbeitsmarkt. Davon waren einen Monat später noch rund 1,9 Millionen Menschen in sozialversicherungspflichtiger Arbeit registriert und von diesen waren rund 325.000 und damit 17,4 Prozent in der Arbeitnehmerüberlassung tätig. BA und Jobcenter vermittelten rund 312.000 der 2,3 Millionen Stellen. Von diesen waren einen Monat später 30,7 Prozent in der Zeitarbeitsbranche registriert.

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3. Kontrolle von Mindestlöhnen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/4046) zur Kontrolle von Mindestlöhnen und sensiblen Branchen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, für welche nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne die FKS im Jahr 2014 Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen hatte. Außerdem fragen die Abgeordneten noch nach der Zahl verhängter Bußgelder wegen Nichtgewährung von Branchenmindestlöhnen und nach den nötigen Daten, die die FKS braucht, um Mindestlöhne effektiv kontrollieren zu können.

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4. Teilzeitarbeit in Deutschland

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Entwicklung der Teilzeitarbeit in Deutschland interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/4059) kritisieren die Abgeordneten, dass sich vor allem für verheiratete Frauen die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit kaum lohne. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem, wie sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl von Teilzeitbeschäftigten seit 2004 entwickelt hat und welche Kenntnisse die Regierung hinsichtlich der Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 100 - 25. Februar 2015 - 16.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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