Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/4978: Heute im Bundestag Nr. 179 - 07.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 179
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 07. April 2015, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz
2. Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung
3. Anpassung des Lauterkeitsrechts
4. Ermittlungen gegen Rechtsextremisten
5. Luftsicherheit und Frachtkontrollen
6. Visa zum Ehegattennachzug


1. Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz

Innenausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Innenausschuss führt am Montag, 20. April 2015 eine öffentliche Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes (18/4096) durch. Acht Sachverständige werden ab 14 Uhr im Raum 3.101 (Anhörungssaal) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gemeinsam mit dem Ausschuss über die Regierungsvorlage diskutieren. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. April 2015 beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de

Als Experten geladen sind: Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); Professor Gerrit Hornung, IT-Rechtsexperte der Universität Passau; Linus Neumann von Chaos Computer Club (CCC); Iris Plöger, Leiterin der Abteilung Digitalisierung beim Bundesverband der Deutschen Industrie; Professor Alexander Roßnagel vom Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel; Professor Jochen Schiller vom Institute of Computer Science an der Humboldt-Universität Berlin; Thomas Tschersich, Leiter Group Security Services bei der Deutschen Telekom AG und Axel Wehling vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Ziel der zu diskutierenden Regierungsinitiative ist es vor allem, "Kritische Infrastrukturen", also Einrichtungen, "die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens zentral sind", wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, besser vor Angriffen auf ihre informationstechnischen Systeme zu schützen. Dazu sollen deren Betreiber dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.

Gleichzeitig soll durch das Gesetz der Schutz der Bürger vor Cyberkriminalität verbessert werden. Dazu sollen Betreiber von Webseiten sowie Access-Provider laut Entwurf verpflichtet werden, IT-Sicherheit "nach dem Stand der Technik" zu gewährleisten. Zudem sollen sie IT-Sicherheitsvorfälle, die zu einem unerlaubten Zugriff auf Systeme der Nutzer oder einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen können, unverzüglich über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen ihrer Systeme informieren.

Ausgebaut werden soll der Vorlage zufolge deshalb der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber. Zudem soll das Bundeskriminalamt (BKA) "im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite Kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden".

*

2. Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/4201) enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17. August 2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft.

In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwangsvollstreckungen und Ähnliches geregelt werden. Zudem plant die Bundesregierung, die gerichtlichen Zuständigkeiten nicht nur für das Europäische Nachlasszeugnis zu regeln, sondern auch die entsprechenden Regeln zum deutschen Erbschein anzugleichen. Für beides soll künftig möglichst dasselbe Gericht zuständig sein.

Zusätzlich zu dem Durchführungsgesetz will die Bundesregierung aus systematischen Gründen verfahrensrechtliche Regelungen zum Erbschein aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Zudem soll laut Bundesregierung eine Regelungslücke im Bereich der Gebühren in Grundbuchsachen geschlossen werden.

*

3. Anpassung des Lauterkeitsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll nach Willen der Bundesregierung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/4535) begründet die Regierung damit, dass der Bereich des Lauterkeitsrechts auf EU-Ebene bereits durch die Richtlinie 2005/29/EG sowie die Verordnung Nr. 2006/2004 "weitestgehend vollharmonisert" sei. Entsprechend müsse sich laut Europäischen Gerichtshof schon aus den betreffenden nationalen Gesetzen der geregelt Bereich klar ergeben. Eine Richtlinienkonforme Auslegung der betreffenden Regelungen durch die nationalen Gerichte sei im Sinne der Rechtssicherheit nicht ausreichend. Letzteres sei in Deutschland bisher der Fall gewesen, schreibt die Bundesregierung. Änderungen bei der Rechtsanwendung des UWG erwartet die Bundesregierung nicht. Das Gesetz sei bisher europarechtskonform ausgelegt worden.

Geplant ist, im UWG unter anderem Definitionen anzupassen. So soll die Generalklausel in Paragraph 3 zwischen unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und gegenüber Mitbewerbern klarer unterscheiden. Dazu wird ein Begriff der Unlauterkeit für den Nichtverbraucherbereich definiert.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem darum, den Begriff der "fachlichen Sorgfalt", der neu eingeführt werden soll, hinsichtlich eines geeigneteren Maßstabs zu überprüfen. In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung auf eine entsprechende Prüfung ihrerseits und hält an dem Begriff fest.

Andere Vorschläge des Bundesrates lehnt die Bundesregierung entweder ab oder verweist auf Prüfungen im Laufe der Legislaturperiode. In Hinblick auf den vorliegenden Gesetzentwurf verweist sie auf die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung, da ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik laufe.

*

4. Ermittlungen gegen Rechtsextremisten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung unter der Bezeichnung "Neue Ordnung" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4038). Darin schrieben die Abgeordneten, dass es im Frühsommer 2012 zu Durchsuchungsmaßnahmen in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe 'Neue Ordnung'" gekommen sei. Der Generalbundesanwalt habe laut Medienberichten die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen fünf Beschuldigte in drei Bundesländern übernommen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, richteten sich die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung unter der Bezeichnung "Neue Ordnung" gegen vier Beschuldigte aus Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen und weitere bislang unbekannte Personen. Zwei der Beschuldigten sind der Bundesregierung laut Vorlage als Rechtsextremisten mit Bezügen zur 1992 verbotenen "Nationalistischen Front" bekannt. Darüber hinaus betätige sich eine der beiden Personen als Herausgeber einer rechtsextremistischen Publikation und habe unter anderem Funktionen in der NPD und der "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) gehabt. Die andere Person sei bis Mitte der 2000er Jahre in der rechtsextremistischen Szene in Berlin aktiv gewesen.

Am 18. Mai 2012 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof den Angaben zufolge ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung ein. "Die durchgeführten umfangreichen Ermittlungen haben den Verdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung nicht bestätigt", heißt es in der Antwort weiter. Danach konnten der "Neuen Ordnung" bislang keine Straftaten zugerechnet werden. Auch seien keine Aktivitäten der Organisation mehr zu verzeichnen.

*

5. Luftsicherheit und Frachtkontrollen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Luftsicherheit und Frachtkontrollen" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4470). Darin erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung danach, wie viel Prozent der auf Flughäfen in Deutschland umgeschlagenen Luftfracht an den Flughäfen überprüft wird. Auch möchte sie unter anderem wissen, durch wen Luftfrachtkontrollen an den Flughäfen erfolgen.

*

6. Visa zum Ehegattennachzug

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der im vergangenen Jahr erteilten Visa zum Ehegattennachzug. In einer Kleinen Anfrage (18/4431) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, wie die "gesonderte Statistik des Auswärtigen Amtes zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für die zehn Hauptherkunftsländer für das Jahr 2014" lautet. Ferner wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Aufenthaltserlaubnisse 2014 erstmalig im Rahmen des Ehegattennachzugs erteilt wurden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 179 - 7. April 2015 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang