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BUNDESTAG/4998: Heute im Bundestag Nr. 199 - 20.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 199
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. April 2015, Redaktionsschluss: 15.05 Uhr

1. Software im Auswärtigen Amt
2. Auswirkung von US-Sanktionen gegen Kuba
3. Unterstützung für Tunesien
4. Verteidiger von Menschenrechten
5. Sicherheitsabkommen mit Mexiko
6. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien


1. Software im Auswärtigen Amt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt setzt nach eigener Darstellung quelloffene Software auch weiterhin dort ein, "wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist". Von einer "Abkehr von freier Software" könne keine Rede sein, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4127).

Das Auswärtige Amt habe Mitte 2010 im Rahmen eines umfassenden Modernisierungsprozesses damit begonnen, seine IT-Landschaft zu konsolidieren. "Das Ziel war dabei, die ursprünglich ausschließlich auf quelloffene Software ausgerichtete IT-Strategie zu einer kooperativ ausgerichteten IT-Strategie im Rahmen der gemeinsamen IT-Strategie des Bundes weiterzuentwickeln." Im Sinne dieser gemeinsamen IT-Strategie strebe das Ministerium dabei wo immer möglich den Einsatz von standardisierten Lösungen an.

Im März 2011 habe das Auswärtige Amt etwa 11.400 Windows XP/Linux Debian/Hybrid-Arbeitsplätze betrieben, davon ein Viertel im Inland, drei Viertel im Ausland. "Mit Stand Februar 2015 sind etwa 11.000 Arbeitsplätze weltweit mit Windows 7 ausgestattet, davon 29 Prozent im Inland und 71 Prozent im Ausland. Etwa 1.000 Arbeitsplätze laufen noch unter Windows XP/Linux Debian."

Linux Server seien "nicht generell" durch Microsoft-Windows-basierte Server ersetzt worden. "Lediglich im Bereich Mail-, File- und Anmeldedienste werden jetzt vorrangig Microsoft-Windows-basierte Server eingesetzt", heißt es der Antwort weiter. Es befänden sich derzeit etwa 50 Prozent Linux Server und 50 Prozent Microsoft-Windows-Server (inklusive Virtualisierung) im Einsatz. Eine vollständige Ablösung von Linux-Systemen "war und ist nicht geplant".

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2. Auswirkung von US-Sanktionen gegen Kuba

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2014 haben sich zwei juristische Personen an die Bundesregierung gewandt, die sich in ihren Rechten durch die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen der USA gegen Kuba verletzt sehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4274) schreibt, hätte sich zudem im vergangenen Jahr eine juristische Person direkt an die Europäische Kommission gewandt mit dem Hinweis auf eine mögliche Verletzung ihrer Rechte.

Nach Darstellung der Bundesregierung in einer früheren Antwort (18/4083) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3966) enthalte die im Jahre 1996 durch den Rat erlassene Verordnung (EG) Nr. 2271/96 im Annex zu Artikel 1 unter der Überschrift "Land: Vereinigte Staaten von Amerika" drei Rechtsakte mit Bezug auf Kuba. Diese Rechtsakte würden nach dem vierten Erwägungsgrund in der Präambel zu dieser Verordnung durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzen.

"Die amerikanischen Maßnahmen gegen die kubanische Regierung waren im Laufe der letzten Jahrzehnte Gegenstand von zahlreichen Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung", hieß es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung stehe zu Fragen der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen zudem mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission in Kontakt. Innerhalb der VN-Generalversammlung habe sich die Bundesregierung eng mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) abgestimmt, um ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der EU zu erreichen.

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3. Unterstützung für Tunesien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung begrüßt den erfolgreichen Übergang Tunesiens zur Demokratie und ist sich gleichzeitig bewusst, dass das Land weiterer Unterstützung bedarf, um diese Errungenschaft dauerhaft zu festigen. "Die auf demokratischem Ausgleich gestützte Stabilität Tunesiens ist potentiell bedroht durch wirtschaftliche Stagnation und gewaltbereiten islamistischen Radikalismus im eigenen Land und der Region", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/4550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4235). Dies habe sich durch den Terroranschlag vom 18. März 2015 auf das Bardo-Museum in Tunis deutlich gezeigt.

Das Auswärtige Amt habe Anfang 2012 mit Tunesien eine Transformationspartnerschaft vereinbart, in deren Rahmen seither über 150 Projekte in den Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, Dezentralisierung, Berufsbildung (insbesondere in den Sektoren erneuerbare Energien, Ingenieurswesen und Tourismus) sowie Förderung von kulturellen Strukturen, Künstler- und Jugendaustausch, Hochschulzusammenarbeit und Medienförderung durchgeführt oder eingeleitet worden seien. "Insgesamt konnten seit 2012 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 65 Millionen Euro in Tunesien umgesetzt werden. Ferner gab es eine Reihe von Regionalvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 40 Millionen Euro, bei denen Tunesien eines von mehreren Zielländern in der Region war", schreibt die Bundesregierung.

Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit habe seine Zusagen für Tunesien seit der Revolution zudem vervierfacht und Projekte in Höhe von insgesamt rund 530 Millionen Euro durchgeführt, zusätzlich habe Deutschland Tunesien im Rahmen der sogenannten Deauville-Partnerschaft Schulden in Höhe von 60 Millionen Euro erlassen, die für wichtige Infrastrukturprojekte genutzt würden.

Die EU-Unterstützung für Tunesien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beziffert die Bundesregierung auf mehr als 700 Millionen Euro im Zeitraum zwischen 2011 und 2014. Nach Veröffentlichung der EU-Delegation in Tunis hätten sich im Jahr 2013 die eigenen Unterstützungsbeiträge Frankreichs auf 400 Millionen Euro, Italiens auf 27 Millionen Euro und Großbritanniens auf mehr als fünf Millionen Euro belaufen.

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4. Verteidiger von Menschenrechten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Menschenrechtspolitik. Wie sie in ihrer Antwort (18/4475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4144) schreibt, habe das Auswärtige Amt den Auslandsvertretungen die EU-Leitlinien bekannt gemacht und "ihnen praktische Hinweise und Beispiele vorbildlicher Praxis bei ihrer Umsetzung an die Hand gegeben". Bislang seien für mehr als 60 Staaten unter aktiver Beteiligung der Bundesregierung lokale Strategien zur Umsetzung der Leitlinien entwickelt worden. "Eines der aktuellsten Beispiele ist die Umsetzungsstrategie für Afghanistan, die im Jahr 2014 erarbeitet wurde", heißt es in der Antwort weiter.

In einer Vielzahl von Einzelfällen setze sich Deutschland im Kontext bilateraler Dialoge oder durch förmliche politische Demarchen für verfolgte Menschenrechtsverteidiger ein. "Angehörige deutscher Auslandsvertretungen haben beobachtend an Gerichtsverhandlungen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie an von Menschenrechtsverteidigern organisierten Veranstaltungen teilgenommen. Öffentliche Erklärungen, formelle und informelle politische Demarchen, Schreiben, bilaterale Gespräche und stille Diplomatie wurden als Instrumente genutzt, um auf Missstände hinzuweisen und die Situation von Menschenrechtsverteidigern zu verbessern." In EU-Menschenrechtsdialogen und politischen Dialogen seien mit den Regierungen einzelner Staaten die Situation von Menschenrechtsverteidigern erörtert und Verbesserungen angemahnt worden. "Dabei ist es jedoch auch sehr wichtig, dass die Aktivitäten deutscher und anderer Auslandvertretungen nicht zu einer Gefährdung der Betroffenen führen", schreibt die Bundesregierung.

Sie verweist zudem auf regionale an deutschen Botschaften organisierte Menschenrechtsseminare in Togo, Panama, Sambia und Malaysia zwischen 2012 und 2014, geplant seien zudem Menschenrechtsseminare zu China und Zentralasien. Weiterhin benennt die Bundesregierung eine Reihe von Ländern, die sie im Rahmen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wegen einer besorgniserregenden Situation von Menschenrechtsverteidigern kritisiert habe, darunter Äquatorialguinea, Burundi, China, Eritrea, Iran, Kambodscha, Laos, Nepal, Russland, Sri Lanka, Syrien und Weißrussland.

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5. Sicherheitsabkommen mit Mexiko

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält am Vorhaben eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko fest. Ziel sei "die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4345). Damit werde ein unmittelbarer Beitrag für die Stärkung der Sicherheit der Bürger in Mexiko geleistet. "Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage und damit einhergehend auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist." In Umsetzung eines solchen Sicherheitsabkommens werde die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität gestärkt. "Dies schließt auch Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte ein."

Man habe überdies nach den Berichten über ein Massaker an 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero im September 2014 in der Zusammenarbeit mit den mexikanischen Behörden keine Veränderungen vorgenommen. "Die bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung zielt auf eine Professionalisierung der Polizeiarbeit in Mexiko ab, die an Recht und Gesetz sowie an die Beachtung der Menschenrechte gebunden ist."

Eine abschließende Bewertung dieser Berichte über das Massaker sei der Bundesregierung gegenwärtig nicht möglich. "Eigene Erkenntnisse über eine Anwesenheit oder direkte Beteiligung von mexikanischen Bundesbehörden bei den Vorfällen in Iguala liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie verfolgt die Entwicklung aber weiter." Die Deutsche Botschaft in Mexiko habe entsprechende Presseberichte ausgewertet, Hintergrundinformationen bei Organisationen der Zivilgesellschaft erfragt und sich gegenüber mexikanischen Regierungsstellen um Aufklärung bemüht.

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6. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach deutschen Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien vor dem Hintergrund der saudisch geführten Militärintervention im Jemen fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4564). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Rüstungsexportgenehmigungen für Saudi-Arabien in den Monaten Februar, März und April 2015 erteilt wurden. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Interventionen Saudi-Arabiens im Jemen, aber auch in Bahrain, im außen- und sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 199 - 20. April 2015 - 15.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2015

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