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BUNDESTAG/5051: Heute im Bundestag Nr. 252 - 18.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 252
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Mai 2015, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. 24 Neonazi-Konzerte und Liederabende
2. 49 Rechtsextreme Veranstaltungen
3. Gesundheitskarte für Asylbewerber
4. Keine Bewertung zu Post-Tochterfirmen
5. Tarifeinheitsgesetz nicht branchenbezogen
6. Niedriglohnsektor Leiharbeit


1. 24 Neonazi-Konzerte und Liederabende

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Sicherheitsbehörden haben im ersten Quartal 2015 bundesweit 24 Musikveranstaltungen von Rechtsextremisten registriert. Es handelte sich um zwölf Konzerte und zwölf Liederabende, wie aus der Antwort (18/4847) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/4667) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

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2. 49 Rechtsextreme Veranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Sicherheitsbehörden haben im ersten Quartal 2015 bundesweit 49 rechtsextreme Demonstrationen registriert. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/4846) auf eine Kleine Anfrage (18/4668) der Fraktion Die Linke weiter hervorgeht, beteiligten sich an den Kundgebungen zwischen 20 und 1.000 Aktivisten. Zumeist waren es Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl. Die größte Demonstration fand am 28. März in Dortmund-Dorstfeld statt.

Ferner registrierten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in den ersten drei Monaten des Jahres bundesweit 43 rechtsextrem beeinflusste Kundgebungen gegen die vermeintliche Islamisierung Deutschlands. Hier lagen die Teilnehmerzahlen im Schnitt deutlich höher. Die größte Veranstaltung dieser Art mit 1.030 Teilnehmern fand am 26. Januar in Suhl (Thüringen) statt.

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3. Gesundheitskarte für Asylbewerber

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung prüft derzeit gemeinsam mit den Ländern die flächendeckende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/4758) auf eine Kleine Anfrage (18/4566) der Fraktion Die Linke. Darin weist sie zugleich den Vorwurf zurück, die jetzigen Regelungen zur Gesundheitsversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) seien unzureichend. Eine Ausweitung der jüngsten Gesetzesänderungen auf den Bereich der Gesundheitsleistungen sei nicht notwendig, da die geltenden Reglungen bereits eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Leistungsberechtigten erlaubten, heißt es in der Antwort.

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4. Keine Bewertung zu Post-Tochterfirmen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, um auf die Neugründungen von Tochterunternehmen bei der Deutschen Post AG zu reagieren. Das stellt sie in ihrer Antwort (18/4775) auf eine Kleine Anfrage (18/4428) der Fraktion Die Linke klar. Die Anwendung verschiedener Tarifverträge in unterschiedlichen Gesellschaften eines Unternehmensverbunds stelle rechtlich keinen Tarifpluralismus dar. Bewertungen zu geschäftspolitischen Entscheidungen von Unternehmen gebe die Bundesregierung nicht ab, schreibt sie weiter.

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5. Tarifeinheitsgesetz nicht branchenbezogen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4822) auf eine Kleine Anfrage (18/4663) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie gehe davon aus, "dass es branchenübergreifend eines sinnvollen Ordnungsrahmens bedarf, der tarifliche Zuständigkeitskonflikte subsidiär löst", schreibt die Regierung weiter. Sie weist in der Antwort auch die Kritik zurück, der Betriebsbegriff sei im Gesetzentwurf nicht ausreichend definiert worden. Der zugrunde zu legende Betriebsbegriff entspreche dem verfassungsrechtlichen Betriebsbegriff, so die Regierung.

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6. Niedriglohnsektor Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Überdurchschnittlich viele Leiharbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4786) auf eine Kleine Anfrage (18/4619) der Fraktion Die Linke aus. Darin heißt es, dass im Dezember 2013 rund 65 Prozent (400.000) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten aus Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung im "unteren Entgeltbereich" arbeiten würden. Der bundeseinheitliche Schwellenwert dafür lag im Dezember 2013 bei 1973 Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 252 - 18. Mai 2015 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2015

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