Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5100: Heute im Bundestag Nr. 301 - 11.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 301
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Juni 2015, Redaktionsschluss: 14.15 Uhr

1. Linke gegen Schiedsgerichte
2. Menschenrechte in Aserbaidschan


1. Linke gegen Schiedsgerichte

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Durch das geplante Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA soll es keine Paralleljustiz für internationale Konzerne geben. Dafür setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5094) ein, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.

Deshalb soll die Bundesregierung im Europäischen Rat verbindlich erklären, dass sie keinem Freihandels- und Investitionsabkommen zustimmen wird, dass Klageprivilegien für Unternehmen und Investoren enthält, fordert die Fraktion. Außerdem soll die Regierung das CETA-Abkommen mit Kanada als unannehmbar zurückweisen und sich in den Gremien der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die TTIP-Verhandlungen mit den USA gestoppt werden.

Das geplante Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ist heftig umstritten, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ebenso werde seit Monaten über das bereits ausgehandelte Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada kontrovers diskutiert. Massiver Kritik unterworfen seien besonders die Sonderklagerechte, die Investoren das Recht einräumen würden, Staaten zu verklagen, sowie die privaten Schiedsgerichte, die ohne Berufungsinstanz über diese Klagen entscheiden könnten.

Die EU-Kommission habe die Empörung über die Schiedsverfahren zur Kenntnis genommen und Reformvorschläge veröffentlicht. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wolle alternativ zu privaten Schiedsgerichten einen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshof einrichten, vor dem Streitfälle zwischen Konzernen und Regierungen entschieden werden, schreibt die Fraktion. Doch beide Vorschläge würden nicht verhindern, dass ein paralleles Rechtssystem entstehe, in dem ausschließlich ausländischen Investoren Sonderrechte eingeräumt würden. Dies sei abzulehnen.

*

2. Menschenrechte in Aserbaidschan

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Vor dem Hintergrund der in Aserbaidschans Hauptstadt Baku vom 12. bis 28. Juni 2015 stattfindenden Europaspiele (European Games) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Aserbaidschan einzusetzen. Die Bundesregierung solle "deutlich entschiedener" die Notwendigkeit der Respektierung der Grund- und Menschenrechte aller Bürger einfordern und die Wichtigkeit der Einleitung demokratischer und rechtstaatlicher Reformen sowie eines aktiven Kampfes gegen Korruption betonen, heißt es in einem Antrag (18/5097), der am Freitag im Plenum des Bundestag beraten und über den im Anschluss sofort abgestimmt wird. Zugleich solle die Bundesregierung auch innerhalb der Vereinten Nationen die "fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan" thematisieren. Auf höchster politischer Ebene soll sie sich zudem für die sofortige Freilassung und Rehabilitierung der politischen Gefangenen im Land einsetzen und die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anmahnen.

Zu den offiziellen Veranstaltungen der Europaspiele - einer neuen kontinentalen Sportveranstaltung der Vereinigung der Europäischen Olympischen Komitees - soll die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen nicht mit hochrangigen Vertretern teilnehmen und zugleich auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass seitens der Mitgliedstaaten und Institutionen der Europäischen Union ebenso verfahren wird. Die Vergabe der Europaspiele nach Aserbaidschan wird von der Fraktion kritisch gesehen. Man respektiere die Autonomie des Sports, heißt es. Es bestünde jedoch für Sportveranstalter, Sportverbände und Sportorganisationen eine besondere Verantwortung, sich bei der Vergabe und Durchführung von internationalen Sportgroßereignissen mit der Situation im Ausrichterstaat zu beschäftigen.

Das Argument, mit der Vergabe könne positiver Einfluss auf eine Demokratisierung in den Austragungsländern genommen werden, greift aus Sicht der Grünen nicht. Dies zeigten die Erfahrungen der letzten Jahre. So seien die Olympischen Sommerspiele in Peking 2008 und die Olympischen Winterspiele in Sotschi 2014 Beispiele dafür, dass Sportgroßveranstaltungen "nicht notwendigerweise zu einer verbesserten Menschenrechtslage vor Ort beitragen, sondern eher das Gegenteil bewirkt haben".

Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, einen internationalen Politikrahmen für Sport und Menschenrechte zu initiieren und umzusetzen, der für künftige Sportgroßveranstaltungen klare Verpflichtungen für Ausrichterstaaten und Sportveranstalter benennt. Zugleich müssten darin verbindliche und transparente Kontrollmechanismen festgelegt und dabei insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure gestärkt werden, heißt es in dem Antrag.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 301 - 11. Juni 2015 - 14.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang