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BUNDESTAG/5376: Heute im Bundestag Nr. 576 - 05.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 576
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 05. November 2015, Redaktionsschluss: 09.19 Uhr

1. Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung
2. Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung
3. Gegen europäische Einlagensicherung
4. Anpassungen beim Russland-Embargo


1. Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) befassen. Grundlage der am Mittwoch, den 11. November, um 11:00 Uhr beginnenden Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419). Die Anhörung findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt.

Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Kohle als Brennstoff sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung nicht mehr gefördert werden. Außerdem ist vorgesehen, für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einzuführen. Für selbst verbrauchten KWK-Strom werde in Zukunft keine Förderung mehr gewährt, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende KWK-Umlage soll steigen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen. Mit dem Verzicht auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Kohle als Brennstoff betrieben werden, werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem Entwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Roland Mohr (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft), Hildegard Müller (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Markus Blesl (Universität Stuttgart - Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung), Udo Wichert (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen), Werner Neumann (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Christian Noll (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) und Detlef Raphael (Deutscher Städtetag).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) In diesem Jahr sind nach Angaben der Bundesregierung bisher rund 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks (SPD), am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe berichtete, lag diese Zahl vor rund zehn Jahren noch bei etwa 500, im vergangenen Jahr bereits bei rund 7.000 bis 8.000 minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung. Hinzu komme, dass das Durchschnittsalter der Betroffenen gesunken sei: "Die hier ankommenden Kinder und Jugendlichen sind immer jünger", sagte Marks.

Die im Zuge des am 1. November in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossenen Änderungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Betroffenen waren nach den Worten Marks "dringend" notwendig. In Kommunen, die besonders viele minderjährige Flüchtlinge aufgenommen hatten, seien Betreuung und Unterbringung zuletzt teils "nicht mehr bedürfnisgerecht" zu gewährleisten gewesen.

Mit dem Gesetz solle unter anderem sichergestellt werden, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Es gebe nunmehr es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht, wobei bei der Verteilung das Kindeswohl und das Schutzbedürfnis im Vordergrund stehen würden. Marks wies auf den besonderen Schutz der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention: Die Betroffenen haben demnach Anspruch darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Die Staatssekretärin räumte ein, dass bisher minderjährige unbegleitete Flüchtlinge "statistisch nicht richtig erfasst" worden seien. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehe fortan aber eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung zu diesen minderjährigen Flüchtlingen vor.

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3. Gegen europäische Einlagensicherung

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sprechen sich gegen die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung im Rahmen der Bankenunion aus. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Defizite eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung unterbleibt, heißt es in einem von den beiden Fraktionen gemeinsam eingebrachten Antrag (18/6548), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem wird gefordert, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene umgesetzt und die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden.

Die Fraktionen erinnern an die europäische Einlagensicherungsrichtlinie, mit der einheitliche Regeln für die Systeme und deren Ausstattung geschaffen worden waren. Dadurch seien die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter gestärkt worden. In Deutschland bestehe mit den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen der privaten und öffentlichen Banken sowie den institutseigenen Einrichtungen der Volks- und Raiffeisenbanken und des Sparkassensektors ein gewachsenes und bewährtes System der Einlagensicherung.

Die Fraktionen vertreten die Auffassung, dass die im Bericht der "fünf Präsidenten" vom 22. Juni 2015 enthaltenen Vorschläge für eine gemeinsame Einlagensicherung "nicht akzeptabel" seien. "Die deutschen Einlagensicherungssysteme sind gut aufgestellt. Die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine gemeinsame europäische Einlagensicherung schafft kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa und trägt nicht zur Stabilität der Banken bei", argumentieren die Koalitionsfraktionen. Es dürfe den Mitgliedstaaten nicht ermöglicht werden, "die Folgen nationaler politischer Entscheidungen und die daraus resultierenden Bankrisiken auf einen gemeinschaftlichen Fonds zu verlagern", heißt es in dem Antrag der Fraktionen.

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4. Anpassungen beim Russland-Embargo

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung nimmt aufgrund von EU-Vorgaben Anpassungen der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland vor und führt neue Informationspflichten ein. Es seien nur zwei bis vier Anwendungsfälle pro Jahr zu erwarten, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Fünften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/6522). Zu den Alternativen schreibt die Bundesregierung: "Die Umsetzung der EU-Vorgaben lässt keinen Raum für Alternativen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 576 - 5. November 2015 - 09.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2015

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