Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5382: Heute im Bundestag Nr. 582 - 09.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 582
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 09. November 2015, Redaktionsschluss: 16.18 Uhr

1. Änderungen bei Betriebsrente begrüßt
2. Vorstoß gegen Befristungen
3. Vorgangsbearbeitung beim BKA
4. Auslandseinsätze von Polizei und Zoll


1. Änderungen bei Betriebsrente begrüßt

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung findet unter Experten weitgehend Zustimmung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag deutlich. Der Regierungsentwurf (18/6283) sei insgesamt sachgerecht, urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde.

Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht "nicht gerade erfreulich". Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter.

Die Regelung führe "auf den ersten Blick" zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. "Des einen Freud ist des anderen Leid", sagte er. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe.

Die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Informationspflichten wurden Seitens des DGB begrüßt. Bedauerlich sei jedoch, dass Auskünfte nur auf ausdrückliches Verlangen hin und nicht turnusmäßig erteilt werden sollen. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten nannte die Informationspflichten einen zentralen Bestandteil für die betriebliche Altersversorgung. Gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen sei es jedoch für die Beschäftigten oft schwierig, Informationen zu finden.

Positiv bewerteten die Experten auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf. Danach sollen Pensionsfonds nicht mehr wie bislang eine Garantie auf die Rente geben müssen, was ihre Anlagemöglichkeiten einschränke, erläuterte Dietmar Keller von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dennoch gebe es eine garantierte Rente, für die der Arbeitgeber einstehen müsse, falls der Pensionsfonds dazu nicht in der Lage ist, sagte er.

Man könne so wegkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft, lobte Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Gebraucht würden neue Ansätze, auch weil bei den Versicherungen "zu viel Geld versickert". Es sei möglich, jenseits der Versicherungsformen attraktive Renditen zu erwirtschaften. Realistisch seien 1,5 bis 2 Prozent bei relativ geringem Risiko, sagte Kleinlein. Auch Carsten Velten, Betriebsrenten-Experte der Telekom, sieht in dem Änderungsantrag einen Weg, sich von den Versicherungen zu lösen, da die Arbeitgeber selbst interessante Versicherungsangebote machen könnten. Aus Sicht des DGB ist der Änderungsantrag ein akzeptabler Vorschlag um den Problemen der Niedrigzinsphase zu begegnen. Wichtig sei aber, die Beschäftigten über Chancen aber auch Risiken zu informieren, sagte DBG-Vertreter Abel. Ebenso wie Florian Swyter von der BDA forderte er eine schnelle Lösung. Im anderen Falle drohten insbesondere Neurentnern ab 2016 erhebliche Abschläge bei der Betriebsrente.

*

2. Vorstoß gegen Befristungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Viele Wissenschaftler an Universitäten müssen mit sehr kurzen Vertragslaufzeiten von lediglich bis zu einem Jahr zurechtkommen. Dieses soll nun geändert werden. Wissenschaftliche Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen nicht mehr in so starkem Maß befristet werden wie bisher. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/6489) vorgelegt. Eine im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hatte "Hinweise" ergeben, "dass der Anteil von Befristungen - insbesondere über sehr kurze Zeiträume - ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war, noch vertretbar erscheint", schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen reichen die im Gesetz vorgesehen Änderungen nicht aus.

Zu diesem Thema hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem 11. November 2015, um 9:30 Uhr in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in den Saal (3.101) zu einer Öffentlichen Anhörung zum Thema "Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" eingeladen. Der Anhörung liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6489), der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) (18/1463) und der Antrag der Fraktion Die Linke "Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern" (18/4804) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "In die Zukunft investieren - Ein Wissenschaftswunder initiieren" (18/5207) zugrunde. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, mitberatend sind der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Haushaltsausschuss. Weitere Grundlage ist die Unterrichtung durch die Bundesregierung "Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013" (17/13670).

Liste der Sachverständigen

Dr. Nikolaus Blum, Kaufmännischer Geschäftsführer, Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH

Dr. Matthias Goldmann, Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg

Professor Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bonn

Professor Dr. Thomas Hofmann, Vizepräsident für Forschung und Innovation Technische Universität München

Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Frankfurt

Ute Kittel, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Leiterin des Fachbereichs 5 Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin

Antonia Kühn, Leiterin der Abteilung Hochschule, Wissenschaft und Forschung beim Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Professor Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis, Geschäftsführender Direktor Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Professor Dr. Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, München Allianz der Wissenschaftsorganisationen

Professor Dr. Peter Strohschneider Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Bonn

Dr. Anna Tschaut, Bundesvorsitzende THESIS e. V. - Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte, Wabern

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

*

3. Vorgangsbearbeitung beim BKA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Ergebnisse der Projektgruppe "Informationsmanagement" beim Bundeskriminalamt (BKA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6416). Wie die Regierung darin ausführt, wurde im Zusammenhang mit den Ereignissen um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bei der Vorgangsbearbeitung des BKA "Optimierungspotential festgestellt". Zu der Person Edathy lagen den Angaben zufolge in zwei voneinander unabhängigen Vorgängen im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA Informationen vor. Bei Recherchen von unterschiedlichen Bereichen des BKA habe eine "Verbindung zwischen Sebastian Edathy als MdB und der ,Operation Selm' nicht hergestellt werden" können. Aus diesem Grund sei die Projektgruppe "Informationsmanagement" eingesetzt worden. Diese habe Lösungsansätze für den geschilderten Sachverhalt erarbeitet, die zwischenzeitlich fast vollständig umgesetzt worden seien.

So erfolgte laut Vorlage unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten "eine Fortentwicklung, die bei Recherchen nun auch Treffer in Vorgängen anderer Organisationseinheiten erzeugen kann". Dabei werde die andere Organisationseinheit über den Recherchetreffer unterrichtet, um den anschließenden Informationsaustausch sicherzustellen.

Als weitere Lösungsansatz wird in der Antworet die Schaffung eines einheitlichen "Berechtigungssets" für die Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem genannt. Dadurch könne "jeder kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter auch in von anderen Abteilungen geführten Vorgängen Treffer erzeugen, wenn diese nicht von der vorgangsführenden Organisationseinheit als "eingeschränkt recherchierbar" eingestuft wurden". Ferner sei die Übersichtlichkeit der Personenrecherche im Vorgangsbearbeitungssystem optimiert worden.

Insgesamt gliederten sich die drei Maßnahmen in 27 Arbeitspakete, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Davon seien 24 Arbeitspakete umgesetzt. Die drei ausstehenden Arbeitspakete beinhalteten lediglich Optimierungen. Der vollständige Abschluss der Arbeitspakete sei für Mai/Juni 2016 geplant.

*

4. Auslandseinsätze von Polizei und Zoll

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Insgesamt 110 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind mit Stand vom 30. September dieses Jahres an insgesamt 14 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6532) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6348) mit dem Titel "Polizei- und Zolleinsätze im Ausland" hervor.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 582 - 9. November 2015 - 16.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang