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BUNDESTAG/5438: Heute im Bundestag Nr. 638 - 02.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 638
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 17.31 Uhr

1. Panzerlieferung nicht zu stoppen
2. Breitbandausbau auf dem Vormarsch
3. Koalition will Parteiengesetz ändern
4. Linke: Afghanen nicht abschieben
5. Grüne: Mehr UN-Präsenz in Burundi
6. Forschungsförderung des Bundes


1. Panzerlieferung nicht zu stoppen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Lieferung von Leopard-2-Kampfpanzern an den arabischen Staat Katar wird mehr gestoppt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lehnte am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6647) ab, in dem gefordert worden war, die Lieferung von Panzern und anderen Kriegswaffen nach Katar unverzüglich zu stoppen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, dass die bereits erteilte Genehmigung an die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG von der Bundesregierung zurückgenommen werden sollte. Zur Begründung wurde ein Auszug aus einer Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom 8. Oktober 2014 beigefügt, in der der Minister erklärte hatte, eine Lieferung von Leopard-Kampfpanzern in den arabischen Raum lasse sich nicht rechtfertigen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die Genehmigung für den Export habe erteilt werden müssen. Katar habe zugesichert, dass die Panzer nicht im Jemen eingesetzt werden würden. Die SPD-Fraktion erinnerte daran, dass die Genehmigung für den Export bereits aus dem Jahr 2012 stamme. Die rechtliche Lage habe sich seitdem nicht geändert. Sympathien für den Export habe man nicht. Von Seiten der Bundesregierung wurde auf mögliche Schadenersatzansprüche verwiesen, wenn auf den positiven Entscheid nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz kein positiver Bescheid nach dem Außenwirtschaftsgesetz gefolgt wäre.

Die Fraktion Die Linke wies die Argumentation der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zurück. Wenn die jetzt zu liefernden Panzer nicht im Jemen eingesetzt würden, könnten bereits vorhandene Panzer im Jemen zum Einsatz kommen. Es wäre ein Betrag für mehr Frieden und weniger Flüchtlinge, wenn keine Waffen mehr hergestellt und exportiert werden würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, wenn man sich die Lage in Katar anschaue, dann dürften mögliche Schadenersatzansprüche kein Maßstab für eine Panzerlieferung sein.

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2. Breitbandausbau auf dem Vormarsch

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Seit dem 1. November können Kommunen und Landkreise Bundesmittel für den Ausbau digitaler Breitbandnetze beantragen. Wie Mitarbeiter des zuständigen "Breitbandbüros des Bundes" dem Tourismusausschuss am Mittwoch berichteten, sind im ersten Monat 13 entsprechende Anträge eingegangen. Das privat betriebene Breitbandbüro ist mit derzeit 17 Beschäftigten ein "Kompetenzzentrum" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bürgern und öffentlicher Hand als Anlaufstelle für Beratung und Information zur Verfügung steht. Es entstand im Jahr 2010, damals noch unter dem Dach des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Bundesregierung will bis 2018 in ganz Deutschland einen schnellen Internetzugang gewährleisten. Das bedeutet den flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen mit einer Leistung von mindestens 50 Megabits pro Sekunde. Derzeit liegt der Versorgungsgrad bei 68,7 Prozent mit allerdings erheblichen regionalen Unterschieden. Die Städte sind zu durchschnittlich 85,3 Prozent mit schnellem Internetzugang ausgestattete, ländliche Räume zu lediglich 26,1 Prozent. Im Bundesländervergleich liegen die drei Stadtstaaten an der Spitze, die westdeutschen Flächenländer befinden sich im Mittelfeld, Schlusslichter sind Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Bund will den Breitbandausbau mit zwei Milliarden Euro fördern zuzüglich 700 Millionen als Soforthilfe für die Länder. Eine entsprechende Richtlinie gibt es seit dem vergangenen Oktober. Als förderungswürdig gelten sogenannte "weiße NGA-Flecken", wobei das Kürzel "NGA" für "Next Generation Access" steht. Gemeint sind Regionen, in denen es keine Breitbandversorgung gibt, und auch keine Aussicht besteht, dass private Anbieter in den nächsten drei Jahren unter marktwirtschaftlichen Bedingungen, also ohne Beihilfe der öffentlichen Hand, solche Netze zur Verfügung stellen.

In diesen Fällen können Beratungsleistungen bis zum Preis von 50.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Für die einzelnen Ausbauprojekte liegt die Förderquote in der Regel bei 50 Prozent, doch können wirtschaftlich schwache Kommunen Bundeszuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionssumme erhalten. Die maximale Förderung für ein Projekt beträgt 15 Millionen Euro. Die betroffenen Gebietskörperschaften müssen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent aufbringen. Allerdings sollen die Förderprogramme so ausgestaltet werden, dass durch die Kombination von Bundes- und Landeszuschüssen eine bis zu 90-prozentige Subventionsquote erreicht werden kann.

Denkbar sind dabei zwei Modelle der Kooperation von öffentlicher Hand und privaten Anbietern. Ein Unternehmen kann sich auf mindestens sieben Jahre verpflichten, Netzausbau, Netzbetrieb und das Angebot von Internetdiensten sicherzustellen. Die jährlich anfallende "Wirtschaftlichkeitslücke" zwischen Investitionen und Ertrag wird dann aus öffentlichen Mitteln aufgefüllt. In der anderen Variante bauen Landkreise oder Kommunen die Netze aus, die dann auch in öffentlichem Besitz bleiben, während private Anbieter für Netzbetrieb und Dienste sorgen.

Das Breitbandbüro erfreut sich eines mäßigen, doch immerhin steigenden Zuspruchs. Im Jahr 2014 organisierte es 21 Informationsveranstaltungen für kommunale Mitarbeiter. In diesem Jahr waren es bisher 31, für das erste Quartal 2016 sind bereits 17 geplant.

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3. Koalition will Parteiengesetz ändern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Das Parteiengesetz soll nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion in mehreren Punkten geändert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen (18/6879) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Danach sollen unter anderem die "Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltende Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung" erhöht werden. Diese Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, schreiben die beiden Fraktionen zur Begründung. Nach ihrem Willen sollen diese Beträge entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben werden.

Durch die vorgesehene Neuregelung erhielten die Parteien laut Vorlage für jede für sie abgegebene Stimme pro Jahr statt 0,70 Euro künftig 0,83 Euro, wobei der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen von 0,85 Euro auf 1 Euro angehoben werden soll. "Für jeden Euro, den eine Partei als Zuwendung (eingezahlten Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat, erhöht sich der Betrag von 0,38 Euro danach um 0,07 Euro auf 0,45 Euro, wobei weiterhin nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt werden", heißt es in der Begründung weiter. Ab dem Jahr 2017 soll demnach eine "automatische weitere jährliche Erhöhung in dem gleichen Verfahren wie bei der jährlichen Erhöhung der absoluten Obergrenze" stattfinden.

Ferner sollen der Vorlage zufolge bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden.

Zudem soll eine Partei, die sechs Jahre hindurch gegen ihre verfassungs- und parteienrechtliche Rechenschaftspflicht verstößt, ihre Rechtsstellung als Partei verlieren. Zugleich soll die Festsetzung von Zwangsgeld durch den Bundestagspräsidenten zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ermöglicht werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einbeziehung der Mitgliedsbeiträge bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern sowie die "Nichtberücksichtigung gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltlicher Leistungen als Parteieinnahmen auch bei Nichtmitgliedern" vor. Schließlich sollen laut Vorlage Mittel, die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangen sind, unmittelbar dem Bundeshaushalt zugeführt werden.

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4. Linke: Afghanen nicht abschieben

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke bei den Bundesländern für eine Aussetzung von Abschiebungen von Flüchtlingen aus Afghanistan einsetzen. In einem Antrag (18/6869), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion zudem, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu beauftragen, gegenüber den Ländern sein Einverständnis für eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen für Afghanen zu erklären und sich für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Ferner soll der Ressortchef der Vorlage zufolge dafür sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "keine Widerrufe von Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen oder eines subsidiären Schutzes unter Hinweis auf eine angeblich positiv veränderte Lage oder angeblich sichere Fluchtalternativen in Afghanistan vornimmt". Ebenso soll der Minister laut Antrag dafür Sorge tragen, dass afghanischen Asylsuchenden der Zugang zu Integrationskursen ermöglicht wird "und sie soweit möglich in beschleunigten schriftlichen Verfahren anerkannt werden, wobei geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe besonders berücksichtigt werden müssen".

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5. Grüne: Mehr UN-Präsenz in Burundi

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnt vor einem drohenden Bürgerkrieg in Burundi. "Die Menschenrechtslage in Burundi verschlechtert sich täglich und eine politische Lösung scheint in weite Ferne gerückt", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag, der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht (18/6883). Die Tatsache, dass sich Präsident Pierre Nkurunziza für ein drittes Mandat habe aufstellen lassen, obwohl die Verfassung eine Obergrenze von zwei Mandaten vorsehe, habe die schwersten Unruhen seit Ende des Konflikts vor zehn Jahren ausgelöst. "Auch wenn derzeit die Fronten noch zwischen der politischen Opposition beziehungsweise der Zivilgesellschaft und der Regierung verlaufen, befürchten Beobachter die Instrumentalisierung ethnischer Zugehörigkeiten durch Regierungsmitglieder; manche sprechen sogar von einem drohenden Genozid."

Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen, aber auch die Europäische Union und die regionalen Partner Burundis, ihre diplomatischen Anstrengungen verstärken, um alle politischen Akteure in Burundi wieder an einen Tisch zu bringen und weitere Menschenrechtsverletzungen und einen drohenden erneuten Bürgerkrieg abzuwenden. Außerdem solle Deutschland eine verstärkte UN-Präsenz in Burundi politisch und personell sowie die Beobachtermission der Afrikanischen Union materiell, finanziell und politisch "nach Kräften" unterstützen, insbesondere damit sie auch im Landesinneren tätig werden könne.

Die Abgeordneten fordern außerdem, "das in Deutschland vorhandene Instrumentarium zur Früherkennung und Verhinderung von schwersten Menschenrechtsverletzungen zu stärken, indem eine Strategie zur institutionellen und programmatischen Verankerung der Schutzverantwortung auf nationaler Ebene ausgearbeitet und geprüft wird, inwiefern eine Version des amerikanischen 'Atrocities Prevention Board' auch für Deutschland in Frage kommt".

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6. Forschungsförderung des Bundes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Forschungsförderung des Bundes geht es in einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6798). Die Bundesregierung soll die verschiedenen Richtlinien der Forschungsförderung benennen und zu den Vorgaben für die Einstellung von Personal Auskunft geben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 638 - 2. Dezember 2015 - 17.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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