Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5451: Heute im Bundestag Nr. 651 - 09.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 651
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 09. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Massenverfahren beim BKA
2. Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten
3. Ziele der Scientology-Organisation
4. Einsatz mobiler Röntgenfahrzeuge
5. 9,16 Millionen Euro für Bundespolizei
6. 48,6 Millionen für Holocaust-Überlebende
7. Gute Erfahrungen mit ÖPP-Projekten


1. Massenverfahren beim BKA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Umfangs- oder Massenverfahren" beim Bundeskriminalamt (BKA) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6536). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden solche Verfahren beim BKA dann geführt, wenn im Rahmen von Ermittlungen beziehungsweise operativen Auswertungen eine Vielzahl von Daten zu möglichen Straftaten beziehungsweise Tatverdächtigen bearbeitet werden. Bei der Verfolgung von Internetkriminalität, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, gehörten Umfangs- und Massenverfahren zum allgemeinen Ermittlungsgeschäft und stellten in der Regel keine Besonderheit dar.

*

2. Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein Analyseprojekt des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu Anti-Asyl-Aktivitäten ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/6888) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6724). Wie die Regierung darin ausführt, haben das BfV und das BKA vor dem Hintergrund der aktuellen rechtsextremistischen Anti-Asyl-Agitation und der zunehmenden Straftaten gegen Asylunterkünfte im Juli 2015 begonnen, die bereits bestehende Zusammenarbeit der beiden Behörden im Rahmen des Projektes "Datenanalyse Anti-Asyl-Aktivitäten" durch einen "zeit- und sachgerechten Informationsaustausch weiter zu intensivieren".

Im genannten Analyseprojekt würden Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Asylthematik zusammengeführt, bewertet, gegeneinander abgeglichen und aufbereitet, heißt es in der Vorlage weiter. Ziel ist es den Angaben zufolge, "mittels der auf diesem Weg identifizierten Schwerpunktregionen im Anti-Asyl-Kontext Ansätze für operative Maßnahmen zu gewinnen und aussagekräftige Lagebewertungen im Themenfeld Anti-Asyl-Aktivitäten von Rechtsextremisten zu erstellen und die Auskunftsfähigkeit von Verfassungsschutz und Polizei in diesem Bereich sicherzustellen". Das Trennungsgebot zwischen Polizei- und Nachrichtendiensten werde gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei der Bearbeitung des Analyseprojektes beachtet.

*

3. Ziele der Scientology-Organisation

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Scientology-Organisation ist nach Auffassung der Bundesregierung weder eine Religions- noch eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Grundgesetz-Artikel 4 und 140 in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung, "da ihre Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten, konkret die entgeltliche Vermittlung von Leistungen und die Werbung hierfür, ausgerichtet sind". Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/6887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6726) weiter hervorgeht, hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 22. März 1995 (5 AZB 21/94) explizit festgestellt, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der genannten Verfassungsartikel ist. "Die religiösen und weltanschaulichen Lehren seien nur ein Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele", heißt es in der Antwort weiter.

*

4. Einsatz mobiler Röntgenfahrzeuge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den "Einsatz von mobilen Röntgenfahrzeugen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6721). Wie die Regierung darin ausführt, verwendet die Zollverwaltung "im Bereich der mobilen Röntgendetektion zwei verschiedene Anlagentypen, die in beiden Fällen die konventionelle Röntgentechnik (Durchleuchtung eines Objekts mittels Röntgenstrahlung) nutzen". Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt haben laut Vorlage keine mobile Röntgenfahrzeuge in ihrer Ausstattung und setzen diese Technik auch nicht ein. Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz, im Bundesnachrichtendienst sowie bei der Bundeswehr und beim Militärischen Abschirmdienst werden den Angaben zufolge keine mobilen Röntgenfahrzeuge eingesetzt.

*

5. 9,16 Millionen Euro für Bundespolizei

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2015 über- und außerplanmäßige Ausgaben von insgesamt 5,28 Millionen Euro bewilligt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/6952) hervor.

Ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums gab es eine über- und außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9,16 Millionen Euro für die Erstattung von Selbstkosten für die Unterbringung von Bundespolizeidienststellen auf Bahnhöfen, Flug- und Seehäfen.

*

6. 48,6 Millionen für Holocaust-Überlebende

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 48,6 Millionen Euro für einen höheren Bundesbeitrag zum Programm der Conference on Jewish Material Claims Against Germany für Einmalhilfen an Holocaust-Überlebende zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/6953) hervor. Die überplanmäßige Ausgabe war aufgrund gestiegener Antragszahlen notwendig, heißt es weiter.

*

7. Gute Erfahrungen mit ÖPP-Projekten

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bund hat mit den bisherigen Projekten der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Die Projekterwartungen werden erfüllt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht (18/6898) über ÖPP-Projekte im Betrieb hervor.

Die ÖPP-Projekte des Bundes würden sich durch eine hohe Termin- und Kostentreue auszeichnen, heißt es weiter. Die bauliche Qualität befinde sich auf einem "hohen" Niveau. Die bei ÖPP erwarteten Wirtschaftlichkeitsvorteile hätten sich weitgehend bestätigt. Auch die Flexibilität der vertraglichen Gestaltung im Hinblick auf die langfristige Bindung werde positiv beurteilt.

Instrumente und Regelungen zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Qualitätssicherung im Betrieb würden im Vertragswerk berücksichtigt, führt die Bundesregierung in ihrem Bericht aus. Es würden regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden und die richtige Verteilung werde als zweckmäßig und zufriedenstellend beurteilt. Sofern eine projektbezogene Zufriedenheitseinschätzung vorliege, seien Auftraggeber und Nutzer mit Qualität und Quantität der Leistungserbringung durch den privaten Partner sehr zufrieden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 651 - 9. Dezember 2015 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang