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BUNDESTAG/5517: Heute im Bundestag Nr. 031 - 18.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 031
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Januar 2016, Redaktionsschluss: 11.17 Uhr

1. Verbesserung der Wasserqualität
2. Motorsoftware soll offengelegt werden
3. 2.777 Wildunfälle auf den Straßen
4. Barrierefreiheit an Kleinbahnhöfen
5. Digitales Testfeld auf der A9


1. Verbesserung der Wasserqualität

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Mit den vom Bundeskabinett Mitte Dezember 2015 beschlossenen Novellen der Oberflächengewässerverordnung beziehungsweise des Düngegesetzes sieht die Bundesregierung wichtige Vorhaben zu einer Verbesserung der Wasserqualität in Deutschland auf den Weg gebracht. Damit sollen vor allem schädliche Nährstoffeinträge reduziert werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7179) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6972) hervor. Die Fragesteller hatten sich vor allem nach der Einhaltung der Gewässerqualität und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erkundigt.

In der Oberflächengewässerverordnung sollen demnach erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für unter anderem Gesamt-Phosphor, Ammoniak und Nitrit gestellt werden. Sie sollen sowohl für den "sehr guten ökologischen Zustand (Hintergrundwert)" als auch für den "guten ökologischen Zustand (Orientierungswert)" differenziert nach Gewässertyp aufgeführt werden. Die Bundesregierung betont, dass ein Nicht-Einhalten dieser Werte nicht automatisch zu einer Verfehlung der Wasserqualitätsziele führe. Im Vordergrund stünden biologische Qualitätsparameter, physikalisch-chemische Qualitätskomponenten würden gemäß WRRL unterstützend benutzt. Zudem werde die Wasserqualität nicht nur von Stoffeinträgen, sondern geraden bei Fließgewässern auch durch hydromorphologische Faktoren beeinflusst.

Ziel der Novellierung der Düngeverordnung auf Grundlage des überarbeiteten Düngegesetzes sei eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Umwelt, heißt es in der Antwort. Enthalten seien neue und erhöhte Anforderungen an die Anwendung von Düngemitteln. Allerdings kämen "relevante Anteile" der Stickstoff- und Phosphateinträge in Gewässer auch aus Quellen, die nicht vom Geltungsbereich der Düngeverordnung umfasst seien. Durch die Verordnung allein könne daher "nicht sichergestellt werden, dass für alle betroffenen Wasserkörper ein guter ökologischer Zustand erreicht wird", schreibt die Bundesregierung.

In Hinblick auf eines der Kernziele der WRRL, die Erreichung einer guten Wasserqualität, stellt die Bundesregierung dar, dass im ersten Zyklus (2009 bis 2015) bei 82 Prozent der 9.900 Oberflächengewässer und 36 Prozent der 1.000 Grundwasserkörper Ausnahmen in Anspruch genommen worden seien. Überwiegend sei dabei auf eine in der WRRL vorgesehene Fristverlängerung zurückgegriffen worden. Nur in "wenigen Fällen" seien, ebenfalls auf Grundlage der WRRL, weniger strenge Umweltziele festgelegt worden, etwa dort, wo durch jahrzehntelangen Bergbau erhebliche Vorbelastungen vorgelegen hätten.

In Bezug auf die in der WRRL vorgesehenen ergänzenden Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verweist die Bundesregierung auf Erfahrungen in den Ländern mit Agrarumweltmaßnahmen sowie Beratungsprogrammen. "Freiwillige Maßnahmen" könnten aber nur teilweise die Defizite beheben. Grundlegende Maßnahmen, darunter fielen quellen- und stoffbezogenen Ansätze sowie die Ausweisung von Schutzgebieten, seien weiterhin von besonderer Bedeutung. In Hinblick auf die Ziele der WRRL sowie anderer wasserbezogener Richtlinie seien voraussichtlich "zusätzliche Maßnahmen" in anderen Bereichen erforderlichen, heißt es in der Antwort.

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2. Motorsoftware soll offengelegt werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die europäischen Vorschriften sehen derzeit keine grundsätzliche Offenlegung der Fahrzeugsoftware und auch keine verpflichtende Kontrolle durch die Technischen Dienste vor. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6791) zum "VW-Skandal - Erklärung der Abweichung bei Messergebnissen". Die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Untersuchungskommission erarbeite ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit zukünftigen Zulassungsverfahren, heißt es weiter. Die Offenlegung der Motorensoftware werde Teil des Maßnahmenpaketes sein.

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3. 2.777 Wildunfälle auf den Straßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Jahre 2014 insgesamt 2.777 Unfälle mit Beteiligung von Wild erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7175) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6967) hervor. Dabei seien 2.429 Unfälle mit Personenschaden gewesen, heißt es weiter. Zu Wildunfällen auf Bahntrassen würden der Bundesregierung keine Informationen vorliegen. Spezielle Studien über die Wirksamkeit von Wildschutzzäunen sind der Bundesregierung nicht bekannt.

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4. Barrierefreiheit an Kleinbahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes (ZIP) der Bundesregierung wird die Förderfähigkeit von insgesamt 235 "Kleinbahnhöfen" für die Erstellung der Barrierefreiheit geprüft. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7176) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6968) hervor. Für die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Bahnhöfen sollen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Davon will der Bund 50 Millionen Euro tragen.

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5. Digitales Testfeld auf der A9

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Digitale Testfeld an der Autobahn A9 ist ein technologieoffenes Angebot für Automobilindustrie, Zulieferer, Telekommunikationsunternehmen und Forschungseinrichtungen, auf Basis einer angepassten Infrastruktur eigene Entwicklungen und Innovationen zu erproben und weiterzuentwickeln. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6973).

Grundsätzlich würden alle Maßnahmen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem automatisierten und vernetzten Fahren begrüßt und unterstützt, heißt es weiter. Die Maßnahmendurchführung auf dem Digitalen Testfeld Autobahn würden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur koordiniert.

Das Digitale Testfeld Autobahn unterscheide sich von anderen Bundesautobahnen in seiner geplanten infrastrukturseitigen Ausstattung: Diese ermögliche es, die Vernetzung zwischen Fahrzeugen, aber auch zwischen Fahrzeugen und der Infrastruktur zu erproben. Hierzu soll "modernste Sensorik", hochpräzise digitale Karten sowie die aktuellsten Übertragungsstandards für die Echtzeitkommunikation bereitgestellt werden, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 031 - 18. Januar 2016 - 11.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2016

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