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BUNDESTAG/5613: Heute im Bundestag Nr. 127 - 01.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 127
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 01. März 2016, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Schutz vor nicht einvernehmlichem Sex
2. Grüne wollen Bundespolizeibeauftragten
3. Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens
4. Grüne wollen Geschäftsordnung ändern
5. Emissionsreduktion bei Kraftstoffen


1. Schutz vor nicht einvernehmlichem Sex

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Nach der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) hat auch die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf (18/7719) eingebracht, mit dem Schutzlücken des bestehenden Straftatbestands der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung geschlossen werden sollen. Auch die Koalitionsfraktionen haben die Absicht bekundet, Schutzlücken zu schließen. Ein dazu vom Justizministerium erarbeiteter Referentenentwurf ist seit längerem in der Ressortabstimmung, aber noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundestag zugeleitet worden. Gemeinsam ist den Entwürfen das Bestreben, den jetzigen Zustand zu ändern, dass es bei sexuellen Übergriffen oft zu einer Einstellung des Verfahrens nicht etwa wegen Mangels an Beweisen, sondern ausdrücklich wegen Nichterfüllung des Tatbestands kommt.

Während die Grünen in ihrem Gesetzentwurf den Begriff "Sexuelle Nötigung" durch "sexuelle Misshandlung" ersetzen und darunter den Tatbestand weiter fassen, wollen die Linken einen neuen Grundtatbestand der Strafbarkeit "nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen" schaffen. Der deutlich artikulierte Unwillen soll dabei ausreichen, auch wenn es zu keiner Gegenwehr gekommen ist, beispielsweise aus Rücksicht auf die nebenan schlafenden Kinder. Zudem sollen "sexuelle Handlungen unter Ausnutzung besonderer Umstände" unter Strafe gestellt werden, womit vor allem die bestehende Schutzlücke in sogenannten Überraschungsfällen geschlossen werden soll.

Die Fraktion betont in der Begründung, dass an dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" keinesfalls gerüttelt werden solle. Da es gerade bei Sexualdelikten häufig keine Zeugen gibt und daher Aussage gegen Aussage steht, wird es nach Einschätzung der Fraktion auch nach der vorgeschlagenen Neufassung des Strafgesetzes "nicht zwingend mehr Verurteilungen" geben. Doch weiter heißt es in der Begründung: "In Fällen, bei denen aber zusätzliche Beweismittel zur Verfügung stehen und die bisher allein wegen der erwähnten Strafbarkeitslücken ungestraft blieben, werden künftig Verurteilungen ermöglicht."

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2. Grüne wollen Bundespolizeibeauftragten

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten. Dadurch sollen Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Polizisten die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/7616) hervorgeht. Gleichzeitig werde "eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger besonders geeignet erscheinen kann". Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines "nichttransparenten internen Ermittlungsverfahren beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens".

Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der Polizei, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Polizisten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Gleichzeitig werde eine effektive parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei "kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung".

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeszollverwaltung zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre soll er dem Bundestag einen schriftliche Bericht über seine Tätigkeiten sowie "zentrale Forderungen hieraus" erstatten.

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3. Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (18/7617) vorgelegt, die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach soll die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten "keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen". Dazu solle die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass "Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben". Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen wenig erfolgversprechend seien.

Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts "als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten", heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten, klarzustellen, "dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist".

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4. Grüne wollen Geschäftsordnung ändern

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (18/7618) vorgelegt. Danach soll in die Geschäftsordnung ein neuer Abschnitt eingefügt werden mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten. Unter anderem sollen der Vorlage zufolge Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung.

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5. Emissionsreduktion bei Kraftstoffen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten zu Emissionsminderungen im Kraftstoffbereich bis spätestens März 2017 umsetzen. Länder und Verbände sollen ab September 2016 zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf angehört werden. Dies geht aus einer Antwort (18/7523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7429) hervor. Die 2015 verabschiedete Richtlinie (2015/652/EG) sieht vor, dass zur Erreichung der in der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG, 98/70/EG) vorgesehenen CO2-Minderungsziele auch alternative Wege zur Nutzung von Bio-Kraftstoffen genutzt werden können. Die Richtlinie muss bis April 2017 in nationales Recht umgesetzt werden.

Eine dieser Alternativen ist die Upstream-Emissionsreduktion (UER). Bei der UER werden Effizienzsteigerungen bei der Förderung von Erdöl als Emissionsreduktion verbucht. Wie genau die Anrechnung funktionieren soll beziehungsweise wie beispielsweise Doppelanrechnungen vermieden werden können, ist noch unklar. Laut Antwort erarbeitet die EU-Kommission derzeit nichtlegislative Leitlinien dazu. Von diesen Leitlinien hänge daher im Fall der UER auch der Umsetzungszeitplan ab, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 127 - 1. März 2016 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2016

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