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BUNDESTAG/5677: Heute im Bundestag Nr. 191 - 06.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 191
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 06. April 2016, Redaktionsschluss: 10.05 Uhr

1. Rasche Nachfolge für Safe Harbor
2. 18 Mrd. Exportförderung für Kohle
3. Mehr Kuren für Mutter-/Vater-Kind


1. Rasche Nachfolge für Safe Harbor

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt nach dem sogenannten Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine zügige Nachfolgeregelung. "Wichtig ist eine stabile Rechtsgrundlage für den transantlantischen Datenaustausch, die den Anforderungen des EuGH gerecht wird und europaweit einheitlich angewandt wird", heißt es in der Antwort (18/8013) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7746) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Europäische Kommission Ende Februar 2016 als mögliche Nachfolgeregelung bereits den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zu dem neu verhandelten "Privacy Shield" (EU-US-Datenschutzschild) vorgelegt hat. Der Entwurf umfasse im Anhang "sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff".

Am 7. April werde in dem zuständigen EU-Ausschuss erstmals über den "Privacy Shield" beraten. Die Europäische Kommission wolle dort die Einzelheiten erläutern.

Der EuGH hatte am 6. Oktober 2015 die sogenannte "Safe Harbor"-Regelung der EU-Kommission mit den USA für unwirksam erklärt. Die Regelung sollte sicherstellen, dass europäische Datenschutzgrundsätze bei der Übermittlung personenbezogener Daten durch Firmen in die USA auch dort beachtet werden. Nach Ansicht des EuGH ist jedoch die Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert, weil US-Firmen verpflichtet seien, Daten an Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

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2. 18 Mrd. Exportförderung für Kohle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat seit dem Jahre 2005 Projekte der Stahlindustrie sowie des Eisenerz- und Kohleabbaus mit Exportkreditgarantien in Höhe von zusammen 18,1 Milliarden Euro gefördert. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7710). Die meisten zwischen 2005 und 2015 abgegebenen Exportkreditgarantien betrafen Projekte in der Volksrepublik China mit rund 4,11 Milliarden Euro. Danach folgt Russland mit rund 3,34 Milliarden Euro. Exportkreditgarantien in größerem Umfang gab es auch für Projekte in Indien (2,81 Milliarden) und den USA (2,25 Milliarden). Im Vorwort zur Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion zum Ausdruck gebracht, dass deutsche Unternehmen aus der Stahlbranche in der Vergangenheit aufgrund der Nichteinhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in die Schlagzeilen geraten seien. Nicht nur bei der Stahlherstellung und -verarbeitung, sondern auch beim Abbau der Rohstoffe Eisenerz und Kokskohle hätten deutsche Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in Verbindung gebracht werden können.

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3. Mehr Kuren für Mutter-/Vater-Kind

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Seit 2012 bewilligen die Krankenkassen wieder mehr Mutter-/Vater-Kind-Kuren. So stieg die Zahl der genehmigten Kuren von rund 121.000 im Jahr 2012 auf knapp 135.000 im Jahr 2014, wie aus der Antwort (18/8008) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7865) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Die Zahl der Ablehnungen verringerte sich im Gegenzug von 19.744 im Jahr 2012 auf 18.256 im Jahr 2014. Damit stieg der Anteil der genehmigten Kuren auf 88,3 Prozent 2014.

Nach Kritik an der Bewilligungspraxis hatten sich den Angaben zufolge der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS), die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Müttergenesungswerk (MGW) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Anfang 2012 auf eine überarbeitete Fassung der "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation", die Grundlage für die Entscheidungen der Krankenkassen ist, verständigt.

Die Krankenkassen dürfen solche Kuren nur in Einrichtungen genehmigen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Das Vertragssystem soll die Qualität und Effizienz der Leistungen sichern. Die Vergütungen seien allerdings nicht Bestandteil der Versorgungsverträge. Sie würden zwischen den einzelnen Krankenkassen und den Einrichtungsträgern frei vereinbart. Im Konfliktfall könne eine Schiedsstelle angerufen werden. Dieser Mechanismus ist nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht.

Derzeit gibt es in Deutschland 138 Einrichtungen, mit denen ein solcher Versorgungsvertrag nach Paragraf 111a SGB V besteht. Vor zehn Jahren waren es noch 159. Die meisten Einrichtungen dieser Art gibt es aktuell in Niedersachsen (33), Bayern (23), Mecklenburg-Vorpommern (22), Schleswig-Holstein (22) und Baden-Württemberg (16).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 191 - 6. April 2016 - 10.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2016

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