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BUNDESTAG/5707: Heute im Bundestag Nr. 221 - 19.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 221
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. April 2016, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. Linke für 8. Mai als gesetzlicher Gedenktag
2. Voraussetzung für Befragung von Personen
3. Aufzüge türkischer Nationalisten erfragt
4. Sicherheitskooperation mit der Türkei
5. Antimuslimische Straftaten erfragt
6. Evaluierung der Rechtsextremismus-Datei


1. Linke für 8. Mai als gesetzlicher Gedenktag

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der 8. Mai soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke "als Tag der Befreiung" gesetzlicher Gedenktag werden. In einem Antrag (18/8111) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um "dem 8. Mai, an dem im Jahr 1945 auch die Befreiung der deutschen Bevölkerung von der Nazi-Diktatur erfolgte, als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde indes seine Bedeutung als "Tag der Befreiung" nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung biete die Chance, "einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt". Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten können, sei die "Etablierung eines gesellschaftspolitische Diskussionen anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung". Der bevorstehende "71. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2016" sei ein "geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Thüringens zu folgen".

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2. Voraussetzung für Befragung von Personen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fahndungsmethoden, die "nur und ausschließlich an die äußere Erscheinung von Personen anknüpfen, ohne dass weitere verdichtende Erkenntnisse hinzukommen", sind laut Bundesregierung rechtswidrig und "werden daher innerhalb der Bundespolizei weder gelehrt oder vorgegeben noch praktiziert". Voraussetzungen für eine Befragung beziehungsweise eine daran anschließende Identitätsfeststellung nach Paragraf 22 Absatz 1a beziehungsweise Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes seien entsprechende Lageerkenntnisse oder grenzpolizeiliche Erfahrungen, führt die Regierung in ihrer Antwort (18/8037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7958) ferner aus. Danach stützen sich die zugrunde liegenden Lageerkenntnisse auf konkrete Zahlen, Daten und Fakten sowie Tendenzen und Entwicklungen. Darüber hinaus fließen der Antwort zufolge Erkenntnisse zu Verkehrswegen, Migrationsrouten, möglichen Tatorten, Zeiträumen, Altersstrukturen, Geschlecht und entsprechenden äußerlichen Verhaltensweisen in die Lagebewertung mit ein. Auch das äußere Erscheinungsbild einer Person - zum Beispiel die Kleidung, das mitgeführte Gepäck sowie weitere äußere Erscheinungsmerkmale - könne ein "Anknüpfungspunkt an polizeiliche Erkenntnisse und daraus folgende polizeiliche Maßnahmen sein".

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3. Aufzüge türkischer Nationalisten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele und welche Aufzüge türkischer Nationalisten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn wann und wo in Deutschland stattgefunden haben. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/8071) unter anderem danach, inwieweit die Bundesregierung "in den Aufzügen türkisch-nationalistischer Gruppierungen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie für das friedliche Zusammenleben der Völker" sieht.

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4. Sicherheitskooperation mit der Türkei

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8057). Darin erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung danach, welche Maßnahmen wie etwa Übungen, Lehrgänge und Besprechungen es im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben hat und welche solcher Maßnahmen für die nächsten zwei Jahre geplant sind. Auch will sie unter anderem wissen, in welchem Umfang von der Bundesregierung Mittel für Ausbildungs- und für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei 2015 aufgewandt wurden.

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5. Antimuslimische Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Anschläge es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal dieses Jahres auf Moscheen und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gegeben hat. In einer Kleinen Anfrage (18/8115) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, wie viele "mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffe auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen" im ersten Quartal 2016 bundesweit verübt wurden. Auch fragt sie unter anderem danach, wie viele Menschen in diesem Zeitraum bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation verletzt oder getötet wurden.

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6. Evaluierung der Rechtsextremismus-Datei

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes von 2012 durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation ist Gegenstand einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/8060). Wie die Autoren darin in ihrem Fazit ausführen, besteht die Zwecksetzung des Gesetzes seiner Begründung nach primär in der Effektivierung des Informationsaustausches zwischen unterschiedlichen Sicherheitsbehörden, denen die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus überantwortet ist. Inhaltlich beziehe sich der in den Blick genommene Informationsaustausch auf Personen und sonstige Objekte, die dem Umfeld des gewaltbezogenen Rechtsextremismus zuzurechnen sind. Auf diese Weise solle eine sinnvolle Ergänzung bereits existierender Formen der Zusammenarbeit erreicht werden.

Dieser Zielsetzung werde das Gesetz beziehungsweise die Rechtsextremismusdatei gerecht, heißt es in der Vorlage weiter. Die Datei ermögliche über die dort recherchierbaren Fundstellennachweise eine schnelle und zielgerichtete Kontaktaufnahme mit Behörden, die ebenfalls über Informationen zu dem gesuchten Objekt verfügen. Auf Grundlage bereits etablierter Kooperationsmechanismen erfolgten sodann der eigentliche Datentransfer sowie die eventuell erforderliche gemeinsame Bewertung der vorliegenden Informationen außerhalb der durch die Datei zur Verfügung gestellten Strukturen.

Unter Zugrundelegung dieser eng umrissenen Zieldefinition erfülle die Datei die ihr vom Gesetzgeber zugedachte Aufgabe "auf verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandende Art und Weise", konstatieren die Autoren. Insbesondere sei davon auszugehen, dass das Gesetz "im Wesentlichen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechtsgütern, in die auf seiner Grundlage eingegriffen wird, und denjenigen, deren Schutz es verpflichtet ist, gefunden hat". Die differenzierte Ausgestaltung der Eingriffsschwellen in Abhängigkeit von der Eingriffsintensität der jeweiligen Maßnahmen genüge den Vorgaben der Verfassung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 221 - 19. April 2016 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2016

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