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BUNDESTAG/5714: Heute im Bundestag Nr. 228 - 22.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 228
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. April 2016, Redaktionsschluss: 07.34 Uhr

1. Regierung soll Klimaschutzgesetz vorlegen
2. Zweiteilung zwischen Bonn und Berlin
3. Weitere Prüfergebnisse des Rechnungshofes
4. Keine Aussage zu Nord Stream 2
5. Allianz für Aus- und Weiterbildung
6. Geldwäsche in der Immobilienbranche


1. Regierung soll Klimaschutzgesetz vorlegen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/EB) Die deutschen Klimaschutzziele sollen gesetzlich verankert werden. Dazu fordert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen von der Bundesregierung in einem Antrag (18/8080), ein Klimaschutzgesetz einzuführen. Das Gesetz soll bis 2050 jährliche Ziele für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft festschreiben. Dadurch solle unter anderem "Planungssicherheit für Investitions- und Produktentscheidungen" geschaffen werden. Zudem fordern die Grünen Klimaschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.

Weiterhin möchten die Abgeordneten Klimaschutz durch energiepolitische Maßnahmen verbindlich machen. Hier fordern sie unter anderem, die Kohleverstromung innerhalb der nächsten 20 Jahre zu beenden, den Deckel für den Ausbau erneuerbarer Energien abzuschaffen sowie den europäischen Emissionshandel einer Reform zu unterziehen. Der Kohleausstieg sei auch energiewirtschaftlich geboten, da Gaskraftwerke durch Kohlestrom vom Markt gedrängt und Überkapazitäten im konventionellen Kraftwerkspark eine zunehmende Belastung für den Strommarkt bedeuten würden.

Darüber hinaus möchten die Grünen Ausnahmeregelungen bei der Energiesteuer auf wenige Branchen beschränken, "denen tatsächlich Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen". Bislang würde die energieintensive Industrie von Ausnahmeregelungen und Ausgleichszahlungen erheblich profitieren. Zusätzlich sollen "große Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand" durch klimaneutrales Umbauen genutzt und im Verkehrsbereich der Ausstieg aus fossilen Verbrennungsmotoren als Antriebstechnik eingeläutet werden.

Im Hinblick auf das Klimaziel, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, sei eine Verdreifachung der bisherigen Klimaschutzaktivitäten erforderlich, argumentieren die Abgeordneten. Bislang sei lediglich eine Senkung um 27 Prozent gelungen. Durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten pro Kraftwerksblock könne das Ziel aber noch erreicht werden.

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2. Zweiteilung zwischen Bonn und Berlin

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Zweiteilung der Regierung zwischen Berlin und Bonn soll "endgültig" aufgehoben werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8130).

Deshalb soll die Regierung einen Entwurf für ein Beendigungsgesetz zum Berlin-Bonn-Gesetz vorlegen und einen Umzugsplan für alle Bundesministerien aufstellen, nachdem bis etwa zum Jahr 2020 die Zusammenführung der Ministerien in Berlin erfolgen soll.

Von dem Umzug sollen jene Einrichtungen ausgenommen werden, die in ihrem Wirken ausdrücklich mit der Region Köln/Bonn verbunden sind und die durch die Anwendung moderner Kommunikationsmittel ihre Funktion gegenüber der Bundesregierung ohne Einschränkung erfüllen können, heißt es in dem Antrag weiter.

Der aktuelle Teilungskostenbericht der Bundesregierung verdeutliche, dass die Kosten anhaltenden Trennung der Regierungsstellen für das Haushaltsjahr 2016 mit 7,472 Millionen Euro im Vergleich zu vergangenen Jahren nur unwesentlich gesunken seien und sich prinzipiell kaum noch rechtfertigen ließen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Insbesondere gebe es keinerlei Rechtfertigung für immer noch zehntausende von Dienstreisen, die mit Flugzeug, Bahn und Auto vollzogen würden. Diese seien im Teilungskostenbericht 2015 mit 4,71 Millionen Euro ausgewiesen und würden eine erhebliche Umweltbelastung darstellen.

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3. Weitere Prüfergebnisse des Rechnungshofes

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) legt als Unterrichtung (18/8100) weitere Prüfungsergebnisse zu seinen Bemerkungen 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vor. Die weiteren Prüfungsergebnisse behandeln Feststellungen, die der Bundesrechnungshof erst nach Abschluss des Bemerkungsverfahrens im vergangenen Jahr gewonnen hat. Sie sollen eine aktuelle Grundlage für die anstehende Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat für das Haushaltsjahr 2014 schaffen, heißt es in der Unterrichtung.

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4. Keine Aussage zu Nord Stream 2

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will sich nicht zum ökonomischen Sinn der geplanten Gaspipeline Nord Stream 2 äußern. "Es obliegt den beteiligten Unternehmen, zu entscheiden, ob die Erweiterung von Nord Stream ökonomisch sinnvoll ist", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/8047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7952). Eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen sei noch nicht erfolgt, da sich das Projekt noch in einer sehr frühen Phase befinde. "Wie auch andere Infrastrukturprojekte muss Nord Stream 2 die relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten", schreibt die Bundesregierung.

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5. Allianz für Aus- und Weiterbildung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Stand der Allianz für Aus- und Weiterbildung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8063). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum die Regierung über die Ende 2014 besiegelte Allianz mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder keine Bilanz vorgelegt hat. Außerdem wird gefragt, ob die Wirtschaft ihre Zusagen für Praktikums- und Ausbildungsplätze zugesagt hat.

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6. Geldwäsche in der Immobilienbranche

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Geldwäsche in der Immobilienbranche geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8070). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie viele Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz in den letzten zehn Jahren beim Bundeskriminalamt eingegangen seien und wie viele davon einen Bezug zur Immobilienbranche gehabt hätten. Außerdem soll die Bundesregierung begründen, warum sie keinen Staat bei der EU-Kommission benannt hat, den sie als Steueroase betrachten würde. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten auf die vom Bundesfinanzministerium am 3. Februar 2016 vorgelegte "Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren", in welcher der Immobiliensektor als Hoch-Risiko-Sektor für die Geldwäsche bezeichnet werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 228 - 22. April 2016 - 07.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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