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BUNDESTAG/5815: Heute im Bundestag Nr. 329 - 03.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 329
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 03. Juni 2016, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Verfassungsschutz kein Teil des Drohnenkrieges
2. 2.847 Mindestlohn-Verfahren
3. Zahl der Integrationslehrkräfte


1. Verfassungsschutz kein Teil des Drohnenkrieges

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Berlin (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat ein weiterer Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) die Auffassung bekräftigt, dass seine Behörde gar nicht in der Lage sei, Beihilfe zu tödlichen Drohneneinsätzen des US-Militärs zu leisten. Der Verfassungsschutz verfüge über keinerlei Daten, die geeignet seien, Personen präzise zu orten, betonte der Zeuge Henrik Isselburg in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 42-jährige Historiker ist seit Sommer 2006 Referatsleiter in der für die Abwehr radikalislamischer Bestrebungen zuständigen Abteilung 6 und befasst sich hauptsächlich mit dschihadistischen Netzwerken in Afghanistan und Pakistan.

"Nein, selbstverständlich will und wollte das BfV kein Teil des Drohnenkrieges der Amerikaner sein", entgegnete Isselburg auf eine direkte Frage des Grünen Konstantin von Notz. Er wisse zwar von sechs oder sieben deutschen Islamisten, die vom Verfassungsschutz beobachtet worden und nach ihrer Ausreise ins afghanisch-pakistanische Kriegsgebiet gewaltsam zu Tode gekommen seien. Es gebe aber in keinem Fall einen Zusammenhang zwischen dem Schicksal der Betroffenen und den Informationen über sie, die der Verfassungsschutz zuvor an US-Behörden weitergegeben habe. Dabei handele es sich nämlich allenfalls um Mobilfunkdaten von Verdächtigen. Diese seien aber nach seiner und der Überzeugung aller seiner Kollegen allein nicht geeignet, Personen als Drohnenziele zu markieren.

Isselburg berichtete über die Umstände, die dazu geführt hatten, dass das Bundesinnenministerium am 24. November 2010 den Verfassungsschutz anwies, beim Informationsaustausch mit befreundeten Diensten darauf zu achten, dass gelieferte Daten nicht dazu dienen konnten, Personen zu lokalisieren. In den Jahren 2009 und 2010 hätten sich Hinweise verdichtet, dass eine Serie radikalislamischer Anschläge in Europa unmittelbar bevorstand. Die Ermittlungen dazu hätten deutsche, britische und amerikanische Dienste gemeinsam geführt. Um der Fülle der eingehenden Hinweise Herr zu werden, sei beim Verfassungsschutz eine Sonderauswertungsgruppe unter seiner Leitung gebildet worden, sagte Isselburg.

Im Zuge der Ermittlungen hätten die beteiligten Dienste einen verstärkten Informationsaustausch vereinbart. So habe der Verfassungsschutz im September 2010 den Amerikanern eine Liste mit Namen, Pass- und Mobilfunkdaten zahlreicher Verdächtiger überlassen wollen. Solche Datenübermittlungen seien bis dahin aber nur in Einzelfällen erfolgt. Eine ganze Liste sei noch nie weitergeleitet worden. Er habe sich, sagte Isselburg, daher beim Innenministerium vergewissern wollen, ob das Verfahren statthaft sei. Daraufhin sei im November zunächst mündlich, dann schriftlich der Bescheid gekommen, gegen die Weitergabe der Liste bestehe kein Einwand, "sofern sichergestellt ist, dass mit den übermittelten Daten keine Ortung von Personen möglich ist".

Isselburg widersprach der Vermutung, der Erlass sei eine Reaktion auf den Tod des deutschen Staatsbürgers Bünyamin Erdogan gewesen, der im Vormonat gemeinsam mit einem Begleiter im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet einer Drohnenattacke zum Opfer gefallen war. Der Vorfall stehe in keinem Zusammenhang mit seiner Anfrage beim Innenministerium. Schließlich habe er die Übermittlung der brisanten Liste bereits im September geplant. Erdogan sei aber erst im Oktober zu Tode gekommen: "Der zeitliche Zusammenhang ist schlicht ein unglücklicher Zufall."

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2. 2.847 Mindestlohn-Verfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hat im Jahr 2015 insgesamt 2.847 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen eingeleitet, davon 2.061 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8513) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8347). 705 Verfahren seien wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und 81 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet worden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren würden Arbeitgeber betreffen. Zur Anzahl der von diesen Verstößen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lägen keine statistischen Daten vor.

"Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns gehört nach wie vor zu den vordringlichen und strategisch wichtigen Aufgaben und Zielen der Zollverwaltung", erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Entsprechend werde es in diesem Bereich in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen geben. Um die Prüfungsdichte des Mindestlohns schon zuvor zu erhöhen, würden zusätzlich im Jahr 2016 fertig ausgebildete Nachwuchskräfte, die ursprünglich für andere Arbeitsbereiche der Zollverwaltung vorgesehen gewesen seien, mit Vorrang in die FKS umgesteuert. Bereits im vergangenen Jahr seien fertig ausgebildete Nachwuchskräfte der Zollverwaltung vorrangig dem Bereich der FKS zugeordnet worden.

Allerdings seien zur Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsherausforderung rund 470 Beschäftigte der Zollverwaltung - davon 257 Beschäftigte der FKS - an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei vorübergehend abgeordnet worden, berichtet die Bundesregierung. "Die zur Unterstützung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei vorübergehend abgeordneten Beschäftigten werden wieder in ihren originären Aufgabenbereichen eingesetzt, sobald sich der Unterstützungsbedarf der genannten Behörden verringert", heißt es in der Antwort weiter.

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3. Zahl der Integrationslehrkräfte

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Frage nach der benötigten Zahl an Integrationslehrkräften zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Integrationskursen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8571) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8388). Wie die Regierung darin ausführt, ist es ihr Ziel, die Rahmenbedingungen im Integrationskursverfahren so zu verbessern, dass genügend qualifizierte Lehrkräfte für Integrationskurse zur Verfügung stehen und ausreichende Kurskapazitäten sichergestellt werden können. "Hierzu wurden bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen", schreibt die Bundesregierung weiter.

Nach ihren Angaben hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell rund 32.000 Lehrkräfte in Integrationskursen zugelassen. Zur Frage, wie viele der zugelassenen Lehrkräfte tatsächlich für einen Einsatz in Integrationskursen zur Verfügung stehen, lägen keine Erkenntnisse vor. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 11.739 Integrationskurse begonnen worden. Für das laufende Jahr würden rund 550.000 neue Integrationskursteilnehmer prognostiziert. Um dem dadurch steigenden Bedarf an Integrationskursen Rechnung zu tragen, seien entsprechende Maßnahmen ergriffen worden.

Dazu gehören der Antwort zufolge eine verstärkte Zulassung neuer Träger sowie Erleichterungen für die Kapazitätsausweitung bereits zugelassener Träger, die Vereinfachung und der Ausbau der Lehrkräftezulassung, Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung der Integrationskurse sowie bessere Transparenz des Kursangebots und verfügbarer Kursplätze. Als weitere bereits ergriffene Maßnahmen nennt die Bundesregierung eine "Erhöhung der allgemein zulässigen Höchstteilnehmerzahl in Integrationskursen von bisher 20 auf maximal 25 Teilnehmer (allgemeiner Integrationskurs)" und eine "Erhöhung des Kostenerstattungssatzes von 2,94 Euro auf 3,10 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit sowie Erhöhung der unteren Honorargrenze für Lehrkräfte von 20 Euro auf 23 Euro pro Unterrichtseinheit". Im Übrigen gehe sie davon aus, "dass die finanziellen Rahmenbedingungen für Lehrkräfte weiter verbessert werden müssen, damit ausreichend Lehrkräfte in Integrationskursen unterrichten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 329 - 3. Juni 2016 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2016

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