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BUNDESTAG/5869: Heute im Bundestag Nr. 383 - 22.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 383
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. Juni 2016, Redaktionsschluss: 12.05 Uhr

1. Verbraucherzentrale zu Marktwächtern
2. Weniger Kosten beim Netzausbau


1. Verbraucherzentrale zu Marktwächtern

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv), Klaus Müller, hat vor dem Rechts- und Verbraucherschutzauschuss eine Halbzeitbilanz des auf drei Jahre angelegten Projekts "Marktwächter" gezogen. Die vor allem nach britischem Vorbild geschaffene Einrichtung soll der bisher fast ausschließlich von der Wirtschaft unternommenen Marktbeobachtung eine von Verbraucherseite gegenüberstellen. Das Projekt wird aufgrund eines Bundestagsbeschlusses vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Müller erläuterte, dass sich aus einer Statistik der Vorgänge bei den 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Deutschland zwei Bereiche ergeben, auf die besonders viele Verbraucheranfragen entfallen. Dies seien zum einen Finanzdienstleistungen, im Wesentlichen also Banken und Versicherungen, und zum anderen Postdienstleistungen, wozu elektronische Kommunikation wie Telefon und insbesondere Internet zählt. Folglich habe der vzbv für die Bereiche Finanzmarkt und Digitale Welt Marktwächter eingerichtet. Jeden der beiden Blöcke habe man wiederum in fünf Marktsegmente aufgeteilt, um die sich jeweils eine Schwerpunkt-Verbraucherzentale gezielt kümmere, führte Müller aus. So bearbeite Baden-Württemberg im Bereich Finanzdienstleistungen das Segment Altersvorsorge, während sich Bayern im Bereich Digitale Welt um Bewertungsportale, Preisvergleichsportale, Partnerbörsen und Ähnliches kümmere.

Die Marktwächter helfen nach Angaben Müllers, neu auftretende Probleme schnell zu erkennen, da die Meldungen aus allen Beratungsstellen bei ihnen zusammenfließen. Dann könnten zum einen Aufsichtsbehörden unterrichtet und die Öffentlichkeit gewarnt werden, unter anderem über das Portal www.marktwaechter.de, zum anderen könnten sich die Verbraucherzentralen selbst um die Beseitigung von Missständen bemühen. Auf diese Weise sei es schon mehrfach gelungen, dass zweifelhafte Angebote eingestellt wurden, teils durch Einsicht der Anbieter, teils infolge von Abmahnungen. Auf die Frage aus dem Ausschuss, ob sich auch Erfolge auf Seiten der Verbraucher feststellen ließen, die sich aufgrund der Arbeit der Marktwächter anders am Markt verhielten, musste Müller passen. Dies zu ermitteln, übersteige die Möglichkeiten der Verbraucherzentralen.

Unterschiede zwischen Koalitions- und Oppositions-Abgeordneten zeigten sich bei den Fragen an Müller, wie die Marktwächter mit den gewonnenen Erkenntnissen umgehen sollten. Aus den Koalitionsfraktionen kam die Frage, ob nicht zuerst Behörden und gegebenenfalls die Politik unterrichtet werden sollten, bevor man an die Öffentlichkeit geht. Dagegen kam aus den Oppositionsreihen der Einwand, dass die Marktwächter "nicht als Wurmfortsatz der Exekutive eingerichtet" worden seien und sich deshalb nicht zuerst an Behörden wenden sollten. Müller antwortete darauf, dass hier von Fall zu Fall unterschiedlich vorgegangen werde. So werde das Bundesamt für Finanzdienstleistungen, mit dem man eine gute Zusammenarbeit pflege, regelmäßig vor der Öffentlichkeit informiert, allein schon damit es bei Anfragen aus der Öffentlichkeit sprechfähig sei. Eine ähnlich gute Zusammenarbeit gebe es mit den Datenschutzbeauftragen und einigen anderen Aufsichtsbehörden. Anders sei man vorgegangen, als man eine unzureichende Transparenz der Dispozinsen bei manchen Banken festgestellt habe. Hier habe man sich direkt mit den Bankenverbänden in Verbindung gesetzt, die dann Gespräche mit den betroffenen Instituten geführt hätten. Deshalb habe es hier keinen Bedarf gegeben, die Politik einzuschalten.

Auf die Frage, inwieweit die Erkenntnisse der Marktwächter wissenschaftlich fundiert seien, entgegnete Müller, dass die Verbraucherzentralen diesen Anspruch nicht erheben würden. "Wir sind parteiisch", sagte Müller, nämlich für die Verbraucher.

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2. Weniger Kosten beim Netzausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sollen sinken. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8832) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen. Dazu gehören unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze.

Weiter soll bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sichergestellt werden. Außerdem sind Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz geplant, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt werden. Diese Stelle soll bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein.

Auf Antrag der Koalition beschloss der Ausschuss mit großer Mehrheit rund 20 Änderungen am Gesetzentwurf. So sollen unter anderem auch Ampeln und Straßenlaternen für die digitale Infrastruktur genutzt werden können und die Genehmigungsverfahren sollen weiter gestrafft werden. Obwohl die unterirdische Verlegung der Kabel der "Regelfall" bleiben soll, wird auch die oberirdische Verlegung erleichtert.

Alle Fraktionen wiesen darauf hin, dass die Kostensenkungen endscheidend seien für den Erfolg des digitalen Ausbaus. Die Linksfraktion begründete ihre Enthaltung mit "Ineffizienzen", die Grünen kündigten für die abschließende Beratung einen Entschließungsantrag an.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 383 - 22. Juni 2016 - 12.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2016

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