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BUNDESTAG/5889: Heute im Bundestag Nr. 403 - 30.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 403
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. Juni 2016, Redaktionsschluss: 12.22 Uhr

1. Rechtsklarheit für automatisiertes Fahren
2. Keine EU-Subventionen
3. Austauschkosten nicht bekannt
4. Keine Alternativen geprüft
5. Kosten und Nutzen der Küstenautobahn


1. Rechtsklarheit für automatisiertes Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Wiener Übereinkommen) vorgelegt (18/8951). Dadurch soll die Rechtssicherheit hinsichtlich bereits in Verkehr befindlicher Assistenz- beziehungsweise automatisierter Systeme hergestellt und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt werden.

Das Wiener Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll, schreibt die Regierung. Das Übereinkommen sei für Weiterentwicklung offen. Vertragsänderung könnten von jeder Vertragspartei vorgeschlagen werden.

Das Übereinkommen folge dem Grundgedanken, dass jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen Fahrer haben müsse. Vor dem Hintergrund sich stetig weiterentwickelnder technischer Systeme zur Unterstützung des Fahrers hätten mehrere Vertragsparteien Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sähen vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa entsprechen würden oder die Systeme so gestaltet seien, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar seien.

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2. Keine EU-Subventionen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Güterverkehrsstellen im deutschen Bahnnetz haben seit dem Jahr 2000 keinerlei EU-Subventionen bekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8607) hervor.

Zurechenbare Investitionen des Bundes seien im Rahmen der Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene nach Bundesschienenwegeausbaugesetz lediglich im Bereich der Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs zu Gunsten nicht bundeseigener Unternehmen erfolgt, heißt es weiter.

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3. Austauschkosten nicht bekannt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Kosten für den "umfangreichen Austausch" der vorhandenen GSM-R Empfangsgeräte auf den Führerständen der Eisenbahnen durch verbesserte GSM-R-Empfangsgeräte sind dem Bund nicht bekannt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8869) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8519) hervor.

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4. Keine Alternativen geprüft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Beim Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind keine Alternativen zur Ortsumgehung Brome (B 248) geprüft worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8848) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8662) hervor. Zurzeit würden durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung die Planfeststellungsunterlagen erstellt, heißt es weiter. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sei für Ende 2018 geplant.

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5. Kosten und Nutzen der Küstenautobahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Kosten, Nutzen und Umweltauswirkungen des geplanten neuen Küstenautobahn A 20 Westerstede - Hohenfelde ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8945). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viel Fläche im Zuge des vierspurigen Autobahnneubaus versiegelt wird und wie hoch die ungefähren Gesamtkosten für das Neubauvorhaben veranschlagt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 403 - 30. Juni 2016 - 12.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2016

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