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BUNDESTAG/5893: Heute im Bundestag Nr. 407 - 04.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 407
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 04. Juli 2016, Redaktionsschluss: 13.05 Uhr

1. Bundesrat will Zahl der Klagen reduzieren
2. ESF-Programm für Langzeitarbeitslose
3. Vorrangprüfung bleibt - mit Ausnahmen
4. Programme zur Grenzsicherung in Afrika
5. Klimaschutz bei Botschaftsbauten
6. Versöhnungsprozess mit Namibia


1. Bundesrat will Zahl der Klagen reduzieren

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat will mit einer Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erreichen, dass die Sozialgerichte entlastet werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (18/8971) vorgelegt, in dem sie darauf verweist, dass besonders in der ersten Instanz die Belastung der Gerichte unverändert hoch sei. Allein 2014 seien bei den Sozialgerichten mehr als 370.000 Klagen in Hauptsacheverfahren eingegangen, heißt es im Entwurf. Durch Änderungen des Sozialprozessrechts soll die Belastung sinken, so die Erwartung des Bundesrates.

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2. ESF-Programm für Langzeitarbeitslose

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zählt seit seinem Start 2015 rund 6.700 Teilnehmer. Das geht aus einer Antwort (18/8844) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8665) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Ursprünglich war geplant, über dieses mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Programm 33.000 Stellen abzurufen. Von den im Mai 2016 registrierten 5.642 Teilnehmern waren 32 Prozent Frauen, 19 Prozent Migranten und 21 Prozent Menschen über 54 Jahre, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

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3. Vorrangprüfung bleibt - mit Ausnahmen

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Vorrangprüfung bei der Vermittlung von Arbeitsstellen generell abzuschaffen. Das schreibt sie in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Integrationsgesetzes (18/8829), die nun als Unterrichtung (18/8883) vorliegt. Ein genereller Verzicht könne negative Auswirkungen in Regionen mit angespannter Arbeitsmarktlage haben, so die Begründung der Regierung. Die Ende Mai vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zum Integrationsgesetz sieht vor, dass bei Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung für einen Zeitraum von drei Jahren die Vorrangprüfung entfällt, also die Bundesagentur für Arbeit von der Pflicht entbunden wird, zu prüfen, ob es bevorrechtigte Bewerber für einen Arbeitsplatz gibt.

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4. Programme zur Grenzsicherung in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bei der Prüfung des Vorhabens "Better Migration Management" und bei der Planung der Maßnahmen werden nach Angaben der Bundesregierung "die strengen Vorschriften und Standards der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten". Noch stehe aber nicht fest, welche konkreten Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens umgesetzt werden sollen, schreibt sie in einer Antwort (18/8928) auf eine Kleine Anfrage (18/8682) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch sei noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, welche Ausrüstungsgegenstände den Partnern zur Verfügung gestellt werden sollen.

Im Rahmen des "Better Migration Management"-Programms will die Europäische Union unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in zehn Ländern Regionalvorhaben zur Grenzsicherung durchführen, etwa in Ägypten, Eritrea, Südsudan und Sudan. Die Grünen werfen EU und Bundesregierung vor, damit autoritäre Regimen in Afrika zu unterstützen, die Grenzsicherung der Europäischen Union über die eigenen Grenzen hinaus zu verlagern, Flucht- und Migrationsbewegungen aufzuhalten oder umzulenken und so Flüchtlinge und Migranten vom Weg nach Europa abzuhalten.

Die Bundesregierung betont, sie stelle im Rahmen der politischen Steuerung der relevanten Vorhaben sicher, dass die menschenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Außerdem thematisiere sie Fragen der Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit den afrikanischen Partnerländern. Eine Wiederaufnahme der deutschen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan und Eritrea sei nicht geplant, versichert sie zudem. Dies schließe eine "punktuelle Unterstützung" aus Mitteln der Übergangshilfe und der Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie eine Beteiligung an oder Finanzierung von multilateralen Vorhaben von Organisationen der Vereinten Nationen oder der EU jedoch nicht aus.

Die Vorhaben würden "nach Möglichkeit staatsfern umgesetzt" und dienten in erster Linie der Verbesserung der Lebensumstände vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Flüchtlingen und Migranten, heißt es in der Antwort weiter. So zielten die Maßnahmen darauf ab, den Unterschied zwischen der Strafverfolgung von Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen-)rechtlichen Schutzverantwortung gegenüber den vulnerablen Gruppen "auf allen Ebenen" zu etablieren. Als wichtige Maßnahmen nennt die Regierung die Sensibilisierung von Grenzpersonal, die Vereinfachung der Identifizierung von Opfern und die Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen.

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5. Klimaschutz bei Botschaftsbauten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Klimaschutz hat nach Angaben der Bundesregierung beim Bau von deutschen Auslandsvertretungen keinen Vorrang vor anderen Erfordernissen. "Oberstes Ziel beim Bau von Bundesliegenschaften im Ausland ist es, zweckmäßigen, funktionalen und sicheren Raum durch wirtschaftliches Handeln zur Verfügung zu stellen und zu betreiben", heißt es in der Antwort (18/8817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8628). "Darüber hinaus orientieren sich die Beteiligten auch an weiteren grundsätzlichen Zielen, zu denen auch ökologische und energetische Qualitäten gehören, deren Ausprägung ortsspezifisch unterschiedlich ausfallen muss." Unterschiedliche örtliche Rahmenbedingungen erforderten jeweils die Entwicklung individueller Lösungen. Generelle bauliche, für das Inland entwickelte Regelungen könnten deshalb im Normalfall nicht in gleichem Maße auf die unterschiedlichen Gegebenheiten im Ausland angewendet werden. "Die Anwendbarkeit der für das Inland geltenden Regelungen im Auslandsbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)."

Die Bundesregierung verweist auf die Kanzleien in Addis Abeba, Bern, Helsinki, Phnom Penh und das Goethe-Institut Jakarta, die umfangreiche bauliche und technische Klimaschutzkomponenten erhalten würden (etwa Wärmedämmtechnik und Solaranlagen). In Nouakchott seien aus Mitteln des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) fünf mit Photovoltaik ausgestattete Dienstwohnungen in Fertigbauweise errichtet worden. Photovoltaikanlagen seien ferner in den Kanzleigebäuden in Karachi und Asmara im Einsatz.

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6. Versöhnungsprozess mit Namibia

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Stand "der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8859). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob sie weiterhin der Auffassung sei, dass die UN- Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948 nicht rückwirkend angewendet werden könne und man umgekehrt bei dem "Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama" durch Kolonialtruppen des Deutschen Reiches nicht von Völkermord sprechen könne, da die UN-diese Konvention erst im Jahr 1948 in Kraft getreten ist. Die Abgeordneten fragen auch, ob "sich bereits durch die Verwendung des Völkermordbegriffs für die Wertung und Umschreibung eines historischen Sachverhalts Rechtsfolgen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten". Weitere Fragen zielen unter anderem auf die Verhandlungen im Rahmen des deutsch-namibischen Versöhnungsdialogs, die Einbeziehung von Vertretern der Herero und Nama, Reisen der zwei Sondergesandten beider Länder sowie auf die künftige Ausstattung der Entwicklungszusammenarbeit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 407 - 4. Juli 2016 - 13.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2016

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