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BUNDESTAG/5905: Heute im Bundestag Nr. 419 - 06.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 419
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 06. Juli 2016, Redaktionsschluss: 17.08 Uhr

1. Steuerabkommen mit Australien gebilligt
2. Ratifizierungsgesetz zu CETA ankündigt
3. Experten für Vorgehen gegen Psychodrogen
4. Stuttgart 21 kritisch prüfen
5. Keine Statistik zu illegale Straßenrennen
6. Bildungsgerechtigkeit im Fokus


1. Steuerabkommen mit Australien gebilligt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch das von Deutschland und Australien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen gebilligt. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8830) zu.

Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, das frühere Abkommen von 1972 entspreche besonders im Bereich der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das jetzt gefundene Ergebnis werde den Interessen beider Seiten gerecht. Ziel sei unter anderem gewesen, die nicht mehr zeitgemäße hohe Quellenbesteuerung auf Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Dividenden zu reduzieren.

Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ihre Zustimmung zu dem Entwurf zum Ausdruck brachten, kritisierte die Linksfraktion die ihrer Ansicht nach unzureichenden Quellensteuer-Regelungen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte sich klarere Formulierungen zu den Patentboxen gewünscht. Wie die Fraktion Die Linke forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Regelungen zum automatischen Informationsaustausch.

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2. Ratifizierungsgesetz zu CETA ankündigt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, das geplante europäische-kanadische Freihandelsabkommen CETA als gemischtes Abkommen zu behandeln. Das Abkommen muss damit auch den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer vorgelegt werden. Gabriel kündigte in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch an, die Bundesregierung werde den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes vorlegen, das auch im Bundesrat zustimmungspflichtig sei. Es müsse jetzt definiert werden, welche Teile des Abkommens von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müssten und welche nicht. Dazu gebe es aber noch keine Überlegungen. Seiner persönlichen Ansicht nach gehören die Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit in den Teil des Abkommens, der von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müsse. Die Teile des Abkommen, die in die europäische Zuständigkeit fallen würden (EU only) könnten mit Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten. Es sei das Recht des Europäischen Parlaments, einen solchen Beschluss zu fassen.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte ebenfalls die Ankündigung der EU-Kommission. Alles andere sei noch nicht ganz klar. Es werde eine Anhörung des Ausschusses am 5. September 2016 zum CETA-Abkommen geben. Die SPD-Fraktion betonte, dass im Verfahren viel bewegt worden sei. Jetzt müsse eine vernünftige parlamentarische Beratung sichergestellt werden.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Versuche der Kommission, das Abkommen zunächst nicht vom Bundestag und den anderen Parlamenten behandeln zu lassen, als "unglaublichen Vorgang". Jetzt müsse geklärt werden, welche Teile eventuell vorläufig angewendet werden sollten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff diese Frage auf und forderte, auf die vorläufige Anwendung von CETA zu verzichten.

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3. Experten für Vorgehen gegen Psychodrogen

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sicherheitsexperten unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung, die zunehmende Verbreitung von sogenannten Neuen Psychoaktiven Stoffen (NPS) mit einem weitreichenden Verbot zu unterbinden. Fachleute machten am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschuss über den vorliegenden Gesetzentwurf (18/8579) und in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich, dass die Drogen, die auch als "Legal Highs" bezeichnet werden, keineswegs so harmlos sind, wie ihre Bezeichnungen oft klingen, sondern sogar tödliche Wirkungen entfalten können.

Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beinhalten NPS synthetische Cannabinoide, Phenylethylamine oder Cathinone. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) registriere seit Jahren eine Zunahme dieser Stoffe. Bis Ende 2015 seien 560 NPS ermittelt worden, wobei die chemische Grundstruktur immer so geändert werde, dass die neuen Präparate keinen gesetzlichen Regelungen unterlägen, obwohl die psychoaktive Wirkung bestehen bleibe.

Zu den am häufigsten beschriebenen Neben- und Nachwirkungen gehören laut BPtK Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angst und Panik sowie vereinzelt auch Sehstörungen und aggressives Verhalten der Konsumenten. Aufgrund der vielen unterschiedlichen und wenig untersuchten Substanzen steige das Risiko für gefährliche Überdosierungen.

Wie eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in der Anhörung sagte, macht die Aggressivität der Süchtigen den Suchtkliniken im Alltag sehr zu schaffen. Über die Langzeitfolgen sei wenig bekannt, jedoch zeige die Erfahrung, dass es erhebliche Probleme in der Therapie gebe, wenn Menschen über mehrere Jahre diese Drogen genommen hätten. Mit dem Verbot werde insbesondere den Jugendlichen klar signalisiert, dass diese Substanzen sehr gefährlich sind.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt die Gesetzesinitiative und sieht in den NPS "ein besonderes Gefahrenpotenzial". Grundsätzlich befürworte der BDK einen repressiven Umgang mit Anbietern illegaler Drogen und setze sich zugleich für eine Entkriminalisierung der Konsumenten ein. Bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gehe es in rund 70 Prozent der Fälle um Konsumentendelikte. Die Bearbeitung dieser Fälle sei unökonomisch und binde Ressourcen im Kampf gegen den Drogenanbau und Drogenhandel. Es sei daher zu begrüßen, dass laut der Gesetzesvorlage Konsumentendelikte im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bearbeitet werden und Drogen ohne Strafverfahren eingezogen werden könnten.

Aus Sicht des Juristen Jörn Patzak ist der Gesetzentwurf sinnvoll und auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Die gesetzliche Änderung werde dazu führen, dass weniger der Drogen verfügbar sind und auch nachgefragt werden. So würden sich die Betreiber der einschlägigen online-Shops vermutlich vom deutschen Markt zurückziehen. Da die Stoffe künftig nicht mehr legal erhältlich seien, könne auch mit einer geringeren Nachfrage gerechnet werden. Zudem sei die chemische Definition der Stoffgruppen eindeutig und genüge dem Bestimmtheitsgrundsatz von Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung. Durch den reduzierten Strafrahmen sei auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt. Patzak sagte in der Anhörung, statt eines Schwarzmarktes gebe es derzeit einen Weißmarkt, bei dem unterstellt werde, dass die Substanzen sauber und ungefährlich seien.

Für Bernd Werse und den Schildower Kreis, der sich gegen die Prohibition und Repression in der Anti-Drogen-Politik einsetzt, ist der vorgesehene straflose Besitz von NPS zu begrüßen. Jedoch werde dies dadurch unterlaufen, dass Online-Käufer unter den Passus "Anstiftung zum Inverkehrbringen" fielen. Dies könne zu der absurden Situation führen, dass ein Konsument, der sich NPS beim örtlichen Dealer besorgt, straflos bleibe, während ein Käufer im Internet eine Strafe zu erwarten habe. Die Definition von Stoffgruppen verstoße zudem gegen den Bestimmtheitsgrundsatz der Verfassung. Nach Ansicht Werses ist eine Regulierung nötig, jedoch nicht in Form eines Totalverbots. In den meisten europäischen Ländern hätten Stoffgruppenregelungen nicht den gewünschten Effekt einer substanziellen Nachfragereduktion gehabt.

Der Suchtmediziner Rainer Thomasius machte deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Konsum von NPS berge neben dem Abhängigkeitsrisiko erhebliche psychische, soziale und körperliche Risiken. Der expandierende Markt für NPS stelle eine enorme gesundheitspolitische Herausforderung dar. Thomasius geht davon aus, dass mit dem Reformgesetz sowohl Angebot wie auch Nachfrage zurückgehen. Da es sich um einen internationalen Markt handele, sollten jedoch entsprechende Strafnormen und Strafregelungen auch in der EU angestrebt werden. In der Anhörung wies der Suchtmediziner darauf hin, dass handelsübliche Drogentests bei NPS oft nicht funktionierten. "Wir behandeln oft ins Dunkle hinein, weil wir die Stoffe nicht nachweisen können", sagte er. Hier müsse die Forschung intensiviert werden.

Der Einzelsachverständige Hubert Wimber, ehemals Polizeipräsident in Münster, räumte ebenfalls Handlungsbedarf ein, bezweifelt aber den Erfolg der Novelle. Die Prohibitionsregelungen im BtMG könnten keine drogenbezogenen Probleme lösen, sondern verursachten die drogenbedingten gesundheitlichen und sozialen Risiken maßgeblich mit, wie das auch im Antrag (18/8459) der Fraktion Die Linke zum Ausdruck komme. Zudem werde eine wirksame Prävention und Schadenminderung erschwert. Positiv zu bewerten sei, dass im Gesetzentwurf darauf verzichtet werde, den Erwerb und Besitz der Drogen zum Eigenkonsum unter Strafe zu stellen.

Alexis Goosdeel von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht verdeutlichte in der Anhörung den Umfang des internationalen Marktes und die Gewinnchancen mit einer kleinen Zuckertüte für Kaffee, die, falls sie NPS enthielte, auf dem freien Markt einen sechsstelligen Betrag einbringen würde.

Mit dem Verbot der Neuen psychoaktiven Stoffe will die Bundesregierung der zunehmenden Verbreitung dieser Drogen entgegenwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es im Gesetzentwurf.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden sei.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sieht ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe solcher Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Substanzen werden mitunter als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben.

Die Linke fordert in ihrem Antrag eine wissenschaftliche Evaluation der positiven und negativen Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts. Ferner müsse der Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf erlaubt werden. In dem Zusammenhang sollten Optionen für regulierte und nichtkommerzielle Abgabemodelle geprüft und gegebenenfalls erprobt werden. Das Betäubungsmittelgesetz sollte geändert werden mit dem Ziel, Drogenkonsumenten nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen.

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4. Stuttgart 21 kritisch prüfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Kostenentwicklungen beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 sollen kritisch geprüft werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/9039), der am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wird.

Die Bundesregierung soll deshalb die Ergebnisse der im Frühjahr 2016 vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG beauftragten Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 und weitere mit dem Projekt verbundene Aspekte dem Deutschen Bundestag zuleiten und veröffentlicht lassen, fordern die Abgeordneten in dem Antrag. Weiter soll die Regierung dafür sorgen, dass eine realistische Gegenüberstellung der Kosten für den Weiterbau des Projektes sowie für Projektmodifizierungen erstellt und dass die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm schnellstmöglich fertig gestellt und für den Fernverkehr in Betrieb genommen wird. Außerdem sollen aktuelle Prüfungen des Bundesrechnungshofes zu Stuttgart 21 umgehend dem Bundestag zugeleitet und veröffentlicht werden, fordern die Abgeordneten unter anderem weiter.

Stuttgart 21 wird immer teurer, heißt es zur Begründung. So habe die Projektleitung am 15. Juni 2016 den Aufsichtsrat über Mehrkosten in Höhe von 626 Millionen Euro und eine voraussichtlich um zwei Jahre verspätete Inbetriebnahme informiert. Damit sei der finanzielle Puffer aufgezehrt. Die Einhaltung des Kostenrahmens bleibe äußerst fraglich, da große, den Baufortschritt beeinflussende Unwägbarkeiten fortbestehen würden.

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5. Keine Statistik zu illegale Straßenrennen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegt kein bundesweites Lagebild über "illegale Straßenrennen" vor. Dies geht aus ihrer Antwort (18/8993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8802) hervor.

In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik werden "illegale Straßenrennen" nicht als Merkmal erfasst, heißt es weiter. Bundesweite Zahlen ständen deshalb nicht zur Verfügung.

Die Belange der Allgemeinheit seien sowohl bußgeldrechtlich als auch strafrechtlich geschützt. Die Bundesregierung werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls prüfen, ob gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.

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6. Bildungsgerechtigkeit im Fokus

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss geht weiter zurück. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8750). Die Bundesregierung betont, dass jedes Kind, jeder Schüler und jeder Erwachsene in Deutschland die bestmöglichen Bildungschancen erhalten sollen, unabhängig von der kulturellen oder sozialen Herkunft und den materiellen Möglichkeiten. Vielfach sei es gelungen, die Kluft bei den Bildungschancen zu verringern, auch zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. Hier seien gleichwohl weitere Anstrengungen notwendig, gerade auch im Hinblick auf die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, heißt es in der Antwort. Mit Blick auf die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten komme der Bildungspolitik der Länder dabei eine besondere Bedeutung zu.

Die Bundesregierung unterstreicht zudem, dass die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund im Zuge des Ausbaus der Kindertagesbetreuung gestiegen sei. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Besuchten 2013 nur 17 Prozent der unter Dreijährigen und 85 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, so waren es 2015 bereits 22 Prozent beziehungsweise 90 Prozent. Dennoch liege die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund immer noch deutlich unter jener der ohne Migrationshintergrund.

Bei den Maßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen weist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder hin, betont aber gleichzeitig mit flankierenden Maßnahmen wie "Kultur macht stark", die Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Bei dem Programm fördert der Bund mit außerschulischen Maßnahmen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren. Dazu gehören Projekte zur Leseförderung, Ferienfreizeiten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusprojekte. Bislang wurden mit dem Programm seit 2013 rund 400.000 Kinder gefördert.

Auch im Bereich der beruflichen Ausbildung will der Bund die Unterstützung für junge Menschen weiter ausbauen. Zentral dabei ist die Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss". Angestrebt ist die Verankerung eines konsequenten und effizienten Prozesses mit Berufs- und Studienwahlorientierung mit Potenzialanalyse und Praktika sowie Berufseinstiegsbegleitung für den Übergang von der Schule bis zum Berufsabschluss.

Der Bereich Hochschule fällt, ebenso wie die Schulen, primär in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt jedoch mit einer Vielzahl von Maßnahmen Teilhabe- und Bildungschancen und die Integration junger Erwachsener. Beispielhaft nennt die Bundesregierung das BAföG, dass der Bund seit 2015 allein finanziert. Das BAföG soll junge Menschen dabei unterstützen, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 419 - 6. Juli 2016 - 17.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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