Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5932: Heute im Bundestag Nr. 446 - 26.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 446
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Juli 2016, Redaktionsschluss: 08.14 Uhr

1. Korruptionsbekämpfung in Europa
2. Geldwäschebekämpfung in Europa
3. Flexiblere Organisation der Justiz
4. Zwangsbehandlungen in der DDR
5. Pläne für Iran-Repräsentanz
6. Entwicklung der Arbeitsverhältnisse


1. Korruptionsbekämpfung in Europa

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Zwei Dokumente des Europarats zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption sollen von Deutschland ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (18/9234) zugestellt. Der Europarat, dem über die EU hinaus nahezu alle europäischen Staaten angehören, hatte 1999 ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption und 2003 ein Zusatzprotokoll hierzu beschlossen. Die Bundesregierung hatte beide Dokumente noch auf den jeweiligen Vertragskonferenzen paraphiert. Wie sie im Gesetzentwurf schreibt, wurde die Rechtslage in Deutschland 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz und 2015 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption an die Vorgaben des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls angepasst. Dadurch seien nunmehr die Voraussetzungen für die Ratifizierung gegeben.

*

2. Geldwäschebekämpfung in Europa

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Mit der Annahme eines jetzt eingereichten Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/9235) soll der Bundestag die Voraussetzung schaffen, um ein europäisches Dokument zur Geldwäschebekämpfung zu ratifizieren. Der Europarat, dem nahezu alle Staaten des Kontinents angehören, hatte 2005 ein Übereinkommen beschlossen, das ein älteres, in Deutschland noch geltendes Europarats-Übereinkommen ersetzen soll. Es enthält insbesondere zusätzliche Maßnahmen, welche die Finanzierung von Terrorismus erschweren sollen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich durch das Übereinkommen "der Rechtshilfeverkehr im Kreis der Staaten des Europarats insgesamt effektiver gestalten, vereinfachen und beschleunigen" lasse.

*


3. Flexiblere Organisation der Justiz

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte zu übertragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/9237) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Darin verweist die Länderkammer einerseits auf die Überlastung vieler Richter, andererseits auf die Entlastung untergeordneter Mitarbeiter der Justiz durch den technischen Fortschritt, insbesondere die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, in Nachlasssachen bisher dem Richter vorbehaltene Aufgaben an Rechtspfleger zu verlagern sowie die bisher Rechtspflegern vorbehaltene Kosten- und Vergütungsfestsetzung an Urkundsbeamte beziehungsweise Justizangestellte. Verfassungsrechtlich sei dies unbedenklich, da die Entscheidungen dieser Justizmitarbeiter jederzeit richterlich überprüft werden könnten. Mit der Übertragung von Kompetenzen würden zudem Justizberufe attraktiv gehalten, schreibt der Bundesrat.

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das Grundanliegen des Gesetzentwurfs, wendet sich aber gegen die Ausgestaltung im Einzelnen. Insbesondere lehnt sie den Weg über eine Länderöffnungsklausel ab. Unter anderem vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierungsbestrebungen spricht sie sich gegen eine "Zersplitterung der funktionellen Zuständigkeit" in den Bundesländern aus. Die Bundesregierung kündigt an, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.

*

4. Zwangsbehandlungen in der DDR

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat über die öffentlich bekanntgewordenen Fälle hinaus keine Erkenntnisse über die zwangsweise medizinische Behandlung missliebiger Personen in Krankenhäusern der DDR. Dies teilte sie in der Antwort (18/9189) auf eine Kleine Anfrage (18/8986) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Diese bezog sich auf insbesondere Berichte, wonach in der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) Frauen eingesperrt und "willkürlichen, teils außerordentlich schmerzhaften Behandlungen" ausgesetzt waren. Auf die Frage, ob solche Misshandlungen nach DDR-Recht strafbar waren, antwortet die Bundesregierung, dass sie grundsätzlich keine strafrechtlichen Bewertungen zu konkreten Sachverhalten abgebe. Sie verweist weiterhin darauf, dass nach dem Einigungsvertrag Verwaltungsakte der DDR weiterbestehen, aber aufgehoben werden können, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar waren. Die Frage, ob die Bundesregierung zu dieser Thematik weitere Forschungen für erforderlich halte und diese gegebenenfalls unterstützen wolle, beantwortet die Regierung mit einem Hinweis auf die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Zu deren Aufgaben gehöre die Förderung derartiger Forschungen. Die in einer Frage enthaltene Feststellung, dass "die Opfer der oben genannten Misshandlungen auf geschlossenen venerologischen Stationen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht von den bisherigen Rehabilitierungsgesetzen zu DDR-Unrecht erfasst" würden, weist die Bundesregierung als nicht zutreffend zurück. Paragraf 2 des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes finde auch auf derartige Fälle Anwendung. Sollte dieser Weg nicht zum Erfolg führen, "haben die betroffenen Personen weiter die Möglichkeit, bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zu stellen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

*

5. Pläne für Iran-Repräsentanz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kann derzeit keine konkreten Angaben zu den Plänen der Errichtung einer ständigen Repräsentanz der deutschen Agrarwirtschaft im Iran machen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9206) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur bilateralen Zusammenarbeit der Agrarwirtschaft mit dem Iran (18/9006) hervor. Der Bundesregierung sei das Vorhaben der Wirtschaft zwar bekannt und es bestehe wohl seitens der Agrarwirtschaft die Absicht, beim Ministerium einen Antrag auf Förderung zu stellen, jedoch würden noch keine prüffähigen Unterlagen vorliegen. Nach Kenntnisstand des BMEL soll der Repräsentant die bilateralen Agrarwirtschaftskontakte koordinieren und Geschäftsbeziehungen anbahnen helfen. Weiter soll die Stelle den Unternehmen dienen, um detaillierte Marktkenntnisse zu erhalten, die Kontakte zwischen deutschen und iranischen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu verstetigen und Verbindungen zu einschlägigen iranischen Institutionen herzustellen und zu pflegen. Weil dazu aber noch keine Unterlagen vorliegen, können noch keine Angaben zu geplantem Personal, Aufgabenumfang und vorgesehener Dauer des Vorhabens sowie der Fördersumme gemacht werden, heißt es in der Antwort..

*

6. Entwicklung der Arbeitsverhältnisse

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten mit Migrationshintergrund interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (18/9170) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat. Außerdem wollen die Abgeordneten Auskunft über die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse, den Anteil der geringfügig Beschäftigten und die Entwicklung der atypischen Arbeitsverhältnisse.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 446 - 26. Juli 2016 - 08.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang