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BUNDESTAG/5975: Heute im Bundestag Nr. 489 - 31.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 489
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. August 2016, Redaktionsschluss: 10.05 Uhr

1. Teilzeitausbildung in Heilberufen
2. 431 Kriegsdienstverweigerer anerkannt
3. Bekämpfung des illegalen Holzhandels
4. Linke fragt nach medizinischem Cannabis


1. Teilzeitausbildung in Heilberufen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/EB) Die Bundesregierung plant, Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe zu ermöglichen. Das geht aus ihrer Antwort (18/9409) auf eine Kleine Anfrage (18/9298) der Fraktion Die Linke hervor. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe sie eine entsprechende Anpassung der Heilberufsgesetze bereits zugesagt, führt die Bundesregierung aus.

Das Bundesgesundheitsministerium verfolge die Weiterentwicklung der vier Fachrichtungen von medizinisch-technischen Assistenten (MTA), sei dabei aber auf Informationen der Länder angewiesen, heißt es weiter. Es wird laut Bundesregierung nicht gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte des "Gesetzes über Technische Assistenten in der Medizin" aus dem Jahr 1993 den aktuellen Anforderungen entsprechen.

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2. 431 Kriegsdienstverweigerer anerkannt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) 431 Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr wurden zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2016 durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9300) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9003) mit. 160 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung von Soldaten und Soldatinnen seien abgelehnt worden, 53 Anträge seien unzulässig gewesen oder zurückgezogen worden.

Nach Angaben der Regierung wurden im gleichen Zeitraum 153 Offiziere und Offiziersanwärter als anerkannte Kriegsdienstverweigerer aus der Bundeswehr entlassen, von denen Ausbildungskosten in einer Gesamthöhe von 5,67 Millionen Euro zurückverlangt wurden. Die einzelnen Rückforderungsbeiträge hätten sich in einer Spannweite von 1.200 bis 69.000 Euro belaufen. Ebenso seien von entlassenen 83 Unteroffizieren und Unteroffiziersanwärtern Ausbildungskosten von 400.000 Euro zurückgefordert worden. Die Einzelbeträge hätten sich zwischen 250 und 28.500 Euro bewegt.

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3. Bekämpfung des illegalen Holzhandels

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EB) Um die Wirksamkeit rechtlicher Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels geht es in einer Antwort (18/9377) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9288) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Europäische Union habe insbesondere mit der 2013 eingeführten Holzhandelsverordnung (Nr. 995/2010) ein wichtiges Signal im internationalen Umfeld gesetzt, schreibt die Bundesregierung. "Einzig die verzögerte Umsetzung in einer Reihe von Mitgliedstaaten dürfte die Gesamtwirkung der Verordnung bislang beeinträchtigt haben" zitiert sie den Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission.

Deutschland sei bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung ein Vorreiter, heißt es weiter. "Das im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gegründete TI-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg leistet einen entscheidenden Beitrag, Falschdeklarationen bei Holzarten und Holzherkünften aufzudecken", schreibt die Bundesregierung. Auch die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz bewertet sie als ausreichend.

Falsch- oder Fehldeklaration von Holzprodukten könnten zudem auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage Vertragsstrafen nach sich ziehen, wenn sie gegen Bestimmungen des "Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb" verstoßen, führt die Bundesregierung aus.

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4. Linke fragt nach medizinischem Cannabis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EB) Die von der Bundesregierung geplante kontrollierte Ausgabe von Cannabis als Medizin ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/9469) der Fraktion Die Linke. Laut Fragestellern besitzen in Deutschland mehr als 770 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Konsum von Cannabis-Medizinalblüten. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Produkte nicht erstatteten, seien diese für die meisten Patienten jedoch nicht erschwinglich. Die für 2017 geplante Neuregelung sehe eine Kostenerstattung von medizinischem Cannabis vor.

Die Abgeordneten fragen unter anderem danach, welche Mengen von Cannabis-Medizinalblüten seit 2011 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt und welche Mengen tatsächlich durch Apotheken abgegeben wurden. Weitere Fragen beziehen sich auf Forschungsvorhaben zur medizinischen Verwendung von Cannabis sowie einen staatlich kontrollierten Anbau der Drogenpflanze.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 489 - 31. August 2016 - 10.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2016

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