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BUNDESTAG/6006: Heute im Bundestag Nr. 520 - 16.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 520
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. September 2016, Redaktionsschluss: 07.45 Uhr

1. Politisch rechts motivierte Straftaten
2. Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter
3. Deutsche mit weiterer Staatsbürgerschaft
4. Zusammenarbeitsrichtlinie thematisiert
5. BOS-Digitalfunk bei Polizei thematisiert


1. Politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im Juli dieses Jahres 39 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9407) hervor.

Danach wurden für Juli 2016 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 975 solcher Straftaten gemeldet, darunter 54 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 457. Zehn männliche Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

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2. Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mitte dieses Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) fast 40.000 asylberechtigte Ausländer registriert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9302) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2016 im AZR 39.645 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.386 Asylberechtigten, den Iran mit 5.720 Betroffenen und Syrien mit 5.697 Personen.

Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 364.990. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 222.494 Personen vor dem Irak mit 56.238 und Eritrea mit 19.776.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem genannten Stichtag 33.655 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 12.966 Fällen sowie Syrien mit 2.059 Fällen und Kosovo mit 1.843 Fällen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) seien zur Jahresmitte 18.115 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Syrien (10.062) vor Afghanistan (2.097) und Somalia (1.132).

Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 168.212 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 18.002 Betroffenen, gefolgt von Afghanistan mit 15.073 und Kosovo mit 13.289.

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3. Deutsche mit weiterer Staatsbürgerschaft

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl deutscher Staatsangehöriger mit einer weiteren Staatsangehörigkeit ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9420). Wie die Bundesregierung darin schreibt, lebten nach den Ergebnissen des Zensus 2011 am 9. Mai 2011 in Deutschland 4,26 Millionen Deutsche mit einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit. Laut Mikrozensus 2015 seien es dagegen nur 1,686 Millionen gewesen.

Zu den unterschiedlichen Ergebnissen von Zensus und Mikrozensus merkt die Regierung aus methodischer Sicht an, dass der Zensus alle zehn Jahre durchgeführt werde, wobei die Datenbasis für die Ermittlung der Einwohnerzahl und der demografischen Daten die Angaben aus den amtlichen deutschen Melderegistern seien. Es sei davon auszugehen, dass die Zahlen zu den Mehrstaatern im Zensus überhöht sind, weil beispielsweise Verluste ausländischer Staatsangehörigkeiten und der Zerfall ausländischer Staaten wie etwa der Sowjetunion in den Melderegistern "erst im Nachgang oder - mangels entsprechender Anzeigen der Betroffenen - gar nicht berücksichtigt werden können".

Der Mikrozensus dagegen ist laut Regierung eine jährlich durchgeführte Haushaltsstichprobe, in der ein Prozent der deutschen Haushalte befragt wird. Die Ergebnisse basierten auf den Angaben der Befragten. "Dabei dürften die Zahlen für den Zensus aus den Melderegistern - trotz der oben beschriebenen Vorbehalte - näher an den tatsächlichen Zahlen liegen, als die auf der (nicht immer korrekten) Einschätzung der Betroffenen beruhenden Zahlen für den Mikrozensus aus den stichprobenartigen Befragungen", heißt es in der Vorlage weiter.

Danach lebten laut Zensus 2011 - der auf Meldedaten beruht, die auch Angaben zu nicht mehr bestehenden Staaten enthalten - am 9. Mai 2011 in Deutschland gut 712.000 Menschen mit deutscher und russischer beziehungsweise sowjetischer Staatsangehörigkeit, fast 687.000 mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, knapp 531.000 mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit und mehr als 479.000 mit deutscher und kasachischer Staatsangehörigkeit.

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4. Zusammenarbeitsrichtlinie thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um die sogenannte Zusammenarbeitsrichtlinie geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9422). Darin schrieb die Fraktion, dass in der "Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten" in der Fassung von 1973 die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienstbehörden mit Polizei und Staatsanwaltschaften geregelt werde. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist die Zusammenarbeitsrichtlinie "zwischenzeitlich nicht mehr von praktischer Bedeutung, weil die zeitlich nachfolgende Gesetzgebung, insbesondere die Fachgesetze zu den Nachrichtendiensten, einschlägige, detaillierte gesetzliche Regelungen enthalten". Für das Strafverfahren gelte die Strafprozessordnung, sodass die Zusammenarbeitsrichtlinie auch hier nicht maßgeblich sei.

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5. BOS-Digitalfunk bei Polizei thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9546). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, inwiefern der Umstieg vom analogen Funk zum BOS-Digitalfunk bei der Bundespolizei sowie nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Polizeien der Länder noch nicht vollständig vollzogen ist. Auch möchte sie unter anderem wissen, inwiefern nach Einschätzung der Bundesregierung eine "bundeslandübergreifende und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (Polizei, Katastrophenschutz) bei besonderen Gefahrenlagen beziehungsweise bei terroristischen Anschlägen" gewährleistet sind, wenn einige Akteure mit BOS-Analog-, andere aber mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgestattet sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 520 - 16. September 2016 - 07.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2016

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