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BUNDESTAG/6019: Heute im Bundestag Nr. 533 - 21.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 533
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. September 2016, Redaktionsschluss: 15.34 Uhr

1. Antrag zum Soli-Zuschlag abgelehnt
2. Einbürgerung britischer Staatsangehöriger
3. Regierung gegen Vorstoß zu Elefanten


1. Antrag zum Soli-Zuschlag abgelehnt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Im Finanzausschuss sind am Mittwoch unterschiedliche Auffassungen zur Zukunft des steuerlichen Solidaritätszuschlags deutlich geworden. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte das Gremium einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5221) ab, den Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verwenden. Deshalb solle der Zuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten werden. Die Linksfraktion stimmte für den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge für mögliche Verwendungen des Solidaritätszuschlags zur Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland zu machen - wie die Finanzierung eines Vorausgleichs zwischen den Ländern, einer generellen Aufstockung kommunaler Infrastruktur- und Investitionsmittel, sowie eines Solidarpaktes III speziell für strukturschwache Regionen.

Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen Einnahmeausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen, warnte die Linksfraktion. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Zuschlags würden von seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher Gebiete in Ost und West. Es mache daher keinen Sinn, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, erläuterte ein Sprecher der Fraktion in der Sitzung, der sich für einen "Solidarpakt III" aussprach. .

Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte daran, dass der Solidaritätszuschlag mit einer Befristung eingeführt worden sei. Es sei richtig, dass schwache Regionen gefördert würden. Es stelle sich aber angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen die Frage, ob diese Förderung mit dem Solidaritätszuschlag erfolgen solle. Die SPD-Fraktion erklärte, der Solidaritätszuschlag sei nicht befristet und sei auch nicht allein für den Aufbau Ost eingeführt worden. Der Antrag der Linksfraktion sei gut gemeint, aber er sei nicht weitreichend genug.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie teile die Auffassung der Bundeskanzlerin, dass der Solidaritätszuschlag auch nach Auslaufen des Solidarpakts notwendig sei. Auf diese Äußerung hatte auch die SPD-Fraktion hingewiesen.

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2. Einbürgerung britischer Staatsangehöriger

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) In der Bundesrepublik lebende Briten sollen sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schnell einbürgern lassen können. In einem Antrag (18/9669), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass in Deutschland lebende britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert eingebürgert werden, wenn sie es beantragen".

Ebenso soll die Regierung laut Vorlage bei den Ländern darauf hinwirken, dass Briten "auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren eingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen". Ferner dringt die Fraktion in dem Antrag darauf, dass die Bundesregierung verstärkt darauf aufmerksam macht, "dass die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit erfolgt".

Wie die Abgeordneten schreiben, werden britische Staatsangehörige nach geltendem Recht - wie alle Staatsangehörigen eines anderen EU-Staates - unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Auch setze ihre Einbürgerung nach geltendem Recht nicht zwingend voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeit lang in Deutschland aufgehalten haben. In der Begründung verweist die Fraktion zudem darauf, dass der bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens die aufenthaltsrechtliche Situation der in Deutschland lebenden Briten in Frage stelle.

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3. Regierung gegen Vorstoß zu Elefanten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/VT) Die Bundesregierung wird die Aufnahme des afrikanischen Elefanten in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) nicht unterstützen. Die Kriterien hierfür seien nicht erfüllt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9488) hervor. In den Anhang I werden akut vom Aussterben bedrohte Tiere aufgenommen. Die Bundesregierung begründet diese Entscheidung auch mit dem Argument, dass bei einer neuen Listung in Anhang I Arealstaaten nationale Vorbehalte geltend machen könnten. Dies könnte wiederum zu größerer Gefahr für den afrikanischen Elefanten führen.

Die Bundesregierung betont zudem, auf internationaler und auf europäischer Ebene Maßnahmen gegen Wilderei zu unterstützen. Auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gebe es Maßnahmen zur Wildereibekämpfung, so werde diese beispielsweise regelmäßig in Regierungsverhandlungen thematisiert. In asiatischen Abnehmerländern unterstütze die Bundesregierung "zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Initiativen zur Verhaltensänderung von Konsumenten".

Insgesamt haben das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Bekämpfung der Wilderei laut Bundesregierung bisher insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Konkret nimmt die Bundesregierung etwa Bezug auf die Einzelmaßnahme "Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten (Elfenbein, Nashorn-Horn) in Afrika und Asien".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 533 - 21. September 2016 - 15.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2016

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