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BUNDESTAG/6074: Heute im Bundestag Nr. 588 - 14.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 588
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 08.00 Uhr

1. Klimaschutz im Fokus
2. Ablassen von Treibstoff durch Flugzeuge
3. Verdeckte Ermittler der Bundespolizei
4. Landeseigene Polizeifliegerstaffeln
5. EU-Umwelt-Verfahren gegen Deutschland
6. Bundesrat rügt Regelungen im Pflegegesetz


1. Klimaschutz im Fokus

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Anlässlich der anstehenden UN-Klimakonferenz in Marokko befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch, 19. Oktober 2016, mit der nationalen Umsetzung des Klimaschutzes. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches werden vier Sachverständige zu dem Thema ab 11.30 Uhr Stellung nehmen. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum bis zum Vortag per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.

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2. Ablassen von Treibstoff durch Flugzeuge

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/VT) Zwischen 2010 und 2016 haben militärische Flugzeuge 21 Mal Treibstoff über dem Bundesgebiet abgelassen. Der jährliche Treibstoffausstoß variierte hierbei zwischen 63,8 Tonnen (2010) und gar keinem Ausstoß (2016). Zivile Luftfahrzeuge ließen im selben Zeitraum 121-mal Treibstoff über Deutschland ab. Die ausgestoßene Treibstoffmenge pro Jahr variierte hierbei zwischen 697,6 Tonnen (2011) und 223 Tonnen (2016). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9917) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9571) hervor.

Beim Kraftstoffschnellablass handele es sich "um ein Notverfahren sowohl für zivile als auch für militärische Luftfahrzeuge, um aus Gründen der Flugsicherheit eine sichere Kontrolle der Landung des Luftfahrzeuges zu ermöglichen", heißt es in der Vorbemerkung der Bundesregierung. In der Antwort schreibt die Bundesregierung weiterhin, dass "bei konservativer Schätzung eine Summenkonzentration von maximal 0,2 Milligramm pro Kubikmeter in der Luft entsteht" und dass dies "zu einer vernachlässigbaren Kontamination des Bodens" führe. Darüber, wie sich das Ablassen von Treibstoff auf die Gesundheit des Menschen auswirke, habe die Bundesregierung keine Informationen.

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3. Verdeckte Ermittler der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9715). Wie die Regierung darin ausführt, schafft die Bundespolizei derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den Einsatz solcher Ermittler. Noch nicht konkret absehbar sei der Zeitpunkt, ab dem sie diese einsetzt. Bis zum "Vorhandensein eigener Fähigkeiten der Bundespolizei" erfolge der Einsatz im Wege der Amtshilfe durch das Bundeskriminalamt.

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4. Landeseigene Polizeifliegerstaffeln

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von den 16 Bundesländern verfügen 13 über landeseigene Polizeifliegerstaffeln. Dabei handelt es sich um Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/9925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9656) hervorgeht. Wie die Bundesregierung darin ferner ausführt, sind die Fliegerstaffeln der Bundespolizei an den Standorten Sankt Augustin, Blumberg, Fuldatal, Fuhlendorf und Oberschleißheim stationiert.

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5. EU-Umwelt-Verfahren gegen Deutschland

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VT) Eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9884) thematisiert Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich. Nach Darstellung der Grünen gibt es derzeit 14 Verfahren, die von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gegen Deutschland angestrengt werden. Davon laufen 13 Vertragsverletzungsverfahren aufgrund nicht ordnungsgemäß umgesetzter Richtlinien und ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welchen Inhalt diese Verfahren konkret haben, welche Vertragsstrafen oder Sanktionen drohen und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die betreffenden Verfahren abzustellen.

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6. Bundesrat rügt Regelungen im Pflegegesetz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf (18/9518), wie aus der Unterrichtung (18/9959) durch die Bundesregierung hervorgeht.

Der Bund habe bereits mit dem PSG II einseitig Entlastungen in der Sozialhilfe berechnet, die weder konkret dargelegt, noch nachvollziehbar dargestellt worden seien. Dies werde nun wiederholt. Daher müsse eine Evaluations- und Kostenausgleichsklausel zugunsten der Kommunen in das Gesetz aufgenommen werden.

Der Gesetzentwurf enthalte auch keine eindeutigen Regelungen zur Klärung der Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Behinderte. Die vorgesehenen Regelungen verschärften das Schnittstellenproblem, führten zu erheblichen neuen Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten und seien in der Praxis nicht umsetzbar.

Auch das Zeitfenster für die geplante Umsetzung der Regelungen mit Jahresbeginn 2017 sei zu klein. So hätten die Träger der Sozialhilfe keine ausreichende Vorlaufzeit, um die erforderlichen Änderungen in den Verwaltungsabläufen und bei der Qualifizierung der Pflegefachkräfte und des Verwaltungspersonals rechtzeitig vorzunehmen.

Die Bundesregierung erwidert, die Kostenschätzungen seien in den Gesetzesbegründungen für das PSG II und das PSG III ausführlich und transparent dargelegt. Durch die Wirkung beider Gesetze ergebe sich in der Summe eine Entlastung der Träger der Sozialhilfe.

Zur Schnittstellenproblematik erwidert die Regierung, die Eingliederungshilfe bleibe für Menschen mit Behinderungen zuständig. Dennoch beteilige sich die Pflegeversicherung mit einem begrenzten Zuschuss und leiste damit einen Beitrag zu den Aufgaben der Eingliederunghilfe.

Die Gesetzesnovelle basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Mit dem PSG III soll nun die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden.

Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Schließlich sollen mit der Vorlage auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 588 - 14. Oktober 2016 - 08.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2016

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