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BUNDESTAG/6170: Heute im Bundestag Nr. 684 - 22.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 684
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 22. November 2016, Redaktionsschluss: 10.30 Uhr

1. Ergänzungen bei Energiestatistiken
2. Bund übernimmt Atom-Endlagerung
3. Mittelstandsanleihen weniger gefragt
4. Maßnahmen gegen Share-deals geplant
5. Bundesrat warnt vor Steuergestaltungen
6. Änderungswünsche zum KWK-Gesetz


1. Ergänzungen bei Energiestatistiken

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Da das bisherige Energiestatistikgesetz (EnStatG) dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, will die Bundesregierung eine Novellierung vornehmen und hat dafür den Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (18/10350) vorgelegt, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Nach Angaben der Bundesregierung berücksichtigt das geltende Energiestatistikgesetz in starkem Maße die Notwendigkeit, Auskunftspflichtige, insbesondere auf Seiten der gewerblichen Wirtschaft, von Meldepflichten zu entlasten und zum Bürokratieabbau beizutragen. Unter Beachtung dieser weiterhin geltenden Grundsätze und der eingetretenen politischen wie wirtschaftlichen neuen Herausforderungen müsse man zu einer Balance zwischen den Belastungen für die Wirtschaft und der notwendigen Verbesserung der Informationsqualität für Politik und Gesellschaft kommen. "Dabei können einzelne Berichtspflichten und Erhebungselemente im geltenden Energiestatistikgesetz reduziert werden; in anderen Bereichen sind allerdings notwendige Ergänzungen vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Wirtschaft von einer verbesserten Energiestatistik profitieren wird, beispielsweise um eine Steigerung der Energieeffizienz und eine bessere Ausschöpfung von Einsparpotentialen zu erzielen", schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf.

Nach den neuen Vorschriften werden in Zukunft monatlich alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab einem Megawatt Nennleistung erfasst. Nach bisherigem Recht wären höchstens 1.000 Anlagenbetreiber zu erfassen gewesen. Die Zahl der erfassten Betreiber werde jetzt von 917 auf rund 1.500 ansteigen, erwartet die Regierung.

Zu den Kosten heißt es, der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde sich auf 2,3 Millionen Euro belaufen. Hinzu komme ein einmaliger Umstellungsaufwand von 5,4 Millionen Euro.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, auch Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse vorzunehmen. Nur dadurch könne eine dauerhaft aussagekräftige Datengrundlage für Energie- und Kohlendioxid-Bilanzen und damit für das Monitoring der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen sichergestellt werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag wegen der damit verbundenen Zusatzkosten von 318.000 Euro jährlich ab. Außerdem würden die von den Ländern gewünschten Daten dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ganz überwiegend bereits vorliegen.

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2. Bund übernimmt Atom-Endlagerung

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Betreiber von Kernkraftwerken sollen für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353) vor. Die Kraftwerksbetreiber sollen danach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. "Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen", heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden.

Wie die Regierung weiter schreibt, sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt.

Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Dieser Betreiber hat nach dem Entwurf die Möglichkeit, ein zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu errichten. Dieses Lager hätte dann die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad. Diese Option müsse aber wirtschaftlich sein.

Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. "Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle", erläutert die Regierung ihr Vorhaben. Die Nachhaftung diene "dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte", heißt es weiter.

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3. Mittelstandsanleihen weniger gefragt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Mittelständische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren immer weniger von der Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über Anleihen Gebrauch gemacht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10162) mitteilt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2011 noch 55 Verfahren zur Billigung von Wertpapierprospekten für Schuldverschreibungen, Genussscheine und Wandelanleihen von mittelständischen Unternehmen durchgeführt. Bis 2015 war die Zahl auf 28 Verfahren gesunken. Im ersten Halbjahr 2016 habe es acht Verfahren gegeben. Zu Fragen nach den Risiken dieser Anleihen erklärt die Regierung, die Erwerber aus dem Kleinanlegersegment seien im Hinblick auf die Beratung durch Institute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen hinreichend geschützt.

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4. Maßnahmen gegen Share-deals geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sogenannten Share-Deals. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10124) mitteilt, ist der Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht fertiggestellt. Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.

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5. Bundesrat warnt vor Steuergestaltungen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) vor Steuergestaltungen durch missbräuchliche Verlustnutzungen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10348) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs begrüßt, steuerliche Hemmnisse solcher Unternehmen zu beseitigen, die zur Kapitalausstattung häufig auf Neuaufnahmen oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind und die von den derzeitigen Regelungen nicht profitieren können. Der Entwurf der Regierung könne aber "in bestimmten Fallkonstellationen deutlich über sein eigentliches Ziel hinausschießen und eröffnet erhebliches Gefahrenpotenzial", argumentieren die Länder. Es bestehe die "Gefahr, dass zu einer mit dem gesetzgeberischen Ziel nicht zu vereinbarenden Verlustnutzung kommt, insbesondere auch durch Reaktivieren und Nutzbarmachen noch bestehender Verluste in bereits längere Zeit inaktiven Verlustmäntel". In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie sei wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Neuregelung eine missbräuchliche Verlustnutzung vermeiden und Verfahrenssicherheit gewährleisten solle. Die Vorschläge des Bundesrates will die Regierung prüfen.

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6. Änderungswünsche zum KWK-Gesetz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat fordert eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209). Mit dem Gesetz sollen neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zwischen einem und 50 Megawatt nur noch gefördert werden, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen haben. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10352) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird verlangt, kleinere Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt von der Ausschreibungspflicht auszunehmen. Außerdem sollen Anlagen, deren Stromproduktion zu einem Teil zum Eigenverbrauch verwendet wird, nicht von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wie der Regierungsentwurf vorsieht. Nach Ansicht der Länder wird durch den Ausschluss von Ausschreibungen der weitere KWK-Ausbau im industriellen Sektor verhindert.

Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat verlangte Zwei-Megawatt-Grenze ab. Der Vorschlag sei nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Auch die Vorstellungen der Länder zum Eigenverbrauch werden mit dem Hinweis auf eine drohende Verzerrung des Wettbewerbs abgelehnt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 684 - 22. November 2016 - 10.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2016

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