Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6299: Heute im Bundestag Nr. 051 - 26.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 051
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. Januar 2017, Redaktionsschluss: 11.17 Uhr

1. Linke gegen Anwendung von CETA
2. Ausbau der taxonomischen Forschung
3. Koalition will Nationale Wirkstoffinitiative
4. Wechsel beim Ausschussvorsitz
5. Grüne fragen nach Gigalinern


1. Linke gegen Anwendung von CETA

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke lehnt eine vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada vereinbarten Handelsabkommens CETA ab. In einem Antrag (18/10970), der am Freitag erstmals durch den Bundestag beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, "die Notifizierung an Kanada zur Inkraftsetzung der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens zu verhindern". Nach Ansicht der Abgeordneten könne dies durch politische Einwirkung, eine vorsorgliche Beendigung der vorläufigen Anwendung oder die Einleitung einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgen. Eine weitere Forderung der Abgeordneten lautet, die Bundesregierung solle ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof über die Vereinbarkeit von CETA mit den Verträgen der Europäischen Union einholen.

In der Begründung des Antrags weist die Linksfraktion darauf hin, dass der Europäische Rat bereits am 28. Oktober 2016 der Unterzeichnung von CETA durch die EU und dessen teilweiser vorläufiger Anwendung zugestimmt habe. Auch habe das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2016 klargestellt, dass es die Maßgaben als erfüllt sieht, an die es die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zur vorläufigen Anwendung des CETA-Vertrages in seiner ersten Eilentscheidung vom 13. Oktober 2016 gebunden hatte. Dabei, so schreibt die Linksfraktion, sei das Gericht aber davon ausgegangen, dass ein einzelner EU-Mitgliedstaat die vorläufige Anwendung einseitig beenden könne. Sowohl die EU-Kommission als auch der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments würden jedoch eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten. Letzterer etwa habe klargestellt, dass die Beendigung mindestens eine Ratsentscheidung voraussetzen würde. Möglicherweise bedürfe die Beendigung sogar zusätzlich eines einstimmigen Ratsbeschlusses auf Vorschlag der Kommission.

Deutschland könne die Beendigung der vorläufigen Anwendung von CETA demnach zwar formal einleiten, es habe aber keinen entscheidungserheblichen Einfluss darauf, wie der Ratsbeschluss am Ende ausfällt und könne demnach eben nicht die vorläufige Anwendung von CETA einseitig beenden, urteilt die Linksfraktion. "Es sollte daher keine vorläufige Anwendung von CETA geben, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht noch aussteht und die Verfassungskonformität von CETA noch offen ist", heißt es in dem Antrag.

*

2. Ausbau der taxonomischen Forschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Um die Biodiversität zu schützen soll die taxonomische Forschung ausgebaut werden. Das fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/10971), der am Donnerstagabend erstmals durch den Bundestag beraten werden soll. Darin heißt es, die Grundlage der Erforschung und letztlich auch des Schutzes der biologischen Vielfalt sei die Kenntnis der Arten. Die Taxonomie - also die Lehre der wissenschaftlichen Erfassung, Beschreibung und systematischen Einordnung von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen - und der sogenannte integrative taxonomische Ansatz, bei dem die Ergebnisse mehrerer unabhängiger Merkmalsanalysen in einer Synthese zusammengeführt und daraus Rückschlüsse auf Artgleichheit oder Artverschiedenheit gezogen würden, sei heute jedoch mehr als nur die Grundlage des Artenschutzes. "Die Taxonomie ist die grundlegende Wissenschaft für weite Bereiche der Lebenswissenschaften, von der Biodiversitätsforschung über die Wirkstoffforschung bis zur Infektionsmedizin", schreiben Unions- und SPD-Fraktion.

Die Fraktionen machen in der Vorlage darauf aufmerksam, dass sich in der Taxonomie bereits heute ein Mangel an wissenschaftlichem Nachwuchs bemerkbar mache. Die Zahl entsprechender Lehrstühle habe an den Universitäten deutlich abgenommen. Zusätzlich sei die taxonomische Forschung in den vergangenen Jahren hauptsächlich an außeruniversitäre Einrichtungen verlagert worden. Ausbildung und Forschung würden so nahezu vollständig voneinander getrennt. "Diesem Trend muss entgegengewirkt werden", verlangen die Abgeordneten. Die erneute Vernetzung außeruniversitärer und universitärer Institute und die Schaffung spezieller Einrichtungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses seien deshalb notwendig.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zusammen mit den Ländern dafür einzusetzen, dass an geeigneten Universitätsstandorten Schwerpunktprogramme der integrativen Taxonomie und angewandten Ökologie zur Förderung von Forschung und Lehre in enger Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen. Dabei gelte es auch Wege zu finden, wie der Sachverstand der Zivilgesellschaft besser eingebunden werden kann. Außerdem soll die Bundesregierung nach Ansicht von Unions- und SPD-Fraktion die Schaffung eines Kompetenznetzwerkes für integrative Taxonomie unterstützen, "welches als erster Ansprechpartner für Gesellschaft und Politik dient, Forschungsschwerpunkte koordiniert und Standardisierungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene mitgestaltet".

Mit Blick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs wird die Bundesregierung aufgefordert, Strukturen zu unterstützen und gegebenenfalls aufzubauen, die den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Taxonomie unter Berücksichtigung des durch den Einzug molekularbiologischer Methoden gewandelten Anforderungsprofils unterstützen und fördern. Außerdem solle sie sich dafür einsetzen, dass auch im Bereich der Taxonomie wissenschaftliche Erkenntnisse so weit wie möglich über den Weg des "Open Access" verfügbar gemacht werden.

*

3. Koalition will Nationale Wirkstoffinitiative

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung soll im Jahr 2017 eine "Nationale Wirkstoffinitiative gegen Infektionskrankheiten" starten. Das fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/10972), der am Donnerstag im Plenum des Bundestags beraten wird. Die geforderte Wirkstoffinitiative soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten auch die Grundlagenforschung im Bereich der Naturstoffmedizin und Medizinalchemie stärken und die ressortübergreifenden Förderungen sowie die nationale und internationale Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen vorantreiben.

Die Koalitionsfraktionen sprechen sich außerdem dafür aus, zur Entwicklung neuer Antiinfektiva und alternativer Wirkstoffe Kooperationsformate zwischen Wissenschaft und Forschung zum einen und Industrie zum anderen - auch unter Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen - aufzubauen. Des Weiteren wird gefordert, bei der Förderung im Bereich der Wirkstoffforschung auf dem Gebiet der Infektionserkrankungen neben der Grundlagenforschung auch die produktorientierte Forschung stärker zu unterstützen. Dabei solle die Gesamtförderstrategie auf die gesamte Translationskette ausgerichtet werden und mit dem beihilferechtlichen Rahmen der EU konform sein.

Zur Begründung ihrer Initiative machen Unions- und SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass die Zunahme von Volkskrankheiten und Mehrfacherkrankungen in der Bevölkerung unsere Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen stelle. "Neben nicht-übertragbaren chronischen Erkrankungen stellen vor allem Infektionskrankheiten und deren weltweite Zunahme eine ernste Bedrohung für unsere Gesundheit dar, vor allem durch die zunehmende Verbreitung von Krankheitserregern, die gegen einen oder mehrere Arzneimittel-Wirkstoffe resistent geworden sind", heißt es in dem Antrag. Dies erhöhe wesentlich die Risiken in der Intensivmedizin, bei Routineoperationen und bei immungeschwächten Patienten, wie etwa Empfängern von Organtransplantationen.

Laut Angaben des Europäischen Parlaments würden 25.000 Bürger pro Jahr in Europa sterben, weil Antibiotika gegen resistent gewordene Erreger nicht mehr richtig wirken, heißt es in dem Antrag. Bei ungehinderter Weiterentwicklung und Verbreitung der Resistenzen wären dies 2050 laut einer Prognose der internationalen Vereinigung pharmazeutischer Hersteller und Verbände (IFPMA) rund 10 Millionen Todesfälle im Jahr durch nicht behandelbare Infektionen bei gleichzeitigen Kosten für das Gesundheitswesen von ungefähr 100 Milliarden US-Dollar im Jahr. Neben dem menschlichen Leid würde das auch einen enorm hohen volkswirtschaftlichen Schaden bedeuten, schreiben die Fraktionen.

In der Vorlage wird auch darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schon jetzt die Wirkstoff- und Arzneimittelforschung und die Vernetzung relevanter Akteure in diesem Bereich fördere. Dies geschehe unter anderem seit 2008 durch die "Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie" mit der ressortübergreifenden Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des BMBF und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Erwähnung in dem Antrag findet auch der "10-Punkte-Plan zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibiotika-Resistenzen" des BMG mit Verschärfung der Meldepflichten für Kliniken bei gefährlichen resistenten Erregern im März 2015.

*

4. Wechsel beim Ausschussvorsitz

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Matthias Zimmer (CDU) ist neuer Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion erhob der Ausschuss am Mittwoche keine Einwände - Zimmer folgt Michael Brand (CDU), der seit 2014 an der Spitze des Ausschusses stand und nunmehr Sprecher seiner Fraktion für Menschenrechte ist. Er folgt damit auf Erika Steinbach, die Mitte Januar ihren Austritt aus der CDU und aus der Unionsfraktion erklärt hatte.

*

5. Grüne fragen nach Gigalinern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Zulassung sogenannter Gigaliner (Lang-Lkw) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10946). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen ob eine förmliche Ressortabstimmung über die "Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" innerhalb der Bundesregierung eingeleitet wurde und welche Ressorts an der Abstimmung beteiligt waren.

In der Vorlage verweisen die Grünen auch auf eine Aussage des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth von Anfang Januar, in der er die Zulassung für den Regelbetrieb als eine schwerwiegende umwelt- und verkehrspolitische Fehlentscheidung bezeichnet habe, da die "Auswirkungen des Lang-Lkw, seine Umweltbelastungen wie auch die Auswirkungen auf den Schienenverkehr noch nicht ausreichend untersucht" seien. Vor diesem Hintergrund wollen die Abgeordneten nun wissen, ob das Bundesumweltministerium im Zuge der Ressortabstimmung seine Zustimmung erteilt hat.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 051 - 26. Januar 2017 - 11.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang