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BUNDESTAG/6403: Heute im Bundestag Nr. 155 - 15.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 155
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. März 2017, Redaktionsschluss: 10.55 Uhr

1. Anhörung zu Kfz-Emissionsklassen
2. Anhörung zu Pkw-Kohlendioxidwerten
3. Auslandseinsätze von Zoll und Polizei
4. Pre-Clearance-Programm thematisiert
5. Ländergruppeneinteilung für Kindergeld
6. Hinweise von Whistleblowern
7. Verknüpfung von Daten zu Verlaufsstatistik
8. Veranstaltungen mit Finkelstein
9. Langzeitarbeitslose ohne Mindestlohn


1. Anhörung zu Kfz-Emissionsklassen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes (18/11235) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 20. März, ab 13.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Der Gesetzentwurf sieht eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse vor. Mit den höheren Steuerentlastungsbeträgen, deren Volumen mit 100 Millionen Euro angegeben wird, solle der ökologische Anreiz für Fahrzeuge dieser Emissionsklasse verstärkt werden. Die Kosten sollen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur voll kompensiert werden. Mit den Anpassung der Regelungen soll außerdem den Bedenken der EU-Kommission gegen die Einführung einer Infrastrukturabgabe, mit der von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Infrastruktur übergegangen werden soll, Rechnung getragen werden. Mit den Anpassungen könne das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren beendet werden, heißt es in dem Entwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Matthias Knobloch (ACE Auto Club Europa), Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), Henryk Bolik (Ingenieurgruppe IVV), Professor Alexander Eisenkopf (Universität Friedrichshafen), Björn Klusmann (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Professor Christian Hillgruber, (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Professor Friedemann Kainer (Universität Mannheim) und Rald Ratzenberger.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zu Pkw-Kohlendioxidwerten

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, den 20. März, ab 12.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu Messverfahren für die Kohlendioxid-Emissionen von Personenkraftwagen durch. Die Anhörung findet im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234). Danach sollen die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem Entwurf. Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge ("Worldwide harmonized light duty test procedure" - WLTP). Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich.

Als Sachverständige sind geladen: Matthias Knobloch (Auto Club Europa), Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), Dorothee Saar (Deutsche Umwelthilfe), Björn Klusmann (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Verband der Automobilindustrie, Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Auslandseinsätze von Zoll und Polizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Insgesamt 73 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind Anfang März dieses Jahres an insgesamt 16 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11391) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11218) mit dem Titel "Polizei- und Zolleinsätze im Ausland" hervor.

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4. Pre-Clearance-Programm thematisiert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das sogenannte Pre-Clearance-Programm ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11460) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11250). Wie die Fraktion darin schrieb, haben die US-Einwanderungsbehörden in diesem Programm ihre Einreisekontrollen in einige EU-Staaten "vorverlagert". Das Personal werde hierfür an europäischen Flughäfen stationiert und mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, wird in Deutschland "das US-seitige Pre-Clearance-Programm nicht angewendet".

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5. Ländergruppeneinteilung für Kindergeld

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

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6. Hinweise von Whistleblowern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwölf Hinweise von Whistleblowern erhalten, die die Anlageberatung von Verbrauchern betreffen. 2016 habe die BaFin eine "Hinweisgeberstelle" für anonyme Hinweisgeber eingerichtet, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11017). Themen der Hinweisgeber seien Beeinträchtigung von Kundeninteressen durch unzulässige Vertriebsvorgaben, Vertriebsanreize oder unzulässiger Vertriebsdruck oder der Vertrieb oder die Empfehlung ungeeigneter Finanzinstrumente gewesen. Soweit die Hinweise hätten eingeordnet werden können, sei ihnen nachgegangen worden. Die BaFin habe unter anderem zwölf Verwarnungen ausgesprochen. Teilweise hätten sich die Hinweise aber nicht bestätigt.

Auf die Frage nach Untersuchungen der Beratungsprotokolle, die Finanzinstitute ihren Kunden aushändigen müssen, nennt die Bundesregierung mehrere Untersuchungen, die zum Teil größere Mängel bei der Erstellung der Protokolle nachgewiesen hätten. Nach Angaben der Regierung führen Vertreter der BaFin Gespräche mit Bankmitarbeitern. Bei 377 Besuchen bei Banken und Finanzanlagenvermittlern in den Jahren 2015 und 2016 seien mit 575 Anlageberatern Gespräche über von ihnen erstellte Beratungsprotokolle geführt worden. Die BaFin habe direkt 3.420 Beratungsprotokolle geprüft. Die Bundesregierung erinnert in ihrer Antwort daran, dass auch Wirtschafts- und Verbandsprüfer die Beratungsprotokolle stichprobenartig zu überprüfen hätten.

2016 hätten sich Verbraucher in 493 Fällen bei der BaFin über Wertpapierdienstleistungsunternehmen beschwert, schreibt die Regierung weiter. Die meisten Beschwerden hätten den Bereich der Verwaltung und des Kundenservice (einschließlich Depotgeschäft) betroffen.

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7. Verknüpfung von Daten zu Verlaufsstatistik

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine "Verknüpfung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Daten der Justizstatistik zu einer Verlaufsstatistik" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11462) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11303). Darin verweist die Bundesregierung auf eine Vereinbarung, eine "länderoffene Arbeitsgruppe" unter Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) und Beteiligung des Bundesjustizministeriums (BMJ) einzurichten, "die die Möglichkeiten für den Aufbau und die Nutzung einer Verlaufsstatistik prüfen soll". Das erste Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Verlaufsstatistik (BLAG Verlaufsstatistik) mit Vertretern der Innenressorts des Bundes und der Länder sowie des BMJ und des Bundeskriminalamts (BKA) habe am 19. September 2012 stattgefunden. Als Ergebnis dieses Treffens wurde laut Vorlage vereinbart, "eine Unterarbeitsgruppe (UAG) zu beauftragen, ein Grundlagenpapier zu erstellen, das die Bedeutung einer Verlaufsstatistik für die Kriminalpolitik und Justiz- sowie Polizeipraxis, den Ist-Zustand der Datenerfassung bei den Polizei- und Justizbehörden sowie die technischen, tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen für eine Verknüpfung der Daten der PKS mit Daten der Justizstatistiken darstellt".

An der Unterarbeitsgruppe nehmen den Angaben zufolge "Vertreter des BMI, BMJV, BKA, Statistischen Bundesamts (StBA) und des Bundesamts für Justiz (BfJ) teil sowie Vertreter der Innenressorts der Länder Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen". Auf Einladung des BMI fanden bisher drei Treffen am 30. Juli 2013, am 12. November 2013 und am 30. April 2015 statt, wie es in der Antwort weiter heißt. Die UAG erarbeite ein "Grundlagenpapier für eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Verknüpfung von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Daten der Justizstatistik zu einer Verlaufsstatistik" sowie eine Projektskizze und einen Beschlussvorschlag für die Befassung der Gremien der Innenministerkonferenz. Die Abstimmungen hierüber dauerten noch an.

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8. Veranstaltungen mit Finkelstein

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um zwei Veranstaltungen mit Norman Finkelstein auf Einladung des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschungen in Halle geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11459). Danach hielt Finkelstein auf Einladung des Instituts am 16. Januar 2017 einen Vortrag und am 23. Januar 2017 einen Workshop. "Aufgrund seiner bisherigen Veröffentlichungen wurde dies von zivilgesellschaftlichen Akteuren im In- und Ausland, von jüdischer Gemeinde und aus der Politik kritisiert", schreibt die Fraktion weiter. Wissen will sie unter anderem, inwiefern es sich "nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einladung von Herrn Dr. Finkelstein zu Vortrag und Workshop angesichts seiner aus Sicht der Fragesteller pseudo- oder populärwissenschaftlichen Werke um einen wissenschaftlich begründeten oder begründbaren Vorgang" handelt.

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9. Langzeitarbeitslose ohne Mindestlohn

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Ausnahmeregel des Mindestlohngesetzes, wonach Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt werden muss, wird nur in sehr wenigen Fällen angewandt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/11118). Darin heißt es weiter, dass die Ausnahmeregel keinen "signifikanten Effekt" auf den Lohn habe, den Langzeitarbeitslose kurz nach Eintritt in eine Beschäftigung erzielen. Außerdem sei eine Häufung von Einstellungen Langzeitarbeitsloser zu Lasten anderer Arbeitnehmer anhand der vorhandenen Daten nicht zu erkennen. Auch fänden sich in den Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) keine Hinweise auf Drehtüreffekte, also einer Häufung von Entlassungen, wenn die Ausnahmeregel nach sechs Monaten ausläuft. Auch wenn das Ziel, Langzeitarbeitslosen einen Weg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, bisher kaum erreicht worden sei, plant die Regierung derzeit nicht, diese Ausnahmeregel abzuschaffen. Eine weitere Evaluation sei aber nötig, heißt es in der Unterrichtung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 155 - 15. März 2017 - 10.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2017

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