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BUNDESTAG/6474: Heute im Bundestag Nr. 226 - 06.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 226
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 06. April 2017, Redaktionsschluss: 10.38 Uhr

1. Ratifikation des Minamata-Abkommens
2. Ratifikation des Schwermetall-Protokolls
3. Ratifikation des POP-Protokolls
4. Polymerisationsanlagen im ETS
5. Änderung des Göteborg-Protokolls


1. Ratifikation des Minamata-Abkommens

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifikation des Minamata-Übereinkommens (18/11847) vorgelegt. Ziel der völkerrechtlichen Regelungen ist es laut Begründung, die Verwendung von "anthropogen eingeführtem Quecksilber" zu reduzieren und die Emissionen von hochtoxischen Quecksilber zum "Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit" zu mindern. Das Abkommen wurde final am 19. Januar 2013 in Genf ausgehandelt und von der Bundesrepublik am 10. Oktober 2013 im japanischen Kumamoto unterzeichnet. Es tritt nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde in Kraft. Aktuell haben 40 Länder das Übereinkommen ratifiziert.

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2. Ratifikation des Schwermetall-Protokolls

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Schwermetall-Protokoll soll ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11846) vorgelegt. Die Änderungen des Protokolls, das auf eine Übereinkunft von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zurückgeht, aktualisieren laut Bundesregierung insbesondere "Regelungen zu Definitionen und Überwachungs- und Berichterstattungspflichten". Ziel sei die "weitere Verringerung und Überwachung anthropogener Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen".

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3. Ratifikation des POP-Protokolls

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das geänderte POP-Protokoll soll ratifiziert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung (18/11843) vorgelegt. Das Protokoll bezieht sich auf weiträumig grenzüberschreitende Luftverunreinigungen durch persistente organische Schadstoffe (POP). Grundlage ist ein Übereinkommen von 1979. Die Änderungen des Protokolls zielen laut Bundesregierung unter anderem darauf, die Liste der unter das Protokoll fallenden POP zu aktualisieren und "den Beitritt zum Protokoll von Vertragsparteien im Übergang zur Marktwirtschaft in Südost- und Osteuropa, Kaukasien und Zentralasien zu vereinfachen".

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4. Polymerisationsanlagen im ETS

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Zirka 75 deutsche Polymerisationsanlagen sollen ab dem Jahr 2018 in den europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11844) zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor. Das Vorhaben geht laut Begründung auf eine "Verständigung" mit der EU-Kommission zurück. Die Bundesrepublik hatte bezüglich der Frage, ob Polymerisationsanlagen in der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) unter den ETS fallen, die Auffassung vertreten, das dem nicht so ist. Die EU-Kommission sah das anders und strengte ein Vertragsverletzungsverfahren an. Die Verständigung sieht vor, dass die Anlagen ab 2018 unter den ETS fallen, nicht aber für die Jahre 2013 bis 2017.

In Hinblick auf die damit vom Emissionshandel erfassten Emissionen geht die Bundesregierung von einer Zunahme von weniger als 0,2 Millionen Tonnen CO2 aus. Grund hierfür sei, dass der "absolut überwiegende" Anteil der Emissionen bei der Herstellung von Polymeren bei der bereits vom ETS erfassten Wärmeerzeugung entstehe. Auch die Menge der abzugebenden Zertifikate wird sich nach Darstellung der Bundesregierung nur geringfügig erhöhen. Die Abgabemenge "entspricht deutlich weniger als 0,5 Promille des derzeitigen Zertifikateüberschusses am Markt".

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5. Änderung des Göteborg-Protokolls

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Änderungen am sogenannten Göteborg-Protokoll (18/11845) vorgelegt. Das auch als Multikomponenten-Protokoll bezeichnete Regelwerk sieht laut Begründung in seiner geänderten Fassung unter anderem "Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte und Anlagen fest". Minderungsverpflichtungen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan und Feinstaub sind ebenfalls vorgesehen. Diese Grenzwerte seien nicht "anspruchsvoller als die national oder europarechtlich verbindlichen Standards", schreibt die Bundesregierung. Die Emissionsminderungsverpflichtungen "werden von Deutschland mit den bereits eingeleiteten Maßnahme eingehalten werden".

Das Protokoll basiert auf dem "Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahmen Ozon".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 226 - 6. April 2017 - 10.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2017

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