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BUNDESTAG/6489: Heute im Bundestag Nr. 241 - 12.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 241
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. April 2017, Redaktionsschluss: 15.58 Uhr

  1. Crowdinvesting-Markt wächst
  2. Ausstattungs- und Ertüchtigungshilfen
  3. Drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei
  4. Schutz für Jesiden
  5. EU-Assoziierung der Republik Moldau
  6. EU-Sanktionen gegen Russland
  7. Flüchtlinge in Weißrussland
  8. Neonazi-Pläne zu Sprengstoffeinsatz
  9. Todesopfer unter Flüchtlingen erfragt
10. Waffenbesitz von Rechtsextremisten


1. Crowdinvesting-Markt wächst

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der deutsche Crowdinvesting-Markt ist seit 2011 stark gewachsen. Die durchschnittliche Wachstumsrate habe bis 2015 bei 220 Prozent im Jahr gelegen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11888) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/11317). Bis zum 1. Juni 2016 seien über deutsche Crowdinvesting-Portale 405 Finanzierungen angeboten worden, über die ein Volumen von 110 Millionen Euro habe vermittelt werden können. Angaben zu den Renditen liegen der Regierung nicht vor.

Unter Berufung auf eine Studie heißt es in der Antwort weiter, 86 Prozent der Anleger, die über Crowdinvesting-Portale investiert hätten, hätten weniger als 1.000 Euro in ein Projekt investiert. 13,9 Prozent hätten zwischen 1.000 und 10.000 Euro investiert. Bei 13,5 Prozent der über diese Portale eingeworbenen Finanzierungen sei es zu Ausfällen gekommen, wodurch den Anlegern bisher Verluste von 6,6 Millionen Euro entstanden seien. Die Überlebensfähigkeit der mit Crowdinvesting finanzierten Startups sei höher als bei den übrigen Startups, wird festgestellt.

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2. Ausstattungs- und Ertüchtigungshilfen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Sicherheitssektorreform der EU mit dem Ziel, "die Sicherheitskräfte von Partnerstaaten und Regionalorganisationen zu stärken, zu professionalisieren, ihre Ausstattung zu verbessern und die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken". Wie sie in ihrer Antwort (18/11458) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden über das Auswärtige Amt (AA) mit dem Instrument des Ausstattungshilfeprogramms insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte in den Bereichen Logistik, Sanitäts- und Pionierwesen unterstützt. Mit dem im Jahr 2017 aufgelegten Instrument der "Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung" würden etwa Polizeikräfte in Partnerländern gestärkt. In einer ersten Phase werden insbesondere Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Kriminalpolizei (insbesondere Tatortarbeit) und Grenzschutz (insbesondere Urkundendelikte) sowie Ausstattungsmaßnahmen realisiert. Mit der - vom AA gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung bewirtschafteten - Ertüchtigungsinitiative würden darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, der Kontrolle der Kleinwaffen wie auch der Detektion von biologischen Kampfstoffen gefördert. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schließlich werde insbesondere die Reform von Sicherheitsinstitutionen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und die Korruptionsbekämpfung unterstützt, wie etwa Justiz- und Gefängnisreformen oder Schulungen der Polizei zu Fällen von Gewalt gegen Frauen. "Mit diesem Ziel werden auch multilaterale Institutionen wie die der Afrikanischen Union unterstützt", heißt es in der Antwort weiter.

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3. Drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) haben sich zum 31. Dezember 2016 rund drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei aufgehalten. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/11568) auf eine Kleine Anfrage (18/11089) der Fraktion Die Linke schreibt, seien davon rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien, 130.000 aus dem Irak, 118.000 aus Afghanistan, 31.000 aus dem Iran, 3.500 aus Somalia und insgesamt 8.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern. Nach UNHCR-Angaben seien mit dem Stand vom 31. Dezember 2016 rund 262.700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht gewesen. Dabei handle es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge. Der weitaus größte Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebe außerhalb von Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität der Unterkünfte sehr unterschiedlich sei, heißt es in der Antwort weiter.

Mit dem Stand von Anfang März 2017 seien zudem unter der EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgeführt. "Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine uneingeschränkte Wahrung des EU- und Völkerrechts vor und schließt ausdrücklich jegliche Art von Kollektivausweisung aus", schreibt die Bundesregierung.

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4. Schutz für Jesiden

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zum Stichtag 31. Dezember 2016 sind etwa 18.000 Asylanträge jesidischer Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig gewesen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/11589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (18/11146), lägen zur Anzahl und zum Aufenthaltstitel der derzeit in Deutschland lebenden Jesiden (darunter auch Flüchtlinge) keine Erkenntnisse vor, da diese im Ausländerzentralregister (AZR) nicht gesondert erfasst würden.

Die Sicherheitslage für Jesiden im Irak sei grundsätzlich mit anderen ethnisch-religiöser Minderheiten im Land vergleichbar. "Bedrohungsrisiken bestehen insbesondere durch radikalislamische Gruppen, die gezielt Angehörige von Minderheiten mit Gewaltkriminalität treffen wollen." In von IS kontrollierten Gebieten existiere ein unverändert hohes Risiko für Leben und Freiheit von Jesiden.

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5. EU-Assoziierung der Republik Moldau

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht trotz einer Verlangsamung des Reformtempos in den Jahren in der Republik Moldau keinen Anlass, am Prozess der EU-Assoziierung zu zweifeln. Wie sie in ihrer Antwort (18/11652) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11232) schreibt, bekenne sich die moldauische Regierung weiterhin nachdrücklich zum Kurs der EU-Assoziierung und halte grundsätzlich an ihrem Reformkurs zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens fest. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten würden daran arbeiten, gegenüber der moldauischen Öffentlichkeit die Unterstützung durch EU und Mitgliedstaaten und die Chancen der Umsetzung des Abkommens noch besser kenntlich zu machen.

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6. EU-Sanktionen gegen Russland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die EU-Sanktionen gegen Russland als vereinbar mit völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen. Das Gewaltverbot nach der UN-Charta sei unberührt, heißt es in der Antwort (18/11765) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11383). Rechtliche Grundlage für die restriktiven Maßnahmen seien im EU-Rahmen Artikel 21 und Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 215 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. "Die Sanktionen sind eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und das russische Vorgehen in Bezug auf die Ost-Ukraine und dienen der Unterstützung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen", schreibt die Bundesregierung.

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7. Flüchtlinge in Weißrussland

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Zusammenarbeit mit Weißrussland in der Flüchtlingspolitik erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11731). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Erkenntnisse sie zur Bedeutung Weißrusslands als Ziel- und als Transitland für Flüchtlinge hat, wie viele Flüchtlinge mit welcher Herkunft derzeit dort Asyl oder einen vergleichbaren internationalen Schutz genießen und welche möglichen Defizite das weißrussische Asylsystem hat.

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8. Neonazi-Pläne zu Sprengstoffeinsatz

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis hat, "Sprengstoff im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11908) unter anderem danach, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zum Erwerb von Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte "insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien" hat.

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9. Todesopfer unter Flüchtlingen erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2016" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11899). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen und Flughäfen beziehungsweise im Grenzgebiet der Bundesrepublik sowie an den Grenzen der EU tot aufgefunden wurden oder ums Leben gekommen sind.

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10. Waffenbesitz von Rechtsextremisten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der Rechtsextremisten, die nach Kenntnis der Bundesregierung "über eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen", erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11898). Ferner fragt sie darin unter anderem nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zum Einsatz legaler und illegaler Waffen durch Neonazis in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begehung von politisch rechts motivierten Straftaten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 241 - 12. April 2017 - 15.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2017

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