Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6516: Heute im Bundestag Nr. 269 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 269
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 13.19 Uhr

1. EU-weite Lösung bei Bargeldobergrenzen
2. Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt
3. Wetterdienst soll Daten entgeltfrei liefern


1. EU-weite Lösung bei Bargeldobergrenzen

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine EU-weite Lösung bei einer eventuellen Einführung von Bargeldobergrenzen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um eine mögliche EU-weite Lösung im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze geht".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss deutlich, dass das Bargeld in Deutschland nach wie vor das meist genutzte Zahlungsmittel sei, obwohl bargeldlose Zahlungsinstrumente immer mehr in den Vordergrund rückten. Bargeld habe den großen Vorteil, für jedermann verfügbar zu sein sowie schnell und überall eingesetzt zu werden.

Wie aus einer in die Beschlussempfehlung eingeflossene Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, prüft die EU-Kommission die Relevanz von Bargeldobergrenzen vor allem für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Zu dem Thema erfolge derzeit eine öffentliche Konsultation, bei der insbesondere die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Blick stünden, die Einschränkungen bei Barzahlungen bereits eingeführt haben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), so heißt es weiter, warte diese Prozesse auf EU-Ebene ab. Ziel der Bundesregierung sei eine EU-weite Lösung.

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, es seien derzeit keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen Bargeldobergrenze in Deutschland geplant. Im Übrigen sei die Diskussion über eine Bargeldobergrenze "nicht mit Plänen zur Abschaffung des Bargelds verbunden". Solche Pläne verfolge die Bundesregierung ausdrücklich nicht, heißt es in der Vorlage.

Eingehend auf die vorliegende Petition schreibt der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung, anders als in der Eingabe angeführt, würden Einzahlungen auf und Auszahlungen von Bankkonten von einer Bargeldschwelle nicht erfasst, sondern blieben weiterhin unbegrenzt möglich. Auch das in der Petition angeführte Beispiel, wonach etwaige Bargeldobergrenzen Sicherheitsleistungen verhinderten und nur noch selbstschuldnerische Bankbürgschaften möglich seien, sei keine Folge von Begrenzungen bei Bargeldzahlungen. Bereits seit dem Jahr 2007 könnten bei Zwangsversteigerungen die Sicherheitsleistungen aus geldwäscherechtlichen Gründen nicht mehr in Bargeld hinterlegt werden, schreibt der Ausschuss.

*

2. Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/10255) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für global agierende Unternehmen festzulegen, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. Lediglich die Linksfraktion unterstützte die Initiative.

Die Grünen wollen, dass die Bundesregierung ein Gesetz vorlegt, das "einen klaren rechtlichen Rahmen für die menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" schafft. Außerdem will die Fraktion die Klagemöglichkeiten für Opfer der von Unternehmen verursachten Menschenrechtsverletzungen verbessern und Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz verankern.

Im Ausschuss kritisierte ein Vertreter der Grünen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der "CSR-Richtlinie" ("Corporate Social Responsibility"-Richtlinie) der Europäischen Union weit hinter ihren Möglichkeiten zurückgeblieben sei und ihre nationalen Spielräume nicht genutzt habe. Das im März vom Bundestag beschlossene Umsetzungsgesetz (18/9982) legt börsennotierten Unternehmen ab 500 Mitarbeitern neue Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung auf, lässt nach Ansicht von Grünen und Linken aber zu viele global agierende Unternehmen außen vor.

Die Linksfraktion forderte, die Berichte der Unternehmen von unabhängigen Gutachtern prüfen zu lassen. Außerdem sollte das Gesetz auf alle global tätigen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet werden, unabhängig davon, ob diese an der Börse notiert seien oder nicht.

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass auch sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte. Sie wertete die Grenze von 500 Mitarbeitern und die Beschränkung auf börsennotierte Unternehmen ebenfalls kritisch. Zugleich verwies ein Vertreter der Fraktion auf den von der Bundesregierung im Dezember 2017 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er soll dafür sorgen, dass die Menschenrechte an den Produktionsorten gewahrt und bestimmte Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesentwicklungsminister, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), machte deutlich, dass sein Ministerium offen dafür gewesen wäre, die Größe der einzubeziehenden Firmen auszuweiten. Dies sei jedoch am Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums gescheitert. Er betonte, dass 85 Prozent der Kapitalzuflüsse in die Länder der Entwicklungszusammenarbeit aus dem privaten Sektor stammten, daher sei es wichtig, hierfür tragfähige Grundregeln zu entwickeln. Insgesamt müsse es mehr Transparenz entlang der globalen Lieferketten geben, sagte Fuchtel.

*

3. Wetterdienst soll Daten entgeltfrei liefern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) soll künftig seine Wetterdaten entgeltfrei zur Verfügung stellen können. Dieses in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11533) geregelte Vorhaben stößt bei Experten auf breite Zustimmung. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch äußerte lediglich Dennis Schulze vom Verband Deutscher Wetterdienstleister Kritik an der Vorlage. Dem DWD werde damit "in verfassungswidriger Weise" gestattet, in funktionierende Märkte für meteorologische Dienstleistungen einzugreifen, sagte er.

Die von der Bundesregierung gewählte Open-Data Strategie sei richtig, befand hingegen Gerd Buziek von der Esri Deutschland GmbH, einem Anbieter von Geoinformationssystemen. Die Unternehmen würden von den einfacheren Zugängen zu den Daten profitieren und für mehr Innovation sorgen, sagte er. Anton Eliassen von der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) verwies auf Erfahrungen aus Norwegen, wo seit 2007 meteorologische Daten kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Wenn Unwetterwarnungen auf der gleichen App wie der tägliche Wetterbericht zur Verfügung gestellt werden, sei das gut, da so die Bevölkerung frühzeitig informiert werden könne, betonte Eliassen.

Für Feuerwehr und Katastrophenschutz-Behörden ist der DWD ein "verlässlicher, kooperativer Partner, der immer im Sinne der Katastrophenabwehr gehandelt hat", sagte Ralf Ackermann vom Deutschen Feuerwehrverband. Er begrüßte es, dass es als Folge der geplanten gesetzlichen Neuregelung möglich werde, alle Wetterereignisse und Warnungen - und nicht nur wie bislang jene aus der Warnwetter-App - aus einer Hand kostenfrei zu erhalten.

Die positive Bewertung des Gesetzentwurfes teilte auch Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Er forderte allerdings, in den Entwurf eine Verpflichtung für den DWD aufzunehmen, alle mit Steuergeld erhobenen Daten bereitzustellen. Derzeit sei in der Vorlage nur eine Kann-Bestimmung enthalten. Semsrott plädierte zudem für eine zeitgemäße Bereitstellung der Daten - etwa über regelmäßige Programmierschnittstellen - damit die Daten unmittelbar zur Verfügung stehen und nicht erst aufwendig heruntergeladen werden müssen.

Nach Ansicht von Inge Niedek, Vorsitzende der Internationalen Vereinigung der Fernseh-Meteorlogen, ist es völlig richtig, wenn Daten, die mit den Geldern der Steuerzahler erhoben werden, diesen dann auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der DWD sei die einzige "neutrale" Stelle, die nicht von privatwirtschaftlichen Interessen geleitet werde. Daher sei es richtig, über sie qualitativ hochwertige und verlässliche Wetterdaten und Wettervorhersagen sowie amtliche Warnungen an die Bevölkerung zu verbreiten - auch über eine eigene App, sagte Niedek.

Dennis Schulze vom Verband Deutscher Wetterdienstleister sah dies anders. Entgeltfreie Leistungen des DWD müssten auf Unwetterwarnungen beschränkt werden, forderte Schulze, der die geplante Neuregelung "aus ordnungspolitischer Sicht verfehlt und verfassungswidrig" bezeichnete. Bei der Verbreitung von Wetterprognosen und Wetternachrichten sei kein Marktversagen festzustellen, das ein staatliches Angebot rechtfertigen könne, sagte der Verbandsvertreter.

Die mit der kostenfreien Abgabe der Daten verbundenen Mindereinnahmen von etwa 3,5 Millionen Euro jährlich dürften nicht zu Lasten des Personalhaushalts des DWD gehen, forderte Antje Schumacher-Bergelin von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Gewerkschaftsvertreterin sprach sich für umfassende Absicherungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die DWD-Beschäftigten bei der anstehenden Umstrukturierung aus.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 269 - 26. April 2017 - 13.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang