Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6524: Heute im Bundestag Nr. 277 - 27.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 277
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnertag, 27. April 2017, Redaktionsschluss: 10.45 Uhr

1. Verfolgung von Kriegsverbrechen
2. Ratifizierung der Istanbul-Konvention
3. Linke gegen Zuzahlungen bei Arzneimitteln
4. Klimaschutz soll gestärkt werden
5. Strukturwandel in der Lausitz


1. Verfolgung von Kriegsverbrechen

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die Prioritäten bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen durch deutsche Behörden haben sich durch den Bürgerkrieg in Syrien verschoben. Wie Klaus Zorn, Leiter der "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch" (ZBKV) beim Bundeskriminalamt (BKA), am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss darlegte, liege ein Schwerpunkt derzeit auf Ermittlungen zu Kriegsverbrechen wie Völkermord, Massenvergewaltigung oder Folter vor allem in Syrien sowie durch den "Islamischen Staat". Das BKA arbeite eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen, das inzwischen mehr als 4.000 Hinweise von Asylantragstellern auf mögliche Kriegsverbrechen übermittelt habe. Aus solchen Hinweisen habe sich etwa der Verdacht gegen einen IS-Milizionär im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen gegen Jesiden verdichtet. Der Bundesgerichtshof habe Haftbefehl nach Paragraf 6 des Völkerstrafgesetzbuches wegen Völkermordes erlassen.

Seit im Jahre 2002 der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet wurde, gilt bei solchen Kriegsverbrechen das sogenannte "Weltrechtsprinzip". Das Statut des Strafgerichtshofes haben bisher 120 der insgesamt 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet. In Deutschland trat 2002 ein eigenes Völkerstrafgesetz in Kraft, das die Grundlage für Ermittlungen des ZBVK und des Generalbundesanwalts in Karlsruhe darstellt. In der Vergangenheit standen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem in den Jugoslawienkriegen sowie in Ruanda, im Irak, in Libyen, Pakistan und in Argentinien in der Zeit der Militärjunta im Vordergrund.

Wie Zorn und ein weiterer Ermittler des BKA im Ausschuss darlegten, gehe es bei der Sichtung von Hinweisen auch um das Gefährdungspotential von möglichen Tatbeteiligten, die sich in Deutschland aufhalten. Es gehe darum, mögliche Täter zu finden, die hierzulande oder im europäischen Raum Unterschlupf suchen könnten. Dokumentiert würden völkerstrafrechtliche Handlungen, die auch noch nach Jahrzehnten geahndet werden können. "Wir haben einen langen Atem", sagte der BKA-Vertreter. Man signalisiere Kriegsverbrechern, dass sie sich nicht darauf verlassen könnten, ungeschoren davonzukommen. Es sei dabei aber auch klar, dass ein Land wie Deutschland allein nicht "Weltpolizei" spielen könne. "Wir werden nicht jeden Krisenherd der Welt auf Kriegsverbrechen beleuchten können."

*

2. Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Sechs Jahre nach ihrer Unterzeichnung durch Deutschland soll die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12037) zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor. Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, dem europäische Staaten beitreten können, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Sie sieht vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert werden muss und alle diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Bis heute haben insgesamt 43 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 22 ratifiziert.

*

3. Linke gegen Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Zuzahlungen bei Medikamenten. In einem Antrag (18/12090) heißt es, kranke Menschen würden durch Zuzahlungen belastet, dies sei sozial ungerecht, weil Kranke dadurch mehr zur Finanzierung der Krankenversicherung beitragen müssten als Gesunde.

Menschen, deren verfügbares Einkommen gerade ausreiche, um die Kosten für Nahrung und Wohnung zu bestreiten, seien mit Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Leistungen finanziell überfordert. Es sei überdies zu befürchten, dass Zuzahlungen die Kosten im Gesundheitssystem insgesamt verteuerten. Hinzu komme der bürokratische Aufwand.

Derzeit dürften ausländische Versandapotheken den Patienten Rabatte auf die Zuzahlungen bei Arzneimitteln gewähren, inländische Apotheken hingegen nicht, wird in dem Antrag weiter argumentiert. Dieser Wettbewerb stelle die Existenz einer flächendeckenden Versorgung mit Präsenzapotheken in Frage. Das Bundesgesundheitsministerium plane daher zurecht ein Versandhandelsverbot.

Damit würden aber gerade jenen Menschen mit geringem Einkommen die Einsparmöglichkeiten durch Rabatte genommen. Die Abschaffung der Zuzahlungen auf Arzneimittel würde in Ergänzung zu einem Versandhandelsverbot alle Patienten finanziell entlasten.

*

4. Klimaschutz soll gestärkt werden

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Zur Stärkung des Klimaschutzes soll die Bundesregierung ein Energieeinspargesetz vorlegen, das ein verbindliches Ziel zur Verringerung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent bis 2050 vorschreibt. Das Gesetz soll auch Zwischenschritte für 2030 und 2040 enthalten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/12095). Außerdem sollen regulatorische Barrieren für die Energieeffizienz beseitigt und die schnellstmögliche Umstellung auf erneuerbare Energien soll unterstützt werden. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion an die Bundesregierung gehört ein Konzept zu Steuern und Umlagen auf Energie, "durch das sich der CO2-Ausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt".

Nach Ansicht der Fraktion muss die Energiepolitik drei Prinzipien verfolgen, um das Klimaziel zu erreichen: "Erstens Energieverschwendung beenden, zweitens die Energienutzung auf effiziente Technologien umstellen und drittens den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen erzeugen." Eine konsistente Strategie der "Drei E" (Einsparung, Effizienz, Erneuerbare) müsse mehr tun, als den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig müsse auch der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Das mache die Energiewende preiswerter und mindere die Nutzungskosten.

*

5. Strukturwandel in der Lausitz

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Bewältigung des Strukturwandels in der Lausitz geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12012). Die Abgeordneten wollen erfahren, welchen Beitrag die Bundesregierung für eine regional- und industriepolitische Strategie leisten kann, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und die Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der Anpassung an neue regionale Strukturen unterstützt. Weitere Fragen betreffen die Beteiligung von Kommunen und Bürgern sowie die Kosten für eine regional- und industriepolitische Strategie.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 277 - 27. April 2017 - 10.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang